Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: VIT3-119 Einrichtung Loses Mobiliar
Produkte/Dienstleistungen: Büromöbel📦
Kurze Beschreibung: VIT3-119 Einrichtung Loses Mobiliar, Bauphasenweise Lieferung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Haushaltsmöbel📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diverse Möbel und Einrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Installation von Sanitäreinrichtungen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kliniken📦
Ort der Leistung: Regen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karl-Gareis-Str. 31
Viechtach
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauphase 1 Teil 1:
— Ausführungsfristen: Aufwachstation Beginn 16.3.-17.3.2020,
— Ausführungsfristen: EG Beginn 23.3.-3.4.2020,
Bauphase 1 Teil 2:
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauphase 1 Teil 1:
— Ausführungsfristen: Aufwachstation Beginn 16.3.-17.3.2020,
— Ausführungsfristen: EG Beginn 23.3.-3.4.2020,
Bauphase 1 Teil 2:
— Ausführungsfristen: Beginn 16.3.20/Fertigstellung 9.4.20.
Bauphase 2:
— Ausführungsfristen: Beginn 14.6.2021/Fertigstellung 20.6.2021.
Bauphase 3:
— Ausführungsfristen: Beginn 18.4.2022/Fertigstellung 1.5.2022.
Bauphase 4:
— Ausführungsfristen: Beginn 31.10.2022/Fertigstellung 6.11.2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-03-16 📅
Datum des Endes: 2022-11-06 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind für die Beurteilung der Eignung der Nachweise der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit vorzulegen:
Eintragung in Berufs-/Handelsregister/Handwerksrolle
Bedingung Teilnahme ist auch das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen nach GWB § 123 und § 124:
— Es darf kein beantragtes oder vorliegendes Insolvenzverahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren vorliegen,
— Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG auf gesondertes Verlangen ist vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Lieferleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Es wird kein Mindestumsatz gefordert.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe:
— Personenschäden 2 000 000 EUR,
— Sachschäden 1 000 000 EUR/Vermögensschäden 100 000 EUR,
— Erklärung, dass Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (mind. 3 Referenzprojekte), die mit der zu
Vergebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (mind. 3 Referenzprojekte), die mit der zu
Vergebenen Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Lieferleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, weist der öffentliche Auftraggeber darauf hin, dass er auch einschlägige Leistungen berücksichtigen werden, die mehr als 5 Jahrezurückliegen; (Weitere Zertifikats- und Zulassungsanforderungen für die Lieferleistungen sind den einzelnen Pos. im LV zu entnehmen)
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Angabe, welche Teile des Auftrags idas Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Angabe, welche Teile des Auftrags idas Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle.
Stellung der Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Auftragsumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 50 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt.
Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Die Vergabestelle wird dies ggf. im Vergabeverfahren oder nach Auftragserteilung einfordern. Im Weiteren sind die Anmerkungen in den Vergabeunterlagen zu beachten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Verkürztes Verfahren 30 KT Angebotsfrist aufgrund Dringlichkeit vor Ort und Vorinformation erfolgt” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 144-353984
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-25
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-25
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Arberlandklinik Viechtach
Karl-Gareis-Straße 31
94234 Viechtach
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Verhandlungsleiter mit Begleitperson, nur Auftraggeberseitig
Nur elektronische Angebotseingänge gem. Vergaberecht
Erläuterung/Anleitung für die Bieter zur...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Verhandlungsleiter mit Begleitperson, nur Auftraggeberseitig
Nur elektronische Angebotseingänge gem. Vergaberecht
Erläuterung/Anleitung für die Bieter zur elektr. Angebotsabgabe ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Achtung ! Hinweis bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform (hier der Fall) ist der Bieter und (!) die natürliche Person, die die Erklärung...”
Achtung ! Hinweis bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform (hier der Fall) ist der Bieter und (!) die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, leserlich zu benennen entweder auf einem Anschreiben oder auf Formblatt 213.H Angebotsschreiben (ausdrücklich keine Unterschrift, Sondern ein Name).
Ausschließlich Elektronisches Vergabeverfahren über Bayr. Staatsanzeiger/TED in el. Textform, ohne Signatur Erläuterung/Anleitung für die Bieter zur elektr. Angebotsabgabe ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: 80538 München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 892176-0📞
Fax: +49 89-2176-2914 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
2
Die Bedingungen und Fristen gem. § 160 GWB sind einzuhalten.
Direkter Link zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
2
Die Bedingungen und Fristen gem. § 160 GWB sind einzuhalten.
Direkter Link zur Norm:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung v. Niederbayern
Postanschrift: Regierungsplatz 540
Postort: 84023 Landshut
Postleitzahl: 84023
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 87180801📞
Quelle: OJS 2019/S 207-503849 (2019-10-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 441 536 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karl-Gareis-Str.31
94234 Viechtach
Beschreibung der Beschaffung:
“Bauphase 1 Teil 1:
— Ausführungsfristen: Aufwachstation Beginn 16.3.-17.3.2020,
— Ausführungsfristen: EG Beginn 23.3.-3.4.2020.
Bauphase 1 Teil 2:
—...”
Beschreibung der Beschaffung
Bauphase 1 Teil 1:
— Ausführungsfristen: Aufwachstation Beginn 16.3.-17.3.2020,
— Ausführungsfristen: EG Beginn 23.3.-3.4.2020.
Bauphase 1 Teil 2:
— Ausführungsfristen: Beginn 16.3.20/Fertigstellung 9.4.20.
Bauphase 2:
— Ausführungsfristen: Beginn 14.6.2021/Fertigstellung 20.6.2021.
Bauphase 3:
— Ausführungsfristen: Beginn 18.4.2022/Fertigstellung 1.5.2022.
Bauphase 4:
— Ausführungsfristen: Beginn 31.10.2022/Fertigstellung 6.11.2022.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Verkürzung Angebotsfrist mittels Vorinformation, el. Vergabverfahren, Notwendigkeit vor Ort/Vorabbstimmungen.” Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 207-503849
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: fritzoffice GmbH & Co. KG
Postanschrift: Reichsdorf Nord 1
Postort: Viechtach
Postleitzahl: 94234
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@fritzoffice.de📧
Region: Regen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 441 536 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 2
Die Bedingungen und Fristen gem. § 160 GWB sind einzuhalten.
Direkter Link zur...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt 2
Die Bedingungen und Fristen gem. § 160 GWB sind einzuhalten.
Direkter Link zur Norm: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die Behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 87180801 📠
Quelle: OJS 2019/S 247-609232 (2019-12-20)