Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen.
Die nachfolgend aufgeführten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Angebot beizubringen:
— Eigenerklärung gem. Formblatt „Bietererklärung",
— gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 b EStG
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Diese Bescheinigung darf nicht älter als 1 Jahr sein), dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen, dem Bieter öffentliche Aufträge zu erteilen,
— Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der die meisten Beschäftigten versichert sind. (Diese Bescheinigung darf nicht älter als zwölf Wochen sein),
— Nachweis/Bestätigung Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR je Verstoß für Personenschäden sowie mindestens 1 000 000,00 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV); die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen.
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann.
Ohne die Erfüllung dieser Mindestanforderungen/Mindeststandards wird der Bieter/die Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken
www.pq-vol.de oder
www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber mit dem Angebot Nachweise gefordert werden, die nicht in den v. g. Datenbanken enthalten sind, sind diese innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt „Bietererklärung" (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen.