Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Videokonferenzsysteme
2019-005
Produkte/Dienstleistungen: Videokonferenzeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Videokonferenzanlagen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 845 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Karlsruhe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Moltkestraße 50
76133 Karlsruhe
Baden-Württemberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“– 9 x Endgeräte (Varainte A), zzgl. 2 x optional,
– 8 x Endgeräte (Variante B), zzgl. 2 x optional,
– 110 x UCC-Lizenzen,
– 6 xTischmikrofone, zzgl. 4x...”
Beschreibung der Beschaffung
– 9 x Endgeräte (Varainte A), zzgl. 2 x optional,
– 8 x Endgeräte (Variante B), zzgl. 2 x optional,
– 110 x UCC-Lizenzen,
– 6 xTischmikrofone, zzgl. 4x optional,
– 220 x Headsets & Webcams,
– 55 x Hardphones,
– 150 PT für Dienstleistungen (optionale Höchstabnahmemengen),
– 10 x Workshops, zzgl. 5 x optional,
– 48 Monate Service.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 850 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-08-05 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Der...”
Zusätzliche Informationen
Die Gesamtbewertung erfolgt durch die Ermittlung des Leistungs-Preis-Verhältnisses nach der „Erweiterten Richtwertmethode" gemäß UfAB 2018. Der Schwankungsbereich beträgt 10 %. Das Entscheidungskriterium ist die Leistung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bankauskunft oder Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
Inanspruchnahme Kapazitäten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bankauskunft oder Berufs- bzw. Betriebshaftpflicht-Versicherungsdeckung
Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien(sofern zutreffend)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Vorlage von 2 vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Oberfinanzdirektion Karlsruhe – Landeszentrum für Datenverarbeitung (LZfD)
Postanschrift: Moltkestraße 50
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72172152851📞
E-Mail: birgit.koehler@ofdka.bwl.de📧
Fax: +49 72172152155 📠
URL: www.ofd-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite🌏
Quelle: OJS 2019/S 063-145940 (2019-03-26)
Ergänzende Angaben (2019-05-03)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 063-145940
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: 31.7.2019
Neuer Wert
Text: 7.8.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text: 5.8.2019
Neuer Wert
Text: 8.8.2019
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2019-05-07 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-05-10 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2019-05-07 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-05-10 📅
Quelle: OJS 2019/S 087-208982 (2019-05-03)