Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Erklärung d. Bewerbers bzw. d. Bewerbergemeinschaft über die Anzahl d. festangestellten Mitarbeiter (MA) u. d. Führungskräfte in den letzten 3 abgeschloss. Geschäftsjahren (2016, 2017, 2018) gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Die Mind.anforderung ist ein jährli. Mittel von 4 techn. festangest. MA inkl. Geschäftsführung. Freie Mitarbeiter sind wie Unterauftragnehmer im Teilnahmeantrag aufzuführen. Die „Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen" im Teilnahmeantrag unter Anlage 1 ist von den freien MA auszufüllen;
b) Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) u. d. stellvertretenden Projektleiters (stv. PL).
Erklärung über die Berufsqualifikation des PL gem. § 75 VgV:
Die Person des PL erfüllt die fachl. Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt od. Ingenieur d. Studiengangs Architektur/Bauingenieurwesens/Wirtschaftsingenieurwesen-Bau gem. § 75 im jeweil. Herkunftsstaat d. Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer, Bauvorlageberechtigung und/oder Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o.vgl.) mit Angabe d. Fachrichtung u. d. Abschlussdatums.
Erklärung über die Berufsqualifikation im Projektteam gem. § 75 VgV:
Mind.anforderung: Im Team muss mind. 1 Architekt, 1 Planer Ingenieurbauwerke u. 1 TGA-Fachplaner sein
Nachweis durch Vorlage einer Eintragung in die Architekten-/Ingenieurkammer und/oder Vorlage einer Abschlussurkunde (Diplom, Master, Bachelor o.vgl.) mit Angabe der Fachrichtung und des Abschlussdatums.
Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt" oder „Ingenieur" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachl. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG —Berufsanerkennungsrichtlinie — gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des PL ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
Mind.anforderung sind 8 Jahre Berufserfahrung für den PL im Leistungsbild Objektplanung Gebäude / Objektplanung Ingenieurbauwerke.
d) Angabe von mindestens 5 Referenzen (d.h. für jede Referenzkategorie eine). Diese Referenzen müssen aus mindestens 3 verschiedenen Projekten stammen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Der Referenzzeitraum muss zwischen 1.4.2009-1.4.2019 liegen, die LPH 2 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
Die Nichteinhaltung der Mind.anforderung, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden, zum Ausschluss führt dies aber nicht.
Folgende Angaben sind bei den Ref.projekten (je nach Gewerk) erforderlich (siehe Eignungskriterien in der Bewertungsmatrix):
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw. ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung der UnterAN,
— ggf. Projektbezeichnung/-beschreibung,
— Bauvolumen brutto (KG 300+400) bzw. (KG 400 ALG 1-3 und 7-8) bzw. (KG 400 ALG 4-5) bzw. (KG 500),
— Beauftragte u. vollständig selbst erbrachte LPH,
— Beauftragte ALG,
— Hon.zone,
— Sanierung/Modernisierung/Umbau (Prozentanteil am BRI),
— Einhaltung Kosten und Terminrahmen (Nachweise gem. Bew.matrix sind jew. beizulegen!),
— AG mit Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer.
Zusatzpunkte für:
— öffentli. AG / Vergaberichtlinien analog eines öff. AG,
— Maßnahme im laufenden Betrieb,
— Freizeitbad/Ganzjahresbad/Schwimmbad.
Sonstiges:
Proj.darstellung der Ref.projekte auf je max. 2 DIN A4-Seiten od. 1 DIN A3-Seite, graph. Darstellung (z.B. mit Grundrissen, Ansichten, Fotos etc.) und kurze Beschreibung in Textform.
e) Der AG behält sich vor, Bescheinigungen von öffentl. u. priv. AG über die Ausführung der angegebenen Ref.projekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Ref.prüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.