Vor-/Schülerbeförderung von geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern

Initiative Johanni e. V.

Vor-/Schülerbeförderung von geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern von Zuhause zur Johannes-Schule und zurück

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-19.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-06-19 Auftragsbekanntmachung
2019-08-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Referenznummer: EU-Ausschreib-JSS-2019-09
Kurze Beschreibung:
Vor-/Schülerbeförderung von geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern von Zuhause zur Johannes-Schule und zurück
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bedarfspersonenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bamberg, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Initiative Johanni e. V.
Postanschrift: Obere Karolinenstraße 4
Postleitzahl: 96049
Postort: Bamberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: gf@initiative-johanni.de 📧
Telefon: +49 1703289280 📞
Fax: +49 32222473414 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C3759D1C-5C79-4F18-9033-89464DA56176 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C3759D1C-5C79-4F18-9033-89464DA56176 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-06-19 📅
Einreichungsfrist: 2019-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-06-21 📅
Datum des Beginns: 2019-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 118-289925
ABl. S-Ausgabe: 118

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Vor-/Schülerbeförderung von rd. 33 bis 44 geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern der Johannes-Schule, privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und angeschlossener HPT auf Grundlage der Waldorfpädagogik, Am Brand 2 96110 Scheßlitz, an allen bayerischen Schultagen plus 20 Tage in der Ferienbetreuung (hier möglicherweise in deutlich reduziertem Umfang) von Zuhause zur Schule und zurück. Es gibt Linien morgens zur Schule (Übergabe der Kinder um 8.00 Uhr zum Unterrichtebeginn) sowie Linien mittags zwischen 11.30 Uhr und 14.00 Uhr und nachmittags um 16.00 Uhr nach Hause. Zwischenfahrten im Ort zur Turnhalle an einem Tag in der Woche und kurzfristige Sonderfahrten sind bei Bedarf ebenfalls zu leisten. Die Anzahl der zu befördernden Person variiert, auch täglich. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Nur beförderte Personen werden in der Abrechnung der Leistung berücksichtigt. Nur die notwendige wirtschaftlichste Linie wird vergütet. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des hohen Anteils von schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern neben dem Fahrer eine Begleitperson auf jeder Linie benötigt wird und Fahrer und Begleitperson den besonderen Herausforderungen entsprechend vielfältig geschult sein müssen. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit selbstverwalteten anthroposophischen Einrichtungen ist der reibungslosen Auftragserfüllung förderlich und wünschenswert. Der Vertrag beginnt am 1.9.2019 und endet am 31.8.2023. Eine Preisanpassung ist nicht vorgesehen. Die Preise sind über die Vertragslaufzeit festgeschrieben. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn einer der beiden Vertragspartner seinen Geschäftsbereich einstellt. Die Mitbeförderung anderer Fahrgäste ist nicht zulässig, es sei denn, sie werden vom Auftraggeber zum Zwecke der notwendigen Begleitung oder zu Kontroll- und Schulungszwecken eingesetzt. Der Auftragnehmer hat ebenso das Recht zu Kontroll- und Schulungszwecken andere Fahrgäste mit zu befördern, muss dies für den Auftraggeber jedoch dokumentieren (Namen, Zeiten, Datum, Linie) und die Dokumentation 10 Jahre aufbewahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich werkvertraglich, alle vom Auftraggeber benannten Vor-/Schüler an allen von Auftraggeber benannten Beförderungstagen mit Kleinbussen (9-Sitzer), Minibussen (15-Sitzer), PKWs (5-Sitzer) oder Behindertentransportwagen (BTW nach DIN 75078 1+2) mit Hebebühne oder Auffahrrampen für Rollstuhl- und Elektrorollstuhlbeförderung, zu den nach Maßgabe der nachfolgend genannten Kriterien zu befördern und dabei in jedem Fahrzeug ggf. auch eine Begleitperson stellen zu können sowie die Fahrzeuge ausschließlich zum Zwecke der Vor-/Schülerbeförderung für die Initiative Johanni e. V. einzusetzen. Sollte der Auftragnehmer seinen Leistungsverpflichtungen nach schriftlichem Hinweis nicht nachkommen oder seine Leistungspflicht willentlich nicht ausüben, so ist der Auftraggeber berechtigt einen Dritten mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Die Einzelheiten sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung enthalten. Der Auftrag ist nur als Gesamtauftrag zu vergeben, Teilangebote können nicht abgegeben werden. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind ausgeschlossen.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt am 1.9.2019 in Kraft. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien das Vertragsverhältnis bis spätestens jeweils zum 31.1. eines jeden Jahres gekündigt hat. Nach der dritten stillschweigenden Vertragsverlängerung endet das Vertragsverhältnis zum 31.8.2023.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Legen Sie bitte vor:
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate).
— Gewerbeanmeldung oder Nachweis der Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer.
— Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit Angabe der Deckungssumme (nicht älter als 6 Monate).
— aktuelle Genehmigungsurkunde nach § 47 PBefG und/oder § 49 PBefG. Bewerber, die nicht ihren Sitz in der BRD haben, haben eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandeslandes vorzulegen.
— Erklärung, dass sich der/die Bieter verpflichtet/en nach Zuschlagserteilung eine Kfz- Haftpflichtversicherung mit der gesetzlich vorgeschriebenen Deckungssumme für jedes Fahrzeug abzuschließen. Diese ist dem Auftraggeber vor der Aufnahme der Beförderung nachzuweisen.
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— Erklärung, dass nur Fahr- und Begleitpersonal sowie Koordinationspersonal eingesetzt wird, welche im erweiterten Führungszeugnis keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Legen Sie bitte vor (nicht älter als 6 Monate):
— Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Bieter; präqualifizierte Bieter legen bitte eine Bestätigung der Präqualifizierung bei,
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz bzw. Liquidation befindet und kein Tatbestand nach §§ 123, 124 GWB, AEntG, AufenthG, MiLoG vorliegt (Siehe Eigenerklärung „Ausschlussgründe“ 6.2.1),
— Auftragsbezogene Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Referenzen über ausgeführte vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Auftraggeber, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Erklärung der Einhaltung zur Regelung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz vom 11.8.2014 (BGBl. Nr. 39/2014) i. V. m. der Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Mindestlohnanpassungsverordnung – Mi-LoV) vom 15.11.2016.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
6.1.3.1 Mitarbeiter
— Benennen Sie die Gesamtzahl der für die Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Personen, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand (Fahrpersonal und Begleitpersonal der Fahrzeuge sowie Koordinationspersonal) für das Schuljahr 2019/2020 (zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes). Bei Bietergemeinschaften sind die Werte getrennt anzugeben, und anschließend zu summieren. 6.1.3.2 Deutsche Sprache,
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— Bestätigen Sie, dass alle gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Das Fahrpersonal muss zum Zwecke einer zufriedenstellenden Fahrgastinformation gute deutsche Sprachkenntnisse besitzen. Das Fahrpersonal und das Begleitpersonal, sowie der Koordinator des Auftragnehmers vor Ort (Koordinationspersonal) muss die deutsche Sprache hinreichend beherrschen, um sich mit den zu befördernden Vor-/Schülern verständigen, insbesondere Fragen und Hinweise verstehen und beantworten zu können? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) 6.1.3.3 Fuhrpark ,
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— Legen Sie zum Nachweis eine Kopie der gültigen HU gemäß BOKraft für alle zum Einsatz kommenden Fahrzeuge vor, bei Neukauf von Fahrzeugen legen sie die Bestätigung über den Kauf und das vereinbarte Lieferdatum vor,
— Bestätigen Sie, dass Sie über eine hinreichende Anzahl an für die Leistungserbringung geeigneten Fahrzeugen (vgl. Leistungsbeschreibung, insbesondere Alter und einzuhaltende Standards — der Fahrzeuge) über die Vertragslaufzeit verfügen werden,
— Bestätigen Sie, dass Sie im Zeitpunkt der Leistungserbringung in einem Radius von 15 km (Luftlinie) um die Johannes-Schule, Am Brand 2 96110 Scheßlitz einen Betriebshof oder Bereitstellungsplatz für Fahrzeuge und/oder Reservefahrzeuge vorhalten, um die geforderte Bereitstellungszeit für Reservefahrzeuge (30 min) einhalten zu können. Siehe ergänzend Eigenerklärung 6.2.10 bezüglich der „zur Verfügung stehenden Fahrzeuge“? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) 6.1.3.4 Eingesetztes Personal Die zur Leistungserbringung eingesetzten Personen befördern Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (Vor-/Schüler) mit geistig und schwerst und mehrfachen Behinderungen. Daher sind an ihre Eignung besondere Anforderungen zu stellen, die diesem Umstand Rechnung tragen. Bestätigen Sie daher, dass das von Ihnen eingesetzte Personal für die Leistungserbringung:
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—— Eine unvoreingenommene positive Grundeinstellung gegenüber Kindern und
Jugendlichen, vor allem geistig und schwerst und mehrfach behinderten hat, freundlich, verständnis- und rücksichtsvoll mit Kindern und Jugendlichen und deren Eltern umgeht. Auf Verlangen des Auftraggebers kann die geistige und körperliche Eignung des eingesetzten Personals durch ein amtsärztliches Zeugnis oder das Zeugnis eines hauptamtlichen angestellten Betriebsarztes oder das Gutachten einer amtlich anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle nachgewiesen werden,
Jugendlichen mit Migrationshintergrund hat sowie auch sonst,
—— Jeweils nach Ablauf von 3 Jahren seit der letzten Untersuchung hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Eignung geprüft werden. Ohne Nachweis einer entsprechenden Untersuchung innerhalb der letzten 3 Jahre ist ein Arbeitsantritt nicht zulässig,
—— Durch ein Zeugnis über die Teilnahme an
einem anerkannten Lehrgang Erste Hilfe nachweisen kann, dass sie bei Unfällen Erste Hilfe leisten können. Dieses Zeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein,
einer Ausbildung in der Ersten Hilfe spezialisiert auf „Kindernotfälle“ bei einem anerkannten Ausbildungsträger nachweisen kann, dass es auch bei Kindernotfällen entsprechende Hilfe insbesondre für Kinder leisten kann. Dieses Zeugnis darf nicht älter als 2 Jahre sein,
— Geeignet (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig/gesetzestreu) ist und insbesondere verfügt über:
—— Die erforderlichen Genehmigungen/Lizenzen zur Durchführung der Fahrten innehaben, alle für sie.
Mindeststandards:
Einschläg. Vorschriften der BO-Kraft beachten (für Fahrpersonal):
— Die deutsche Sprache hinreichend beherrscht, um sich mit den zu befördernden Vor-/Schülern verständigen, insbesondere Fragen und Hinweise verstehen und beantworten zu können,
— Nachweislich über praktische Erfahrung aus dem Führen eines Fahrzeuges der entsprechenden Klasse innerhalb der letzten 3 Jahre über 2 Jahre lang verfügt (für Fahrpersonal),
— Über einen gültigen Personenbeförderungsschein nach der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) verfügt (für Fahrpersonal),
— Über gute Orts- und Streckenkunde verfügt (für Fahrpersonal),
— Ausreichende körperliche Konstitution besitzt, um Vor-/Schülern bei Bedarf Hilfestellung beim Ein- und Ausstieg, sowie Hilfestellung beim Ein- und Ausladen evtl. benötigter Rollstühle und sonstiger Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte) zu geben,
— Nicht einschlägig vorbestraft ist (insbesondere Sexualstraftaten, Drogendelikte, Körperverletzungsdelikte). Bei Vorliegen eines Eintrags im erweiterten Führungszeugnis muss der Auftragnehmer sicherstellen, dass die Personen ab dem Zeitpunkt der Kenntnis des Eintrags nicht mehr für den Auftraggeber eingesetzt werden (alles Personal),
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— Personal, dass das 67. Lebensjahr vollendet hat, muss dem Auftraggeber seine Tauglichkeit für den Fahrdienst durch eine zweijährliche ärztliche Untersuchung nachweisen (für Fahrpersonal),
— Das Fahr- und Begleitpersonal ist auch für das sichere Ein- und Aussteigen der Fahrgäste und die Übergabe an die Eltern oder das Personal der Auftraggeberin verantwortlich und hat hier bei Bedarf Hilfestellung zu leisten. Das richtige Anschnallen ist bei jedem Beförderten zu überprüfen und in allen Fällen, in denen die Vor-/Schüler hierzu nicht imstande sind, durch das Fahr- und Begleitpersonal vorzunehmen. Auch das Lösen der Sicherheitsgurte sowie eventueller Rollstuhlbefestigungen etc. gehört im Bedarfsfall zu den Aufgaben des Fahr- und Begleitpersonals. Hierbei gelten ebenfalls die Leistungs- und Sorgfaltspflichten der vorstehenden Bestimmungen,
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— Und dass Sie über für die Leistungserbringung geeignete Personen verfügen und diese Anzahl über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) 6.1.3.5 TÜV/DEKRA-Zertifikat zur „Sicheren Beförderung von Kranken und Menschen mit Behinderung”,
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— Legen Sie das aktuelle Zertifikat „Sichere Beförderung von Menschen mit Behinderung“ des Verbandes der TÜV e. V.1 vor, mit dem Sie nachweisen, dass Sie alle Pflichtkriterien erfüllen und in jeder der 3 Säulen (Unternehmen/Organisation, Fahrer, Fahrzeug) mindestens 90 Prozent der möglichen Punktzahl erreicht wird? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“) Bitte bestätigen Sie, dass Sie diese Zertifizierung während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten, Eigenerklärung 6.2.11“Zertifikate und Konzepte“,
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— Bitte bestätigen Sie, dass Sie ein Konzept „Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewaltprävention in der Vor-/Schülerbeförderung“ erarbeitet haben und umsetzen und
— bitte bestätigen, dass Sie Konzept zur Vor-/Schülerbeförderung erarbeitet haben und umsetzen, das insbesondere auch Aussagen zu den Punkten „Unfälle oder solche, die fast geschehen wären“, „Amok-Situationen an und in der Schule“, „Hospitationen und pädagogische Grundwissenvermittlung für das eingesetzten Fahr- und Begleitpersonal“, „Verhalten bei Kontaktverboten“ und „Hygiene“ beinhaltet? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“),
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— Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen und die von Ihnen eingesetzten Betriebsmittel über die für die Leistungserbringung notwendigen Genehmigungen/Lizenzen (insbes. gem. PBefG) verfügen und Sie diesen Zustand über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden? (Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“),
