Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Diese Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein), dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen, dem Bieter öffentliche Aufträge zu erteilen, eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 b EStG und eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
(Diese Bescheinigung darf nicht älter als zwölf Wochen sein).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der List des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) und Eigenerklärung gem. Formblatt „Bietererklärung".
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters, sowie das Angebot eines präqualifizierten Bieters, in die engere Wahl, sind die angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt „Bietererklärung" (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Diese Bescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein), dass aus steuerlichen Gründen keine Bedenken bestehen, dem Bieter öffentliche Aufträge zu erteilen, eine gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 b EStG und eine Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der die meisten Beschäftigten versichert sind.
(Diese Bescheinigung darf nicht älter als 12 Wochen sein).
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in der List des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmern (Präqualifikationsverzeichnis) und Eigenerklärung gem. Formblatt „Bietererklärung".
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters, sowie das Angebot eines präqualifizierten Bieters, in die engere Wahl, sind die angegebenen Bescheinigungen innerhalb von sechs Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.
Das Formblatt „Bietererklärung" (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich bei den Vergabeunterlagen.