Vogelzug über der deutschen AWZ der Ostsee – Methodenkombination zur Einschätzung des Meideverhaltens und Kollisionsrisikos windkraftsensibler Arten mit Offshore-Windenergieanlagen
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die Untersuchung des Herbstzuges 2019 von windkraftsensiblen Arten, insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der Fläche O-1.3 (Bezeichnung ist dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen). Zu untersuchen ist mit einer Methodenkombination aus einem an einer WEA fest montierten kombinierten System (Radar + optische Erfassungsmethode) und einem schiffsbasierten Rangefinder + Radar. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten Arten zu erstellen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/690
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die Untersuchung des Herbstzuges 2019 von windkraftsensiblen Arten, insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der Fläche O-1.3 (Bezeichnung ist dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen). Zu untersuchen ist mit einer Methodenkombination aus einem an einer WEA fest montierten kombinierten System (Radar + optische Erfassungsmethode) und einem schiffsbasierten Rangefinder + Radar. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten Arten zu erstellen sein.
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die Untersuchung des Herbstzuges 2019 von windkraftsensiblen Arten, insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der Fläche O-1.3 (Bezeichnung ist dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen). Zu untersuchen ist mit einer Methodenkombination aus einem an einer WEA fest montierten kombinierten System (Radar + optische Erfassungsmethode) und einem schiffsbasierten Rangefinder + Radar. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten Arten zu erstellen sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-04 📅
Datum des Beginns: 2019-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 106-258940
ABl. S-Ausgabe: 106
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden.
Ausgeschrieben ist hier die Untersuchung des Herbstzuges 2019 von windkraftsensiblen Arten, insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der Fläche O-1.3 (Bezeichnung ist dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen). Zu untersuchen ist mit einer Methodenkombination aus einem an einer WEA fest montierten kombinierten System (Radar + optische Erfassungsmethode) und einem schiffsbasierten Rangefinder + Radar. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten Arten zu erstellen sein.
Ausgeschrieben ist hier die Untersuchung des Herbstzuges 2019 von windkraftsensiblen Arten, insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der Fläche O-1.3 (Bezeichnung ist dem Flächenentwicklungsplan des BSH entnommen). Zu untersuchen ist mit einer Methodenkombination aus einem an einer WEA fest montierten kombinierten System (Radar + optische Erfassungsmethode) und einem schiffsbasierten Rangefinder + Radar. Auf Grundlage der Ergebnisse wird eine Auswirkungsprognose bzgl. der genannten Arten zu erstellen sein.
Durchführung einer Untersuchung des Vogelzuges von windkraftsensiblen Arten, insbesondere Kranichen, Greifvögeln, Gänsen, Limikolen und Meeresenten, an bzw. über der Fläche O-1.3 im Zeitraum September bis November 2019.
Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
— Einsatz kombinierter Erfassungsmethoden (Vertikal- und Horizontalradar sowie optisches System, bspw. Kamera) auf der nordöstlichsten Windenergieanlage (WEA) des Windparks „Wikinger“ (Installation und Einsatz ist durch Windparkbetreiber grundsätzlich gestattet worden, nach Zuschlag muss weitere Abstimmung inkl. finalem technischem Konzept erfolgen),
— Einsatz kombinierter Erfassungsmethoden (Vertikal- und Horizontalradar sowie optisches System, bspw. Kamera) auf der nordöstlichsten Windenergieanlage (WEA) des Windparks „Wikinger“ (Installation und Einsatz ist durch Windparkbetreiber grundsätzlich gestattet worden, nach Zuschlag muss weitere Abstimmung inkl. finalem technischem Konzept erfolgen),
— Einsatz eines weiteren Vertikal- und Horizontalradars, eines Sichtbeobachters sowie eines Beobachters mit Laser-Rangefinder von einem Schiff in der Nähe (innerhalb der Sichtweite) der oben genannten WEA aus (genauer Ankerplatz ist vom Bieter im Rahmen seines Untersuchungskonzepts auszuwählen; hierbei ist eine möglichst gute Beantwortbarkeit der Fragestellungen in Punkt 1.3.5. der Leistungsbeschreibung sicherzustellen).
— Einsatz eines weiteren Vertikal- und Horizontalradars, eines Sichtbeobachters sowie eines Beobachters mit Laser-Rangefinder von einem Schiff in der Nähe (innerhalb der Sichtweite) der oben genannten WEA aus (genauer Ankerplatz ist vom Bieter im Rahmen seines Untersuchungskonzepts auszuwählen; hierbei ist eine möglichst gute Beantwortbarkeit der Fragestellungen in Punkt 1.3.5. der Leistungsbeschreibung sicherzustellen).
Die erhobenen Untersuchungsergebnisse sind auszuwerten und ein Abschlussbericht zu erstellen, in welchem unter anderem der Bestand der oben genannten Arten auf Fläche O-1.3 charakterisiert und bewertet wird sowie auf Grundlage zweier vom AG vorgegebener Modellwindparks das Gesamtkollisionsrisiko dieser Arten mit den Anlagen dieses Parks berechnet wird.
Die erhobenen Untersuchungsergebnisse sind auszuwerten und ein Abschlussbericht zu erstellen, in welchem unter anderem der Bestand der oben genannten Arten auf Fläche O-1.3 charakterisiert und bewertet wird sowie auf Grundlage zweier vom AG vorgegebener Modellwindparks das Gesamtkollisionsrisiko dieser Arten mit den Anlagen dieses Parks berechnet wird.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden.
Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche AWZ der Ostsee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU)
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
b)Eintragung in einem Handelsregister
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium).
