Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung und Lieferung von Videoüberwachungssystemen für ca. bis zu 26 Dreiteiler der BR ET 440 fest, ca. bis zu 17 Vierteiler der BR ET 440 fest und ca. bis zu 31 Vierteiler ET 440 optional sowie ca. bis zu 6 Fünfteiler der BR ET 440 fest gemäß technischer Unterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-12.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Videoüberwachungssystem ET 440 Mainfranken
19FEF41467
Produkte/Dienstleistungen: Videoüberwachung (CCTS)📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung und Lieferung von Videoüberwachungssystemen für ca. bis zu 26 Dreiteiler der BR ET 440 fest, ca....”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über die Herstellung und Lieferung von Videoüberwachungssystemen für ca. bis zu 26 Dreiteiler der BR ET 440 fest, ca. bis zu 17 Vierteiler der BR ET 440 fest und ca. bis zu 31 Vierteiler ET 440 optional sowie ca. bis zu 6 Fünfteiler der BR ET 440 fest gemäß technischer Unterlagen.
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Ort der Leistung: Krefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Herstellung und Lieferung von Videoüberwachungssystemen für ca. bis zu 26 Dreiteiler der BR ET 440 fest, ca. bis zu 17 Vierteiler der BR ET 440 fest und ca....”
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von Videoüberwachungssystemen für ca. bis zu 26 Dreiteiler der BR ET 440 fest, ca. bis zu 17 Vierteiler der BR ET 440 fest und ca. bis zu 31 Vierteiler ET 440 optional sowie ca. bis zu 6 Fünfteiler der BR ET 440 fest gemäß technischer Unterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-20 📅
Datum des Endes: 2023-02-28 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Der RV kann einmalig um 12 Monate zu gleichen Konditionen verlängert werden.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag spätestens 6 Monate vor Vertragsende einmalig um 12 Monate zu gleichen Konditionen zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Zahlungsbedingungen gemäß der Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Anhang C2_RV_Anlage 1 der Vergabeunterlagen)”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-14
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-10-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-02-28 📅
“Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e−Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt...”
Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e−Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/).
Für den Zugriff auf die e−Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich. Den Bietern steht folgendes Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
Teilnahmeantrag über die e−Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Der Bieter nutzt das Portal der e−Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge, solche per Telefax oder per E−Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e−Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline +498002658638, die Mo.–Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung steht, oder für ausländische Teilnehmer per E-Mail an: einkauf-online@deutschebahn.com.
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Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 179-437215 (2019-09-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-12) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 179-437215
Auftragsvergabe
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Titel: Videoüberwachungssystem ET 440 Mainfranken
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-04 📅
“Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt...”
Kosten für die Erstellung von Angeboten werden nicht erstattet.
Die Vergabe wird über die e-Vergabeplattform der Deutsche Bahn AG durchgeführt (https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/).
Für den Zugriff auf die e-Vergabeplattform ist eine Registrierung unter Angabe der Vergabenummer erforderlich. Den Bietern steht folgendes Verfahren zur Einreichung von Teilnahmeanträgen zur Verfügung:
Teilnahmeantrag über die e-Vergabeplattform der Deutschen Bahn AG. Der Bieter nutzt das Portal der e-Vergabeplattform, um die mit dem Teilnahmeantrag geforderten Angaben zu machen und ggf. Begleitdokumente hochzuladen.
Auf andere Art übermittelte Teilnahmeanträge, insbesondere schriftliche Teilnahmeanträge, solche per Telefax oder per E-Mail, sind nicht zulässig.
Bei technischen oder methodischen Fragen zur e-Vergabeplattform wenden Sie sich bitte an die kostenlose Bieterhotline +498002658638, die Mo.-Fr. in der Zeit von 9 bis 15 Uhr zur Verfügung steht, oder für ausländische Teilnehmer per E-Mail an: einkauf-online@deutschebahn.com.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 032-076118 (2020-02-12)