Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Vergabestelle fordert mit dem Angebot:
(1) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe
— Los 1: 1 Referenz für die Verwertung von Bioabfällen aus Haushalten in der vorgesehenen Anlage,
— Los 2: 1 Referenz für die Verwertung von biologisch abbaubaren Abfällen in der vorgesehene Anlage.
Sofern die Anlage noch nicht in Betrieb ist, gilt auch eine Referenz des Anlagenherstellers als Nachweis.
(2) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für folgende Tätigkeiten und Abfallarten:
Los 1:
— Verwerten und/ oder Behandeln und/oder Lagern von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) und biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 200201) für die vorgesehene Übernahmestelle,
— Verwerten und/ oder Behandeln von gemischten Siedlungsabfällen (ASN 200301) und biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 200201) für die vorgesehene Verwertungsanlage.
Los 2:
— Verwerten und/oder Behandeln und/ oder Lagern von biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 200201) für die vorgesehene Übernahmestelle,
— Verwerten und/oder Behandeln von biologisch abbaubaren Abfällen (ASN 200201) für die vorgesehene Verwertungsanlage.
Sofern der Standort der vorgesehenen Übernahmestelle bzw. Verwertungsanlage noch nicht als EfB zertifiziert ist, liegt dafür ersatzweise eine Genehmigung bzw. ein Genehmigungsantrag vor, dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften; Die geforderten Zertifizierungen für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standorte sind bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
(3) eine vom Auftraggeber der Referenzleistung ausgestellte oder bestätigte Erklärung,
(4) die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigung/ Genehmigungsanträge,
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann weder erforderlich noch ausreichend.
Bei Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. Genehmigung muss zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. sind die Bieter verpflichtet, auf Anforderung die Berechtigung der Gründe zu benennen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.