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 250.000,00 EUR
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b) Versicherungen
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
— Betriebshaftpflichtversicherung
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
Für Personenschäden 10 000 000,00 EUR
Für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
— Haftpflichtversicherung für entgangenen Gewinn bzw. vergleichbare Schäden des Windparkbetreibers bei Ausfall der für den Geräteeinsatz in Anspruch genommenen Windenergieanlage; dies kann Teil der eben genannten Versicherungen oder eine separat abgeschlossene Versicherung sein. Die Deckungssumme hat auch hier mindestens 2 000 000,00 EUR zu betragen,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Haftpflichtversicherung für entgangenen Gewinn bzw. vergleichbare Schäden des Windparkbetreibers bei Ausfall der für den Geräteeinsatz in Anspruch genommenen Windenergieanlage; dies kann Teil der eben genannten Versicherungen oder eine separat abgeschlossene Versicherung sein. Die Deckungssumme hat auch hier mindestens 2 000 000,00 EUR zu betragen,
— der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht (Auschlusskriterium):
2 Aufträge, welche ökologische Untersuchungen des Schutzguts Zugvögel sowie die Auswertung der hierbei erhobenen Untersuchungsergebnisse umfassten. Die Aufträge müssen vertragsgerecht durchgeführt worden sein, das heißt mängelfrei oder unter vollständiger Nachbesserung aller etwaig aufgetretenen Mängel.
2 Aufträge, welche ökologische Untersuchungen des Schutzguts Zugvögel sowie die Auswertung der hierbei erhobenen Untersuchungsergebnisse umfassten. Die Aufträge müssen vertragsgerecht durchgeführt worden sein, das heißt mängelfrei oder unter vollständiger Nachbesserung aller etwaig aufgetretenen Mängel.
Die Aufträge können für denselben oder für verschiedene Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Projektberichte, Referenzschreiben des Auftraggebers / der Auftraggeber
b) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Eine ausreichende Anzahl an Schiffen, um die ausgeschriebenen Untersuchungen innerhalb des oben genannten Zeitraums durchführen zu können. Diese Schiffe müssen darüber hinaus folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
— STCW,
— SOLAS,
— MARPOL,
— Helsinki-Übereinkommen,
— Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006,
— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den internationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Vorschriften:
— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
— Verordnung (EG) 336/2006,
— das Schiff muss die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffsicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate
c) Erforderliche Zertifikate für den Einsatz auf See
— Basic Safety Training (GWO Training mit den GWO-Elementen „Working at Heights“ (nicht älter als 1 Jahr), „Sea Survival“, „First Aid“, „Fire Awareness“ und „Manual Handling“),
— Alle für den Einsatz auf See vorgesehenen Mitarbeiter müssen des Weiteren über ein Training als "Elektrisch unterwiesene Person" (EUP) oder ein "Electrical Awareness" Training verfügen. Hinweis: Das EUP-Training ist als Online-Training verfügbar.
Es ist ausreichend, wenn die vorgenannten Zertifikate und Fertigkeiten zum Zeitpunkt der Ausbringung der auf der WEA zu installierenden Geräte (KW 37/2019) vorliegen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Zertifikate; zum Zeitpunkt der Ausbringung sind die Zertifikate spätestens zwingend vorzulegen
d) Einreichung eines Untersuchungskonzepts
(zum Inhalt und den formalen Anforderungen siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“). Das Untersuchungskonzept wird im Falle des Zuschlags Vertragsbestandteil.
Nachweis: Untersuchungskonzept; bzgl. der im Untersuchungskonzept darzustellenden Qualifikation des Bieters (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“, dort Punkt 1 der Mindestangaben) können Berichte, Publikationen und andere geeignete Nachweisformate nachgefordert werden
Nachweis: Untersuchungskonzept; bzgl. der im Untersuchungskonzept darzustellenden Qualifikation des Bieters (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“, dort Punkt 1 der Mindestangaben) können Berichte, Publikationen und andere geeignete Nachweisformate nachgefordert werden
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: BSH Hamburg
Zusätzliche Informationen: Keine
Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Der Auftraggeber geht davon aus - dass - sofern von Belang für diese Ausschreibung - datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Der Auftraggeber geht davon aus - dass - sofern von Belang für diese Ausschreibung - datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z.B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Der Auftraggeber geht davon aus – dass – sofern von Belang für diese Ausschreibung – datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot Vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept"),
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer.
Zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Der Auftraggeber geht davon aus – dass – sofern von Belang für diese Ausschreibung – datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber – soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde – durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Einsatz kombinierter Erfassungsmethoden (Vertikal- und Horizontalradar sowie optisches System, bspw. Kamera) auf der nordöstlichsten Windenergieanlage (WEA) des Windparks „Wikinger" (Installation und Einsatz ist durch Windparkbetreiber grundsätzlich gestattet worden, nach Zuschlag muss weitere Abstimmung inkl. finalem technischem Konzept erfolgen),
— Einsatz kombinierter Erfassungsmethoden (Vertikal- und Horizontalradar sowie optisches System, bspw. Kamera) auf der nordöstlichsten Windenergieanlage (WEA) des Windparks „Wikinger" (Installation und Einsatz ist durch Windparkbetreiber grundsätzlich gestattet worden, nach Zuschlag muss weitere Abstimmung inkl. finalem technischem Konzept erfolgen),
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-12 📅
Name: IfAÖ Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 890640.21 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Der Auftraggeber geht davon aus – dass – sofern von Belang für diese Ausschreibung – datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Der Auftraggeber geht davon aus – dass – sofern von Belang für diese Ausschreibung – datenschutzrelevante Genehmigungen zur Weitergabe der persönlichen Daten betroffener Personen beim Auftragnehmer vorliegen und diese bei Bedarf auch vorgelegt werden können. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPV-Code des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.