Die Vergabe erfolgt in 4 Losen: Los 1: Verwertung von Restabfall, ca. 21 000 Mg/a (Sammelgebiet nördlich des Kanals ohne die Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld). Los 2: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a (Sammelgebiet südlich des Kanals zzgl. der Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld aus dem nördlichen Gebiet). Los 3: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde. Los 4: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-09-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Referenznummer: AWR_2019_02
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt in 4 Losen:
Los 1: Verwertung von Restabfall, ca. 21 000 Mg/a
(Sammelgebiet nördlich des Kanals ohne die Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld).
Los 2: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
(Sammelgebiet südlich des Kanals zzgl. der Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld aus dem nördlichen Gebiet).
Los 3: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Los 4: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
(Sammelgebiet nördlich des Kanals ohne die Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld).
Los 2: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
(Sammelgebiet südlich des Kanals zzgl. der Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld aus dem nördlichen Gebiet).
Los 3: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Los 4: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-24 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-26 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 186-452491
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Zu I.3) Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen auf dem Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot beizufügen.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu III.1): Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der Nachweise für Bietergemeinschaften,Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) und die diesbezüglich abzugebende „Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes“ hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDR5U
Zu I.3) Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen auf dem Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot beizufügen.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu III.1): Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der Nachweise für Bietergemeinschaften,Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) und die diesbezüglich abzugebende „Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes“ hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDR5U
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt in 4 Losen:
Los 1: Verwertung von Restabfall, ca. 21 000 Mg/a
(Sammelgebiet nördlich des Kanals ohne die Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld).
Los 2: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
(Sammelgebiet südlich des Kanals zzgl. der Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld aus dem nördlichen Gebiet).
Los 3: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Los 4: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
Informationen über Lose: Los 1 bis 4
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Restabfall, ca. 21 000 Mg/a
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Verwertung von Restabfall, ca. 21 000 Mg/a
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Vertrag besteht eine zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 4 Jahren bis max. 31.12.2034.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Bezeichnung des Loses: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zum Unternehmen,
— Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist.
Konkretisierungen finden sich in den Formblättern der Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der für die Jahre 2017 und 2018 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
Konkretisierungen finden sich in den Formblättern der Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Anlagenkapazität und Jahresdurchsatz
— Efb-Zertifikat für die Tätigkeiten „Behandeln“ und/oder „Verwerten“ für nachfolgende Abfallschlüssel vorzulegen,
— 20 03 01 für Los 1 und Los 2,
— 20 03 07 für Los 3,
— 19 05 01 für Los 4.
Ausländische Bieter haben eine vergleichbare Qualifikation vorzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-02-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zu I.3) Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen auf dem Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot beizufügen.
Zu I.3) Kommunikation: die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), muss sich jedes Unternehmen auf dem Portal DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Da erfahrungsgemäß im Rahmen der Bieterkommunikation wichtige Informationen und ggf. Ergänzungen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen mitgeteilt werden, die für die Erstellung eines Angebots unerlässlich sind, werden nur Angebote von solchen Bietern gewertet, die sich für die Kommunikation registriert haben oder sonst nachweisen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen hatten. Als Nachweis der Kenntnis sind etwaige Bieterrundschreiben dem Angebot beizufügen.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über DTVP erteilt. Für die Kommunikation zwischen Bietern und Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum von DTVP verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterrundschreiben der Vergabestelle veröffentlicht.
Zu III.1): Einzelheiten und Konkretisierungen bezüglich der Nachweise für Bietergemeinschaften,Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher siehe Vergabeunterlagen.
Zu IV.2.6: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis 4 Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
Zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: es wird auf die Bestimmungen des Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) und die diesbezüglich abzugebende „Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohnes“ hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDR5U
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 186-452491 (2019-09-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Vergabe erfolgt in vier Losen:
Los 1: Verwertung von Restabfall, ca. 21 000 Mg/a
(Sammelgebiet nördlich des Kanals ohne die Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld).
Los 2: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
(Sammelgebiet südlich des Kanals zzgl. der Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld aus dem nördlichen Gebiet).
Los 3: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Los 4: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
(Sammelgebiet nördlich des Kanals ohne die Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld).
Los 2: Verwertung von Restabfall, ca. 23 000 Mg/a
(Sammelgebiet südlich des Kanals zzgl. der Gemeinde Altenholz sowie die Gemeinden der Ämter Dänischenhagen und Dänischer Wohld aus dem nördlichen Gebiet).
Los 3: Verwertung von Sperrmüll, ca. 10 000 Mg/a, Gesamtmenge aus dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Los 4: Verwertung von Siebresten ca. 1 800 Mg/a, aus der Bioabfallbehandlungsanlage Borgstedt.
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 221 000 EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDEK7
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Die Vergabe erfolgt in vier Losen:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-17 📅
Name: EBS Concept GmbH
Postort: Glückstadt
Land: Deutschland 🇩🇪 Steinburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 221 000 EUR 💰
Name: Müllverbrennung Kiel GmbH & Co. KG
Postort: Kiel
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: MBA Neumünster GmbH
Postort: Neumünster
Land: Neumünster, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
1
Referenz Zusätzliche Informationen
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von 221 000 EUR wird während der Laufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGDEK7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
— Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: