Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt ca. 27 ha als Eigentümerin zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B01 soll Umschlag über die Kaikante generiert werden.
Eine Vergabe des Grundstücks ist im Ganzen oder als Teilgrundstücke möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-08-27.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vg. Grundstück B01 2019
30.412-17.24a
Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports steht nahe dem Niedersachsenkai ein Grundstück mit insgesamt ca. 27 ha als Eigentümerin zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B01 soll Umschlag über die Kaikante generiert werden.
Eine Vergabe des Grundstücks ist im Ganzen oder als Teilgrundstücke möglich.
1️⃣
Ort der Leistung: Wesermarsch🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Seehafen Brake
26919 Brake
Beschreibung der Beschaffung:
“Niedersachsen Ports steht nahe dem Niedersachsenkai im Seehafen Brake das Grundstück B01 mit insgesamt ca. 27 ha als Eigentümerin zur Verfügung, auf welchem...”
Beschreibung der Beschaffung
Niedersachsen Ports steht nahe dem Niedersachsenkai im Seehafen Brake das Grundstück B01 mit insgesamt ca. 27 ha als Eigentümerin zur Verfügung, auf welchem hafenaffine Ansiedlungen realisiert werden können und sollen. So sollen ein oder mehrere Unternehmen angesiedelt werden, dessen/deren Tätigkeitsfeld über die Kaje ein- und ausgehende Umschlaggüter und/oder deren Lagerung und/oder Transport und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen umfasst/en. Durch die Ansiedlung auf dem Grundstück B01 soll Umschlag über die Kaikante generiert werden.
Eine Vergabe des Grundstücks ist im Ganzen oder als Teilgrundstücke möglich. Bzgl. näherer Angaben zu dem Grundstück B01 wird auf das Informationsmemorandum samt Anlagen verwiesen.
Vor dem vorstehend geschilderten Hintergrund führt Niedersachsen Ports dieses Verhandlungsverfahren für hafenaffine, gewerbliche Ansiedlungen auf dem Grundstück B01 mittels Abschluss eines Miet- oder Erbbaurechtsvertrages oder mehrerer Miet- oder Erbbaurechtsverträge (mit Verpflichtung zur Nutzung gem. verhandeltem hafenaffinen Nutzungszweck sowie im Falle des Erbbaurechtsvertrages zum Bau und zur Inbetriebnahme) durch. Zur Vereinfachung werden Miet- und Erbbaurechtsvertrag im Folgenden zusammenfassend als „Grundstücksvertrag" bezeichnet.
Der/die abzuschließende/n Grundstücksvertrag/Grundstücksverträge wird/werden im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Verhandlungsverfahrens ausgeschrieben, welches sich nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) richtet. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der Vergabeplattform „Deutsches Vergabeportal" (www.dtvp.de) nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und das entsprechende Bekanntmachungsformular gewählt. Niedersachsen Ports stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem deutschen Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Das Verhandlungsverfahren ist wie folgt aufgebaut:
1) Teilnahmewettbewerb
Unter Berücksichtigung der veröffentlichten Kriterien werden die Bewerber auf ihre Eignung geprüft. Auch wird geprüft, ob die Ansiedlungsprojekte den in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten Mindestanforderungen genügen.
2) Indikatives Angebot
Die geeigneten Bewerber, deren Ansiedlungsprojekte den Mindestanforderungen genügen, werden zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert. Die Angebote werden anhand einer mit Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gemachten Wertungsmatrix ausgewertet und der Bestbieter ermittelt.
3) Verhandlungen
Mit dem Bestbieter werden die Verhandlungen über das Grundstück B01 eröffnet. Soweit mehrere Ansiedlungen nebeneinander realisierbar erscheinen, können die Verhandlungen ggf. auch mit mehreren Bietern aufgenommen werden. Für nähere Angaben wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Grundstücksvertrages kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich ggf. nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu werten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
Bereits mit dem Teilnahmeantrag sind einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, welche der in den §§ 123, 124 GWB/Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen und ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB/Art. 38 Abs. 9 der Richtlinie 2014/23/EU ergriffen worden sind. Entsprechende Nachweise wird Niedersachsen Ports ggf. anfordern.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, mit welcher dieser/diese bestätigt/en, dass weder sein/ihr Unternehmen noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten erscheint.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft, dass diesem/diesen das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Ihm/Ihnen ist weiterhin bekannt, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmen zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von Niedersachsen Ports zur Unterbeauftragung unaufgefordert vorzulegen.
(5) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft; alternativ oder zusätzlich: Konzern-Organigramm beifügen.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports ist einzureichen:
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen.
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
(2) Angaben zum vergleichbaren Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf bes. Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten;
Es wird klargestellt, dass ein entsprechender Umsatz keine Mindestanforderung darstellt.
Auf gesondertes Verlangen von Niedersachsen Ports sind einzureichen:
(3) Vorlage der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen;
(4) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein;
(5) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bieter/Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist möglich.
Der Bieter hat seine technische Leistungsfähigkeit nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit vergleichbaren hafenaffinen Ansiedlungen (Referenzen) in einer selbst zu erstellenden Anlage.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
Niedersachsen Ports weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die nachstehend geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Formblätter einzureichen.
Der Eignungsnachweis (wirtschaftliche und technische Leistungsfähigkeit) kann auch durch „Drittunternehmer" (verbundene Unternehmen oder Nachunternehmer) erbracht werden. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers muss auf Anforderung von Niedersachsen Ports (spätestens mit Angebotsabgabe) vorgelegt werden.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind:
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft. Ein solcher Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB).
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Es ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben;
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte...”
Geforderte Kautionen und Garantien
Niedersachsen Ports behält sich vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes angemessene Vertragssicherheiten (Harte Patronatserklärung, Bürgschaft etc.) zu fordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von Niedersachsen Ports vorzusehen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem hier gegenständlichen Grundstück gestellt:
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende Mindestanforderungen werden an ein Ansiedlungsprojekt auf dem hier gegenständlichen Grundstück gestellt:
a) auf dem Ansiedlungsgrundstück werden Umschlaggüter bearbeitet, abgefertigt und/oder gelagert
Und/oder
b) auf dem Ansiedlungsgrundstück sollen Dienstleistungen erbracht werden, die die vorhandenen hafenaffinen Ansiedlungen und/oder den Hafenbetrieb unterstützen werden (zusammen auch „hafenaffine Ansiedlung").
Um die voraussichtliche Erfüllung dieser Mindestanforderungen darzulegen sind die in den zur Verfügung gestellten Formblättern abgefragten Projektangaben (inkl. Kurzdarstellung Ansiedlung) bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-27
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er Niedersachsen Ports unverzüglich Schriftlich darauf hinzuweisen.
2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese – soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich – in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
3) Anonymisierte Bieterfragen und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs ebenfalls in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
4) Niedersachsen Ports wird die Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen;
5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt;
6) Niedersachsen Ports und dessen Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit der Ergebnisse der Verhandlungen über den Grundstücksvertrag unter anderem anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben;
7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte – mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater – ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren verfahren führen. Niedersachen ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe Nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FDYNW
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB, Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.