Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind zusätzlich folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen. Fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen. Für Leistungen die von einem Subunternehmern erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Subunternehmers vorzulegen.
Transparente und lückenlose Darstellung vom Stoffeingang, evtl. des Umschlags und der Sortierung und Vorlage eines lückenlosen Verwertungskonzepts (Warenfluss- und Verwertungsschema über alle Schritte der Vermarktung/ Verwertung der Alttextilien unter Angabe der Anteile für Wiederverwendung (Second Hand), Recycling (stoffliche Verwertung), sonstige Verwertung und Beseitigung der Reste). Für sämtliche Einrichtungen sind die Örtlichkeit/ Anschrift anzugeben.
Aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb – mit Anlagen – gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Sammeln, Lagern und Aufbereiten von Alttextilien gem. Abfallverzeichnisordnung (AVV/ Abfallschlüssel 200110 und 200111) oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.9.1996 (EfbV) erfüllt mit nachfolgenden Erfordernissen:
Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse
(§ 3 Abs.2 EfbV)
Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Ausgefüllten Fragebogen zur Eignung mit folgenden Kriterien:
1) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für alle in Frage kommenden Einrichtungen (z. B. Anlieferstelle, Umschlagplatz, Zwischenlager, Sortieranlage, etc.), in welcher die vom Abfallwirtschaftsbetrieb München übernommenen Alttextilien angenommen, gelagert, sortiert und verwertet werden, erteilt sind;
2) Sofern der Übergabeort nicht die vom Bieter betriebene Anlage ist: Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes (z. B. durch Mietvertrag) verbindlich zugesagt wird;
3) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird;
4) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum bei einer Verbringung der Alttextilien ins Ausland die erforderliche(n) Notifizierung(en) und entsprechenden weiteren Anforderungen gemäß den für die Abfallverbringung geltenden Vorschriften vorliegen;
5) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Verwertung der Alttextilien muss sichergestellt werden, dass die abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Vorgaben zur Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie eingehalten werden. Das heißt auch, dass Sortierreste gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz entsorgt werden müssen und unbrauchbare Kleidung, textile Reste und Abfälle nicht in Container anderer Organisationen oder deren Straßensammlung zugeführt werden dürfen;
6) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum alle einschlägigen Arbeits- und Sozialgesetze, sowie Import- und Exportbestimmungen eingehalten werden und die Rechnungslegung korrekt erfolgt;
7) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum die gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 Mess EG eingehalten werden;
8) Erklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum alle möglicherweise im Stadtgebiet vom Bieter illegal aufgestellten Behälter entfernt werden;
9) Erklärung, dass man sich für den gesamten Auftragszeitraum vom Ankauf und der Verwertung von Sammelware distanzieren, wenn Kenntnis vorliegt, dass die Ware aus illegalen Sammlungen stammt oder der Ursprung der Ware nicht eindeutig ist.