Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
(1) Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die zu erbringende Leistung. Ein eventuell ausgestelltes Zertifkat muss als Kopie eingereicht werden;
(2) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB;
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffene Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft angegeben wurden;
(4) Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschließlich Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisses mit Angabe der Anteilsverhältnisse,
(5) Angaben und Nachweise zu der /den vorgesehenen Verwertungsanlage/n und dem/den Verwertungsverfahren;
(6) Ggf. Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV.
Folgende Unterlagen sind noch nicht mit dem Angebot einzureichen, können aber auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle angefordert werden:
a) Aktueller (d. h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
b) Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
c) Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen, diese aber nicht konkret benannt wurden;
d) Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate);
e) Nachweis des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt bzw. keine Rückstände mehr bestehen (nicht älter als 6 Monate). Die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
f) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate);
g) Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S. v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV.