DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens stehen DeltaPort Gewerbe- und Industrieflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 23 ha zur Verfügung. Zur sofortigen Ansiedlung/Bebauung stehen davon — vorbehaltlich des erforderlichen Planungsrechts — derzeit ca. 19 ha zur Verfügung. Ca. 4 ha können innerhalb von 3 Jahren durch Flächenaufschüttung für eine Ansiedlung vorbereitet werden.
Mit diesem Verfahren sollen hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen unter Berücksichtigung der Optimierung der logistischen Abläufe am Standort Rhein-Lippe-Hafen verwirklicht werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-03.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vg Grundstücke RLH Nord
88-19
Produkte/Dienstleistungen: Frachtumschlag, Frachtlagerung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den...”
Kurze Beschreibung
DeltaPort GmbH & Co. KG (im Folgenden: DeltaPort) betreibt den Rhein-Lippe-Hafen und den Stadthafen Wesel auf dem Gebiet der Hansestadt Wesel sowie den Hafen Emmelsum auf Voerder Stadtgebiet (zusammenfassend: DeltaPort-Häfen).
Im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens stehen DeltaPort Gewerbe- und Industrieflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 23 ha zur Verfügung. Zur sofortigen Ansiedlung/Bebauung stehen davon — vorbehaltlich des erforderlichen Planungsrechts — derzeit ca. 19 ha zur Verfügung. Ca. 4 ha können innerhalb von 3 Jahren durch Flächenaufschüttung für eine Ansiedlung vorbereitet werden.
Mit diesem Verfahren sollen hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen unter Berücksichtigung der Optimierung der logistischen Abläufe am Standort Rhein-Lippe-Hafen verwirklicht werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Wesel🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Lippe-Hafen
46485 Wesel
Beschreibung der Beschaffung:
“Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. Die Hansestadt Wesel, eine große...”
Beschreibung der Beschaffung
Der bei Rheinkilometer 813 gelegene Rhein-Lippe-Hafen in der Hansestadt Wesel verfügt über eine Wasserfläche von ca. 19 ha. Die Hansestadt Wesel, eine große kreisangehörige Stadt des Kreises Wesel, liegt am unteren Niederrhein und innerhalb des nordwestlichen Randbereichs des Ruhrgebiets in Nordrhein-Westfalen. Der Rhein-Lippe-Hafen liegt direkt am Rheinstrom, der größten europäischen Wasserstraße, in unmittelbarer Nähe zum Wesel-Datteln-Kanal, dem meistbefahrenen Binnenkanal Deutschlands. Damit besteht eine ideale Anbindung an die ARA-Häfen (Antwerpen, Rotterdam, Amsterdam) sowie in Richtung Süddeutschland. Über den Rhein und den Wesel-Datteln-Kanal sind das gesamtdeutsche Kanalnetz und die ost- sowie südosteuropäischen Länder optimal erreichbar.
Der Rhein-Lippe-Hafen Wesel ist ein Universalhafen. DeltaPort hat am Nordufer des Rhein-Lippe-Hafens eine schwerlastfähige Kaianlage errichtet.
Der Ausbau der im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens befindlichen und verfügbaren Gewerbe- und Industrieflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 23 ha erfolgt sukzessive. Zur sofortigen Ansiedlung/Bebauung stehen davon derzeit — vorbehaltlich des erforderlichen Planungsrechts — ca. 19 ha zur Verfügung. Ca. 4 ha können innerhalb von 3 Jahren durch Flächenaufschüttung für eine Ansiedlung vorbereitet werden. Das Gesamtgrundstück wird im Folgenden „RLH Nord“ genannt.
Die Zuschnitte der zu vergebenden Teile des Grundstücks RLH Nord stehen noch nicht fest, sondern werden unter Berücksichtigung der Optimierung der logistischen Abläufe am Standort Rhein-Lippe-Hafen von DeltaPort festgelegt werden. DeltaPort wird dabei die wirtschaftlichste Vermarktbarkeit der Gesamtfläche berücksichtigen. Insbesondere soll die Entstehung von nicht wirtschaftlich zu vermarktenden Restflächen vermieden werden.
DeltaPort führt zu diesem Zweck die hier gegenständliche Ausschreibung für hafenaffine gewerbliche Ansiedlungen im nördlichen Bereich des Rhein-Lippe-Hafens mittels Abschluss von Erbbaurechtsverträgen (mit Verpflichtung zum Bau und Betrieb der vertraglich festgelegten Bauwerke und Anlagen gem. hafenaffinem Nutzungszweck) und/oder von Mietverträgen (im Folgenden zusammenfassend: Grundstücksverträge) durch. Mit dieser/diesen Ansiedlung/en soll/en der hafenseitige und ggf. der bahnseitige Umschlag in den 3 DeltaPort-Häfen ausgeweitet werden.
Es kann ggf. vorübergehend ein entgeltliches Optionsrecht zum Abschluss eines Grundstücksvertrages eingeräumt werden.
Zur Vereinfachung werden die Unternehmen, die sich für eine Ansiedlung auf dem Grundstück RLH Nord interessieren, im Folgenden unabhängig vom jeweiligen Verfahrensstand zusammenfassend „Bieter“ genannt. Dies gilt auch für Unternehmenszusammenschlüsse/Bietergemeinschaften.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 360
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Grundstücksverträge kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Grundstücksverträge kann in eine Grundlaufzeit und Verlängerungsoption(en) aufgeteilt werden. Die zu vereinbarende Laufzeit richtet sich nach § 3 KonzVgV und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die o. a. Laufzeit ist daher nur als exemplarisch zu verstehen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen für das spezifische Teilgrundstück aufzufordernden Bieter auf zehn zu beschränken. Soweit sich...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
DeltaPort behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen für das spezifische Teilgrundstück aufzufordernden Bieter auf zehn zu beschränken. Soweit sich mehr als 10 geeignete Bieter innerhalb der Teilnahmefrist für das jeweilige Teilgrundstück bewerben, kann DeltaPort diese Reduktion anhand einer Bewertung der eingereichten Referenzen und des Betriebskonzepts mithilfe der nachstehend aufgeführten Kriterien vornehmen.
Für die Bewertung sind folgende Aspekte von Bedeutung (aufgezählt in absteigender Rangfolge):
a) Bester Branchenmix unter Berücksichtigung der Optimierung der Flächenzuschnitte und logistischen Abläufe am Standort Rhein-Lippe-Hafen (nach pflichtgemäßem Ermessen von DeltaPort);
b) Betriebskonzept
— Aussagekraft und
— Nachvollziehbarkeit der im Betriebskonzept gemachten Angaben.
c) Referenzen (jede Referenz kann hierbei entsprechende Punkte sammeln, die zur Gesamtwertung zusammengezählt werden);
— Vergleichbarkeit des in Bezug genommenen Projektes mit der geplanten Ansiedlung hinsichtlich der Größe und der erwarteten Umschlagkapazität des Betriebs,
— Umfang der Erfahrungen (vergleichende Wertung der Anzahl und der von den Bietern eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der jeweiligen Betriebszeiträume),
— Aktualität der Referenzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung von Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft (im Folgenden vereinfachend: Mitglied/er) einzureichen.
Mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist einzureichen:
(1) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass keine der in den §§ 123 und 124 GWB bzw. Art. 38 Abs. 4 Unterabs. 1, Abs. 5 Unterabs. 1 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Verfehlungen vorliegen, die einen Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten. Soweit diese Erklärung nicht oder nur mit Einschränkungen abgegeben werden kann, ist darzustellen, ob bereits Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen worden sind.
(2) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, mit welcher dieser/dieses bestätigt, dass weder sein Unternehmen/ein Mitglied seiner Bietergemeinschaft, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft des Unternehmens/eines Mitglieds der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Gemeinsamen Standpunktes des Rates 2001/931/GASP (jeweils in der von dem Rat aktualisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung) befindlichen Terrorlisten aufgeführt ist.
(3) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, dass diesem das sich aus den Verordnungen (EG) 881/2002 und 2580/2001 sowie dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates 2001/931/GASP ergebende Verbot der Zurverfügungstellung von finanziellen Mitteln an der Terrorbereitschaft verdächtige Personen oder Organisationen (Bereitstellungsverbot) bekannt ist. Bestätigung der Kenntnis, dass dies u. a. zur Folge hat, dass kein Arbeitsentgelt an einen Arbeitnehmer gezahlt werden darf, welcher auf einer der im Zusammenhang mit den vorgenannten Verordnungen bzw. dem Standpunkt des Rates stehenden Terrorlisten geführt wird. Der Bieter bzw. das Mitglied erklärt, sicherzustellen, dass die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen eingehalten werden.
