Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Einschläg. Vorschriften der BO-Kraft beachten (für Fahrpersonal):
— Die deutsche Sprache hinreichend beherrscht, um sich mit den zu befördernden Vor-/Schülern verständigen, insbesondere Fragen und Hinweise verstehen und beantworten zu können,
— Nachweislich über praktische Erfahrung aus dem Führen eines Fahrzeuges der entsprechenden Klasse innerhalb der letzten 3 Jahre über 2 Jahre lang verfügt (für Fahrpersonal),
— Über einen gültigen Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügt (für Fahrpersonal),
— Über gute Orts- und Streckenkunde verfügt (für Fahrpersonal),
— Ausreichende körperliche Konstitution besitzt, um Vor-/Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg, sowie Hilfestellung beim Ein- und Ausladen evtl. benötigter Rollstühle und sonstiger Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte) zu geben,
— Nicht einschlägig vorbestraft ist (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte, Körperverletzungsdelikte). Bei Vorliegen eines Eintrags im erweiterten Führungszeugnis muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Personen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Eintrags nicht mehr für den Auftraggeber eingesetzt werden (alles Personal),
— Personal, dass das 67. Lebensjahr vollendet hat, muss dem Auftraggeber seine Tauglichkeit für den Fahrdienst durch eine zweijährliche ärztliche Untersuchung nachweisen (für Fahrpersonal),
— Das Fahr- und Begleitpersonal ist auch für das sichere Ein- und Aussteigen der Fahrgäste und die Übergabe an die Eltern oder das Personal der Auftraggeberin verantwortlich und hat hier bei Bedarf Hilfestellung zu leisten. Das richtige Anschnallen ist bei jedem Beförderten zu überprüfen und in allen Fällen, in denen die Vor-/Schüler hierzu nicht imstande sind, durch das Fahr- und Begleitpersonal vorzunehmen. Auch das Lösen der Sicherheitsgurte sowie eventueller Rollstuhlbefestigungen etc. gehört im Bedarfsfall zu den Aufgaben des Fahr- und Begleitpersonals. Hierbei gelten ebenfalls die Leistungs- und Sorgfaltspflichten der vorstehenden Bestimmungen,
— Und dass Sie über für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) 6.1.3.5 TÜV/DEKRA-Zertifikat zur „Sicheren Beförderung von Kranken und Menschen mit Behinderung”,
— Legen Sie das aktuelle Zertifikat „Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ des Verbandes der TÜV e. V.1 vor, mit dem Sie nachweisen, dass Sie alle Pflichtkriterien erfüllen und in jeder der 3 Säulen (Unternehmen/Organisation, Fahrer, Fahrzeug) mindestens 90 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht wird? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) Bitte bestätigen Sie, dass Sie diese Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten, Eigenerklärung 6.2.11“Zertifikate und Konzepte“,
— Bitte bestätigen Sie, dass Sie ein Konzept „Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewaltprävention in der Vor-/Schülerbeförderung“ erarbeitet haben und umsetzen und
— bitte bestätigen, dass Sie Konzept zur Vor-/Schülerbeförderung erarbeitet haben und umsetzen, das insbesondere auch Aussagen zu den Punkten „Unfälle oder solche, die fast geschehen wären“, „Amok-Situationen an und in der Schule“, „Hospitationen und pädagogische Grundwissenvermittlung für das eingesetzten Fahr- und Begleitpersonal“, „Verhalten bei Kontaktverboten“ und „Hygiene“ beinhaltet? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“),
— Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen und die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel über die für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen (insbes. gem. PBefG) verfügen und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“),
— Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen Benennen Sie 3 Referenzen (Ausschlusskriterium) (siehe auch Bewerbungsbedingungen Abschnitt 6 bis 7.9).