Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Virtuelle Tape Library
Z013-2019-0013
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Kauf von 2 identisch ausgestatteten virtuellen Tape-Libraries inkl. Dienstleistung.”
1️⃣
Ort der Leistung: Köln🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: LVR-InfoKom
Ottoplatz 2
50679 Köln
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Kauf von 2 identisch ausgestatteten virtuellen Tape-Libraries inkl. entsprechender Software und der folgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Kauf von 2 identisch ausgestatteten virtuellen Tape-Libraries inkl. entsprechender Software und der folgenden Dienstleistungen: die Anbindung an die bereits vorhandenen 2 Quantum DXi 6902, die Durchführung von Testläufen sowie Wartungsdienstleistungen. Der Wartungsvertrag wird mit einer Laufzeit von 60 Monaten abgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-23 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Als optionale Positionen werden:
— optionale Hardwareerweiterungen unter Position 2 im Leistungsverzeichnis,
— optionale Wartung unter Position 9 im...”
Beschreibung der Optionen
Als optionale Positionen werden:
— optionale Hardwareerweiterungen unter Position 2 im Leistungsverzeichnis,
— optionale Wartung unter Position 9 im Lesitungsverzeichnis,
— optionales Trade-In unter Position 11 im Leistungsverzeichnis abgefragt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die erforderliche Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung weist der Bieter durch die Vorlage eines Handelsregisterauszugs (Anlage 9) nach.” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn der Bieter über die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn der Bieter über die wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt. Einem Bieter gelingt in diesem Vergabeverfahren der Nachweis dafür, wenn die eingereichten Nachweise keinen Anlass zum Zweifeln über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
Der Nachweis erfolg hier über die Umsatzkennzahen (Anlage 8) des Bieters.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Als technisch und beruflich leistungsfähig ist der Bieter anzusehen, der über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Als technisch und beruflich leistungsfähig ist der Bieter anzusehen, der über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen sind zudem die Fachkunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit des Bieters maßgeblich. Das ist in diesem Vergabeverfahren anzunehmen, wenn der Bieter auf Grund seiner Geschäftstätigkeit, seiner Historie und seiner personellen, fachlichen und technischen Ausstattung keinen Anlass zu Zweifeln gibt, den ausgeschriebenen Auftrag fachgerecht ausführen zu können.
Der Nachweis erfolgt über die Liste der Nachunternehmer (Anlage 6).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Fehlende Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB zur Prüfung, ob keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (der Zuverlässigkeit und...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Fehlende Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB zur Prüfung, ob keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen (der Zuverlässigkeit und Gesetztestreue des Bieters) wertet der Auftraggeber die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung über Ausschlusstatbestände nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage Eigenerklärung_Zuverlaessigkeit_EU.pdf) aus.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-19
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-20
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 201-487978 (2019-10-16)