(4) Eigenerklärung des Bieters bzw. des Mitglieds, die vorstehenden Erklärungen auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung von DeltaPort zur Unterbeauftragung vorzulegen.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Darstellung der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Bindungen und Beteiligungsverhältnisse des Bieters bzw. des Mitglieds.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 3 Monate sein). Unternehmen, deren Sitz sich nicht in Deutschland befindet, haben die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister in dem Staat, in dem sie niedergelassen sind nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die nachstehenden Angaben und Formalitäten sind erforderlich, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen und sind im Falle von Bietergemeinschaften von sämtlichen Mitgliedern einzureichen. Als letztes abgeschlossenes Geschäftsjahr gilt das Jahr 2018.
Bereits mit dem Antrag auf Teilnahme am Verhandlungsverfahren sind einzureichen:
(1) Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(2) Angaben zum hafenaffinen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, auf besondere Anforderung ggf. nachzuweisen z. B. durch Auszüge aus den Geschäftsberichten.
(3) Angaben über das in den Jahresabschlüssen ausgewiesene bilanzielle Eigenkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf gesondertes Verlangen von DeltaPort sind einzureichen:
(1) Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Lageberichte des Bieters für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; soweit keine Offenlegung nach deutschem Recht vorgeschrieben ist, sind vergleichbare Unterlagen, zumindest Angaben betreffend Bilanzsumme, Umsatz, Jahresüberschuss und Fremdkapital für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.
(2) Geeigneter Nachweis, dass der Bieter die für sein Projekt geschätzten Herstellungskosten aufbringen kann (z. B. Bereitschaftserklärung einer Bank zur Finanzierung oder Nachweis hinreichender Eigenmittel). Der Nachweis muss der Höhe nach beziffert sein.
(3) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft zum Zahlungsverhalten (die Auskunft soll zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Monate sein).
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des...”
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die in Abschnitt III geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter einzureichen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Je Bietergemeinschaft müssen die nachfolgenden Angaben und Formalitäten mindestens einmal eingereicht werden. Mehrfacheinreichung von verschiedenen Mitgliedern ist möglich.
Seine technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter nachzuweisen durch nachvollziehbare Darstellung seiner Erfahrungen mit Referenzprojekten, die den Vorgaben der Ziff. 7 des Informationsmemorandums entsprechen. Das jeweilige Projekt ist möglichst detailliert zu beschreiben. Auf Anforderung sind die generierten Umschläge darzulegen.
Neben unternehmensbezogenen Referenzen ist es den Bietern auch gestattet, Referenzen einzureichen, die die technische Leistungsfähigkeit des mit der Umsetzung des Ansiedlungsprojektes verantwortlich betrauten Mitarbeiters nachweisen. Der Mitarbeiter ist hierzu zu benennen. Die in dem vorstehenden Absatz aufgeführten Mindestvoraussetzungen gelten entsprechend. Es wird klargestellt, dass die Benennung des verantwortlichen Mitarbeiters verbindlich ist. Soll dieser im Verlauf der Umsetzung des Ansiedlungsprojektes ausgetauscht werden, ist DeltaPort ohne Aufforderung die entsprechende Eignung des neuen verantwortlichen Mitarbeiters durch Vorlage von Referenzen nachzuweisen. DeltaPort behält sich für diesen Fall der personenbezogenen Eignung vor, besondere Anforderungen an die finanzielle Ausstattung des Unternehmens zu stellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist mit dem Teilnahmeantrag eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. DeltaPort behält sich vor, im Laufe des weiteren Verfahrens beglaubigte Übersetzungen anzufordern. Der Bieter trägt die hierfür entstehenden Kosten.
DeltaPort weist darauf hin, dass zum Nachweis der Eignung auch die Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) akzeptiert wird. Soweit für die in Abschnitt III geforderten Angaben keine Eintragungsmöglichkeit in der EEE vorgesehen ist, sind diese unter Verwendung der den Vergabeunterlagen beigefügten Formblätter einzureichen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Im Verfahren zugelassen sind
a) natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmer (Bieter) oder
b) ein Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen zu einer Bietergemeinschaft zur Verwirklichung einer konkreten Ansiedlung auf dem Grundstück. Ein Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft ist bis zur Angebotsabgabe zulässig, soweit dieser keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezweckt oder bewirkt (vgl. § 1 GWB). Die Mitglieder müssen sowohl im Verfahren, als auch im Zuge der Vertragsdurchführung gesamtschuldnerisch haften und ein für die Vertretung bevollmächtigtes Mitglied bestimmen. Sie haben auf Anforderung von DeltaPort eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung abzugeben.
c) Unternehmen dürfen jeweils nur Mitglied oder Nachunternehmer eines Bieters sein, sofern nicht nachgewiesen ist, dass eine Verletzung des Wettbewerbsgrundsatzes ausgeschlossen ist.
