Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung
VST-19-25
Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Kurze Beschreibung:
“Transport und Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung der MBA Freienhufen.”
1️⃣
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: MBA Freienhufen
Bergmannstraße 44
01983 Großräschen
Beschreibung der Beschaffung:
“Transport und Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung
Leistungsumfang: 3 825 bis 5 175 Mg/Jahr.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerungsoption jeweils durch eine bis 6 Monate vor...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerungsoption jeweils durch eine bis 6 Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums abgegebene Erklärung des Auftraggebers auszuüben ist.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerungsoption jeweils durch eine bis 6 Monate vor...”
Beschreibung der Optionen
Der Auftraggeber hat die Option, die Laufzeit zweimalig um jeweils 1 Jahr zu verlängern, wobei die Verlängerungsoption jeweils durch eine bis 6 Monate vor dem Ende des Leistungszeitraums abgegebene Erklärung des Auftraggebers auszuüben ist.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung des Bieters zur Übersicht über den Bieter (Einzelbewerber oder Bietergemeinschaft),
— Erklärung zur Rechtsform des Bieters,
— ggf. Erklärung der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung des Bieters zur Übersicht über den Bieter (Einzelbewerber oder Bietergemeinschaft),
— Erklärung zur Rechtsform des Bieters,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft,
— ggf. Benennung Unerauftragnehemer,
— ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
— Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB,
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf eine andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 6 Monate).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Nachweis einer Berufs- oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags,
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
— Bereitschaftserklärung zur Stellung einer Bürgschaft.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Referenzen des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zu vergebenden Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Referenzen des Bieters der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für die zu vergebenden Leistungen,
— Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der vergleichbaren Qualifikation für die angebotene Leistung,
— Datenerhebung zur vorgesehenen Anlage zur Verwertung der Störstoffe aus der Sperrmüllsortierung,
— Angaben zum vorgesehenen Ausfallverbund:
— Anzeige über die Tätigkeit Befördern gem. § 53 Abs. 1 KrWG oder stattdessen Erlaubnis nach § 54 Abs. 1 KrWG oder eine bereits bestehende Transportgenehmigung (§ 72 Abs. 5 und 6 KrWG):
— Erlaubnis nach § 3 GüKG.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG,
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG,
— ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-30
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-30
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“An der Öffnung der Angebote nehmen Vertreter des Abfallentsorgungsverbandes Schwarze Elster teil. Bieter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.”
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅ Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95DX4G
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661610📞
Fax: +49 3318661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.3.2017, BGBl. I S....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.3.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.
Postanschrift: Mittelstraße 5
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3037446070📞
E-Mail: info@abst-brandenburg.de📧
Fax: +49 30374460721 📠
URL: www.abst-brandenburg.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 187-455036 (2019-09-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 187-455036
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Verwertung von Störstoffen aus der Sperrmüllsortierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-03 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fehr Umwelt Ost GmbH
Postort: Halle
Postleitzahl: 06132
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Halle (Saale), Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y95DUWS
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der aktuellen Fassung (zuletzt geändert durch Gesetz vom 29.03.2017, BGBl. I S. 626) Anwendung.
§ 160 lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Demzufolge ist ein Antrag an die o. g. Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Auftragsberatungsstelle Brandenburg e. V.
Quelle: OJS 2019/S 239-587372 (2019-12-09)