Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung zu Referenzen (auch von anderen Unternehmen möglich, wenn deren Mittel für die Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen) aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe mit Benennung Auftraggeber, Auftragnehmer, vertraglicher Bindung, Leistungszeitraum/-inhalt/-umfang/-gebiet/-menge, Anlagenstandort Auftragswert netto pro Jahr:
mindestens eine Referenz für das Verwerten von unberaubten Sperrmüll insgesamt mindestens 1 000 t/a,
— Eigenerklärung zum Vorliegen des Zertifikates Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Abfallart Sperrmüll (AVV 200307) sowie für die Tätigkeiten:
— Befördern,
— Lagern und/oder Behandeln und/oder Verwerten von Sperrmüll für die vorgesehene Übernahmestelle(n), sofern vom Bieter gestellt,
— Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern von Sperrmüll für die vorgesehene(n) Behandlungs-/Verwertungsanlage(n) – bei Sortierung von der Sortieranlage, ansonsten von den Behandlungs-/Verwertungsanlagen.
Sofern der Standort der Übernahmestelle, der Sortieranlage, der Verwertungs-/Behandlungsanlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, gilt eine Genehmigung/Genehmigungsantrag (dem keine offensichtlichen, nicht behebbaren Mängel für die Erteilung einer Genehmigung anhaften). Vom Bieter ist sicherzustellen, dass die geforderte Zertifizierung spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn erteilt ist und vorliegt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist vom Auftraggeber der Referenzleistung eine ausgestellte oder bestätigte Erklärung bzw. Verpflichtungserklärung(en) anderer Unternehmen (Referenzgeber), aus denen sich ergibt, dass diese erforderlichenfalls die zur Auftragserfüllung notwendigen Mittel zur Verfügung stellen, nachzureichen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist innerhalb einer gesetzten Frist das Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb bzw. die Genehmigung/ der Genehmigungsantrag nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften müssen sich die Nachweise auf die Leistungsbereiche beziehen, die vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Bieter sich Unterauftragnehmer bedient, sind die Nachweise für den jeweiligen Leistungsbereich, der vom jeweiligen Unterauftragnehmer erbracht werden soll, durch den Unterauftragnehmer beizubringen. Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters ist für diesen Leistungsbereich dann nicht erforderlich.
Bei Bietergemeinschaften und Unterbeauftragung werden die Nachweise jeweils in Summe bewertet.
Der Bieter muss darüber hinaus in der Lage sein, die Nachweise für die vorgesehenen Unterauftragnehmer während der Angebotsprüfung auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist zu erbringen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, in dem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt. Im Fall der Beauftragung von Unterunterauftragnehmern gilt das Vorstehende entsprechend.
Die Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb bzw. Genehmigung muss zum Termin der Angebotsabgabe gültig sein. Auf Verlangen der Vergabestelle sind die Bieter verpflichtet, die genannten Nachweise in aktueller Fassung nachzureichen.
Kann ein Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die geforderten Nachweise nicht beibringen, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter auf Verlangen der Vergabestelle darzulegen bzw. die Bieter sind verpflichtet, auf Anforderung die nicht von ihnen zu vertretenden Gründe darzulegen.
Sollte ein Bieter der Nachforderung von Nachweisen nicht oder nicht fristgerecht nachkommen, wird das Angebot gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.