Im Übrigen wird auf das Informationsmemorandum verwiesen.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes besondere...”
Geforderte Kautionen und Garantien
DeltaPort behält sich (insbesondere auch bei Projektgesellschaften) vor, für die positive Eignungsprüfung des Bieters und/oder des Projektes besondere Voraussetzungen zur finanziellen Absicherung des Ansiedlungsprojektes (z. B. auch besondere Sicherheiten wie Harte Patronatserklärungen, Bürgschaften o. ä.) zu fordern.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Die Bieter sind berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen eine noch zu gründende Projektgesellschaft als Vertragspartner von DeltaPort vorzusehen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der Bieter hat die Eignung des geplanten Ansiedlungsprojektes bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen.
Als geeignet gilt ein Ansiedlungsprojekt,...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der Bieter hat die Eignung des geplanten Ansiedlungsprojektes bereits im Rahmen des Teilnahmeantrages zu belegen.
Als geeignet gilt ein Ansiedlungsprojekt, wenn
a) ein hafenorientierter Gewerbebetrieb, der in Industriegebieten gem. § 9 BauNVO zulässig ist, und /oder
b) ein Betrieb des Dienstleistungsgewerbes im hafenorientierten Güterverkehr (Spedition, Umschlag und Lagerung, Handel und Güterdistribution)
Umschlag über die Kaikante und/oder über den Verkehrsträger Hafenbahn generiert und genehmigungsfähig gem. der BPlan-Vorgaben ist („hafenaffine Ansiedlung“).
Nicht zugelassen und damit nicht geeignet sind Betriebe des Einzelhandels, Einkaufszentren, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, hafenfremde Bürobetriebe, nicht nutzungsbezogene Verwaltungen sowie Anlagen für kulturelle, soziale und sportliche Zwecke. Ebenso ist die Vorhaltung und Bereitstellung von Flächen für Kohle, Schrott und offene Abfälle nicht zugelassen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-04
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“(1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes...”
(1) Enthalten die Bekanntmachung oder die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat er DeltaPort unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen.
(2) Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von DeltaPort zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese — soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich — in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterzuleiten.
(3) Anonymisierte Bieterfragen mit den entsprechenden Antworten und Aktualisierungen der Vergabeunterlagen werden während des Teilnahmewettbewerbs in dem Projektraum der Vergabeplattform zum Download zur Verfügung gestellt.
(4) DeltaPort behält sich ausdrücklich Nachforderungen bezüglich unzulänglicher oder unvollständiger Unterlagen vor. Nach Eingang der Teilnahmeanträge wird DeltaPort jeweils einzelfallbezogen eine Eignungsprüfung des Bieters und des beabsichtigten Projektes entsprechend der bekannt gemachten Eignungskriterien und unter Berücksichtigung der Ziele der prozessgesteuerten Ansiedlung vornehmen.
(5) Für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren werden keinerlei Entschädigungen gewährt.
(6) DeltaPort und deren Kontrollgremien werden die Zuschlagsfähigkeit des Verhandlungsergebnisses u.a. anhand der in dem Informationsmemorandum abgeforderten Angaben bzw. ggf. der im Verlauf der Verhandlungen mitgeteilten weiteren Wertungskriterien ermitteln. Die Bieter werden keinen Anspruch auf Abschluss eines Grundstücksvertrages haben. Der Abschluss des Grundstücksvertrages steht bei DeltaPort unter Gremienvorbehalt, hier liegt die Letztentscheidungsbefugnis. DeltaPort behält sich vor, das Verfahren ohne Vertragsabschluss zu beenden.
(7) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte — mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater — ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. DeltaPort weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
(8) Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von DeltaPort zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der DeltaPort obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter garantieren, dass nur solche Daten an DeltaPort übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
(9) Die zu vergebenden Grundstücksverträge sind als Konzessionen i. S. d. Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) einzuordnen. Dieses Verfahren richtet sich daher nach den Vorgaben der KonzVgV. Da eine entsprechende Auswahlmöglichkeit auf der hier verwendeten Vergabeplattform nicht zur Verfügung steht, wurde das Verfahren als der Sektorenverordnung unterfallend bezeichnet und dieses Bekanntmachungsformular gewählt. DeltaPort stellt jedoch klar, dass diese (technisch erforderliche) Fehlbezeichnung auf dem Vergabeportal nichts an der Maßgeblichkeit der KonzVgV für die Ausgestaltung des Verfahrens ändert.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FY2PC
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Fax: +49 2211472889 📠
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB — Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.