Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht (Auschlusskriterium):
2 Aufträge, welche ökologische Untersuchungen des Schutzguts Zugvögel sowie die Auswertung der hierbei erhobenen Untersuchungsergebnisse umfassten. Die Aufträge müssen vertragsgerecht durchgeführt worden sein, das heißt mängelfrei oder unter vollständiger Nachbesserung aller etwaig aufgetretenen Mängel.
Die Aufträge können für denselben oder für verschiedene Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Projektberichte, Referenzschreiben des Auftraggebers / der Auftraggeber
b) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Eine ausreichende Anzahl an Schiffen, um die ausgeschriebenen Untersuchungen innerhalb des oben genannten Zeitraums durchführen zu können. Diese Schiffe müssen darüber hinaus folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
— STCW,
— SOLAS,
— MARPOL,
— Helsinki-Übereinkommen,
— Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006,
— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den internationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Vorschriften:
— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
— Verordnung (EG) 336/2006,
— das Schiff muss die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffsicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate
c) Erforderliche Zertifikate für den Einsatz auf See
— Ärztliche Bescheinigung Offshore-Tauglichkeit- Valid offshore medical (eq. AWMF S1 Leitlinie 002,),
— Basic Safety Training (GWO Training mit den GWO-Elementen „Working at Heights“ (nicht älter als 1 Jahr), „Sea Survival“, „First Aid“, „Fire Awareness“ und „Manual Handling“),
— Alle für den Einsatz auf See vorgesehenen Mitarbeiter müssen des Weiteren über ein Training als "Elektrisch unterwiesene Person" (EUP) oder ein "Electrical Awareness" Training verfügen. Hinweis: Das EUP-Training ist als Online-Training verfügbar.
Es ist ausreichend, wenn die vorgenannten Zertifikate und Fertigkeiten zum Zeitpunkt der Ausbringung der auf der WEA zu installierenden Geräte (KW 37/2019) vorliegen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Zertifikate; zum Zeitpunkt der Ausbringung sind die Zertifikate spätestens zwingend vorzulegen
d) Einreichung eines Untersuchungskonzepts
(zum Inhalt und den formalen Anforderungen siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“). Das Untersuchungskonzept wird im Falle des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Nachweis: Untersuchungskonzept; bzgl. der im Untersuchungskonzept darzustellenden Qualifikation des Bieters (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“, dort Punkt 1 der Mindestangaben) können Berichte, Publikationen und andere geeignete Nachweisformate nachgefordert werden