Beschaffung der Dienstleistung zur Bearbeitung von Prozessen im Zusammenhang mit Vollstreckungen und Insolvenzen von Arbeitgeber-Beitragskonten und Zahlungsverkehrskonten von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vollstreckungen und Insolvenzen
2019 OV 002
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Rahmen der gesetzlichen Sozialversicherung📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung der Dienstleistung zur Bearbeitung von Prozessen im Zusammenhang mit Vollstreckungen und Insolvenzen von Arbeitgeber-Beitragskonten und...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung der Dienstleistung zur Bearbeitung von Prozessen im Zusammenhang mit Vollstreckungen und Insolvenzen von Arbeitgeber-Beitragskonten und Zahlungsverkehrskonten von Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
1️⃣
Ort der Leistung: Dingolfing-Landau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Haupterfüllungsort = Standort des Dienstleisters
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Beitragseinzugs und die Durchführung des Beitragseinzugs bei...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen im Rahmen des Beitragseinzugs und die Durchführung des Beitragseinzugs bei einem Insolvenzereignis.
Im Rahmen der Bearbeitung ist der Einzug bei Beitragsforderungen gegenüber Arbeitgebern und Mitgliedern durchzuführen. Zudem sind Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber Dritten bei öffentlich-rechtlichen Forderungen durchzuführen. Dabei wird der Auftragnehmer bei telefonischer und persönlicher Beratung von Arbeitgebern und Mitgliedern sowie bei sonstigem Schriftwechsel im Namen der BMW BKK tätig, soweit kein hoheitliches Handeln vorliegt. Gleiches gilt für die Weiterverfolgung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-02 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die BMW BKK hat das einseitige Recht, diesen Vertrag zweimalig um 12 Monate zu den am Ende der Laufzeit gültigen Bedingungen zu verlängern. Diese Option...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die BMW BKK hat das einseitige Recht, diesen Vertrag zweimalig um 12 Monate zu den am Ende der Laufzeit gültigen Bedingungen zu verlängern. Diese Option kann nur wirksam in Anspruch genommen werden, wenn sie dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des ursprünglichen Laufzeiten des schriftlich angezeigt wird.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblätter Anlagen 10 und 11:
Wirtschaftsteilnehmer haben das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 bis § 125 GWB zu erklären. Hierzu müssen die Wirtschaftsteilnehmer die Anlage 10 – Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ der Vergabeunterlagen ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft einreichen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss der Bieter oder das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 11 – Formblatt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ jeweils ausfüllen und mit dem Angebot des Bieters/der Bietergemeinschaft einreichen.
Folgende Angaben und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers abzugeben bzw. Unterlagen als Nachweis vorzulegen:
Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf oder ein alternativer Nachweis. (vgl. Kapitel II.1.7.1. der Vergabeunterlagen)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 12:
Der Bieter/die Bietergemeinschaft verpflichtet sich, im Falle der Auftragserteilung – sofern und soweit nicht bereits vorhanden – spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung (dann als Auftragnehmer) eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personenschäden, von 1 500 000 EUR pro Versicherungsfall für Sachschäden, 1 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abzuschließen und dem Auftraggeber unaufgefordert nachweisen. Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten, mindestens jedoch bis zur Verjährung von Gewährleistungsansprüchen.
Darüberhinaus verpflichtet sich der Bieter/die Bietergemeinschaft Auskunft über die Nettoumsätze gemäß Jahresabschluss der letzten 3 Jahre zu geben. (vgl. Anlage 12 – Formblatt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter hat zum Nachweis der Eignung die ausgefüllten Formblätter Anlagen (Eigenerklärungen) sowie ggf. weitere Unterlagen zum Nachweis der Eignung entsprechend den Vorgaben dieser Vergabeunterlagen einzureichen.
Formblatt Anlage 13:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit fordert der Auftraggeber geeignete Referenzen. Hierzu hat der Bieter/die Bietergemeinschaft sowie Dritte (im Falle der Eignungsleihe) die Anlage 13 – Formblatt „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ auszufüllen und der Bieter/die Bietergemeinschaft hat diese Formblätter mit dem Angebot einzureichen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens 2 Referenzen beizubringen, bei denen in den letzten 3 Jahren vom Bieter die geforderte Dienstleistung in durchgeführt worden ist. Sollte...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens 2 Referenzen beizubringen, bei denen in den letzten 3 Jahren vom Bieter die geforderte Dienstleistung in durchgeführt worden ist. Sollte diese Mindestanforderung nicht vorliegen, ist das Angebot auszuschließen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-30
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-07-30
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Beim Auftraggeber
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühestens 2021, spätestens 2023
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTYWBL
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Vilemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
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Quelle: OJS 2019/S 125-305883 (2019-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vollstreckungen und Insolvenzen II
2019 OV 002
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 101 418 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“ALIVE-Service GmbH
Gustav-Ricker-Str. 62
39120 Magdeburg
Haupterfüllungsort = Standort des Dienstleisters” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 125-305883
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: CXP4YMTYWBL
Titel: Vollstreckungen und Insolvenzen
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: aLIVE-Service GmbH
Postanschrift: Gustav-Ricker-Str. 62
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 180 000 💰
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 101418.00
Höchstes Angebot: 188385.60
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMTDRK8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt.
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Quelle: OJS 2019/S 177-431759 (2019-09-11)