Verwertung von Wertstoffen

Stadt Karlsruhe Hauptamt

Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft – im Folgenden Auftraggeber (AG) benannt - betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 in der jeweils geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung.
Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den Auftragnehmer (im Folgenden AN) gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-26 Auftragsbekanntmachung
2019-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft – im Folgenden Auftraggeber (AG) benannt - betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 in der jeweils geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung. Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den Auftragnehmer (im Folgenden AN) gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Karlsruhe Hauptamt
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 14-18
Postleitzahl: 76133
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.karlsruhe.de 🌏
E-Mail: zentrale.vergabestelle@ha.karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721 / 133-0 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E82763542 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E82763542 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 063-146790
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E82763542 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich. Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden. Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft – im Folgenden Auftraggeber (AG) benannt - betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 in der jeweils geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung.
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Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den Auftragnehmer (im Folgenden AN) gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme der kompletten Mengen aus der behältergestützten Sammlung der Karlsruher Wertstofftonne und die Sortierung und die stoffliche Verwertung des kommunalen Anteils an Wertstoffen aus der Wertstofftonne.
Bei einer Gesamtmenge von ca. 22 000 Mg pro Jahr lag der kommunale Anteil in den vergangenen drei Jahren durchschnittlich bei ca. 13 000 Mg pro Jahr und der Anteil der BDS vereinbarungsgemäß bei 8 716 Mg. Derzeit befindet sich die Stadt Karlsruhe mit den BDS in Vertragsverhandlungen, so dass konkrete Mengen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht genannt werden können. Die Splittung der Anteile kann sich jedoch künftig ändern. Zukünftig ist gegebenenfalls eine Bandbreite des kommunalen Anteils von ca. 8 000 bis ca. 13 000 Mg möglich.
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Dem AN steht es offen, mit den BDS weitergehende Vereinbarungen über die Sortierung und Verwertung der Anteile der BDS zu schließen.
Als optionale Leistung bietet der AN dem AG den Umschlag von Teilmengen der BDS zur Verladung zum Transport an Dritte an. Derzeit werden rund 2 500 Mg pro Jahr verladen. Über die zukünftige Entwicklung dieser Menge kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
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Folgende Leistungen sind vom AN durchzuführen:
— Übernahme des kompletten Inhalts der Wertstofftonne aus der kommunalen Sammlung des AG an einer durch den AN bereitzustellenden Ablade- bzw. Übernahmestelle innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe,
— Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge für den kommunalen Anteil bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
— ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Sortierung und Verwertung der vertragsgegenständlichen kommunalen Wertstoffe sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung,
— ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen und/oder Sortierresten aus dem kommunalen Anteil.
— Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.
Die Anlieferung der Mengen der Wertstofftonne erfolgt durch den AG an eine vom AN bereitzustellende Ablade- und Übernahmestelle, die innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe liegen muss.
Dauer: 16 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Soweit nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr, er endet spätestens am 31.12.2022
Beschreibung der Optionen:
Als optionale Leistung bietet der AN dem AG den Umschlag von Teilmengen der BDS zur Verladung zum Transport an Dritte an. Derzeit werden rund 2 500 Mg pro Jahr verladen. Über die zukünftige Entwicklung dieser Menge kann keine verbindliche Aussage getroffen werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— nachweislich keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Keine Person, die dem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs-, oder Kontrollbefugnisse hat, aus den Gründen des § 123 GWB verurteilt wurde,
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— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— nachweislich keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen,
— eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (soweit hierzu eine Eintragungspflicht besteht) vorliegt,
— der Bieter bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist,
— der Bieter im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben hat.
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung, nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für Baden-Württemberg (LTMG)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), dass,
— über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, jedoch nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens) - eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen vorliegt:
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— mind. 1 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall,
— mind. 2 500 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall.
Soweit keine Versicherung mit den Deckungssummen vorliegt ist eine Erklärung, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich abgeschlossen und dem Auftraggeber ein Nachweis vorgelegt wird, abzugeben.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über,
— Referenzprojekte (Mindestens 3):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, Email-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit,
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— die Bestätigung, dass die Sortieranlage die Anforderungen nach § 6 Absatz 1 und 3 GewAbfV erfüllt,
— soweit die Verwertung von kommunalen Kunststoffanteilen in EBS–Anlagen (z. B. Zementwerken) erfolgt, Bestätigung, dass diese Anlagen auch die Grenzwerte für Luftschadstoffe gemäß 17. BImSchV erfüllen, die auch für Abfallverbrennungsanlagen gelten,
— Nachweis/ Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb nach §§ 56/57 KrWG mit der Zulassung für die angebotenen Abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie eine Kopie der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG oder gleichwertiger Nachweis,
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— detaillierte Beschreibung des Verwertungs- und Entsorgungsweges, sowie des Verwertungsverfahren der kommunalen Wertstoffe.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung ist eine Bankbürgschaft (Formular 421_Erfüllungsbürgschaft) in Höhe von 5 % des Auftragswertes (brutto) vorzulegen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:05
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Wertungsbetrag laut Preisblatt
Kostenkriterium (Gewichtung): 80
Kostenkriterium (Name): Umweltkosten
Kostenkriterium (Gewichtung): 20

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Klaudia Wild
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E82763542 🌏
Internetadresse: https://www.subreport.de/E82763542 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem (ELViS) der Auftragsplattform subreport (www.subreport.de). Der elektronische Zugang zum Verfahren erfolgt über www.subreport.de/E82763542 Hierzu ist eine kostenfreie einmalige Registrierung erforderlich.
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Wir empfehlen Ihnen sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren.
Ohne Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren, bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem der Auftragsplattform subreport schriftlich an die ausschreibende Stelle zu richten.
Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nicht zulässig! Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über subreport/ELViS möglich.
Das Angebot muss verschlüsselt über die Ausschreibungsplattform subreport/ ELViS hochgeladen werden.
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter bei subreport unter der Telefonnummer +49 221/9857856 zur Verfügung.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk-bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 063-146790 (2019-03-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft – im Folgenden Auftraggeber (AG) benannt – betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 in der jeweils geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung. Sämtliche Leistungen müssen unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und Regelungen erfolgen. Es wird besonders auf die Einhaltung der für den Auftragnehmer (im Folgenden AN) gültigen berufsgenossenschaftlichen Regelungen hingewiesen.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 152-375465
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 063-146790
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Karlsruhe, Amt für Abfallwirtschaft – im Folgenden Auftraggeber (AG) benannt – betreibt die Sammlung von Abfall als öffentliche Einrichtung im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.2.2012 in der jeweils geltenden Fassung und den geltenden Satzungen in der jeweils geltenden Fassung.
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Bei einer Gesamtmenge von ca. 22 000 Mg pro Jahr lag der kommunale Anteil in den vergangenen 3 Jahren durchschnittlich bei ca. 13 000 Mg pro Jahr und der Anteil der BDS vereinbarungsgemäß bei 8 716 Mg. Derzeit befindet sich die Stadt Karlsruhe mit den BDS in Vertragsverhandlungen, so dass konkrete Mengen zum Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nicht genannt werden können. Die Splittung der Anteile kann sich jedoch künftig ändern. Zukünftig ist gegebenenfalls eine Bandbreite des kommunalen Anteils von ca. 8 000 bis ca. 13 000 Mg möglich.
Mehr anzeigen
– Übernahme des kompletten Inhalts der Wertstofftonne aus der kommunalen Sammlung des AG an einer durch den AN bereitzustellenden Ablade- bzw. Übernahmestelle innerhalb des Stadtkreises Karlsruhe,
– Durchführung sämtlicher ggf. erforderlicher Transportvorgänge für den kommunalen Anteil bis zu den vom AN bestimmten Erstbehandlungs-, Sortier-, Endverwertungs- und ggf. Beseitigungsanlagen,
– ordnungsgemäße, schadlose und hochwertige Sortierung und Verwertung der vertragsgegenständlichen kommunalen Wertstoffe sowie ggf. notwendige Vorbereitungsmaßnahmen zur Verwertung,
– ordnungsgemäße Beseitigung/Verwertung von etwaigen Störstoffen und/oder Sortierresten aus dem kommunalen Anteil.
– Erstellung und Übergabe eines monatlichen lückenlosen Mengenstromnachweises mit allen Wiegescheinen, einschließlich der Wiegenoten über den Eingang beim Endverwerter.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-01 📅
Name: ALBA Nordbaden GmbH
Postanschrift: Industriestraße 1
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76189
Land: Deutschland 🇩🇪
Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Nummer 1 GWB),
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 2 GWB),
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nummer 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Absatz 3 Nummer 4 GWB).
Quelle: OJS 2019/S 152-375465 (2019-08-05)