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— Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen über eine für die Leistungserbringung angemessene Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen Benennen Sie 3 Referenzen (Ausschlusskriterium) (siehe auch Bewerbungsbedingungen Abschnitt 6 bis 7.9).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Liste mit dem Angebot einzureichender Unterlagen: Ausgefüllter Fahrplan (Fahr-/Linienpläne des Angebotes), ausgefülltes Preisblatt, ausgefüllte Jahresplanungsübersicht, ausgefüllte Eigenerklärungen gem. Abschnitt 6.2.1 mit 6.2.11. Zusage der Leistungserbringung gem. Bewerbungsbedingungen, Anlagen und Leistungsvereinbarung, Bestätigung bzw. der Beantwortung der Kriterien durch Ausfüllen in den Bewerbungsbedingungen, daher die die ausgefüllten bzw. beantworteten Bewerbungsbedingungen Konzept „Schutz vor ssexuellem Missbrauch und Gewaltprävention in der Vor-/Schülerbeförderung“, Konzept zur „Vor-/Schülerbeförderung“ und Referenzen (siehe auch Bewerbungsbedingungen Abschnitt 6 bis 7.9)
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): siehe Bewerbungsbedingungen Punkte 5 bis 5.4
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/C3759D1C-5C79-4F18-9033-89464DA56176 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981-531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981-531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 118-289925 (2019-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-08-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vor-/Schülerbeförderung von geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern von Zuhause zur Johannes-Schule und zurück.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-08-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 159-393253
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 118-289925
ABl. S-Ausgabe: 159

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Vor-/Schülerbeförderung von rd. 33 bis 44 geistig und schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern der Johannes-Schule, privates Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und angeschlossener HPT auf Grundlage der Waldorfpädagogik, am Brand 2 96110 Scheßlitz, an allen bayerischen Schultagen plus 20 Tage in der Ferienbetreuung (hier möglicherweise in deutlich reduziertem Umfang) von Zuhause zur Schule und zurück. Es gibt Linien morgens zur Schule (Übergabe der Kinder um 8:00 Uhr zum Unterrichtebeginn) sowie Linien mittags zwischen 11:30 Uhr und 14:00 Uhr und nachmittags um 16:00 Uhr nach Hause. Zwischenfahrten im Ort zur Turnhalle an einem Tag in der Woche und kurzfristige Sonderfahrten sind bei Bedarf ebenfalls zu leisten. Die Anzahl der zu befördernden Person variiert, auch täglich. Die Abrechnung erfolgt monatlich. Nur beförderte Personen werden in der Abrechnung der Leistung berücksichtigt. Nur die notwendige wirtschaftlichste Linie wird vergütet. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des hohen Anteils von schwerst und mehrfach behinderten Vor-/Schülern neben dem Fahrer eine Begleitperson auf jeder Linie benötigt wird und Fahrer und Begleitperson den besonderen Herausforderungen entsprechend vielfältig geschult sein müssen. Erfahrung in der Zusammenarbeit mit selbstverwalteten anthroposophischen Einrichtungen ist der reibungslosen Auftragserfüllung förderlich und wünschenswert. Der Vertrag beginnt am 1.9.2019 und endet am 31.8.2023. Eine Preisanpassung ist nicht vorgesehen. Die Preise sind über die Vertragslaufzeit festgeschrieben. Es besteht ein Sonderkündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, wenn einer der beiden Vertragspartner seinen Geschäftsbereich einstellt. Die Mitbeförderung anderer Fahrgäste ist nicht zulässig, es sei denn, sie werden vom Auftraggeber zum Zwecke der notwendigen Begleitung oder zu Kontroll- und Schulungszwecken eingesetzt. Der Auftragnehmer hat ebenso das Recht zu Kontroll- und Schulungszwecken andere Fahrgäste mit zu befördern, muss dies für den Auftraggeber jedoch dokumentieren (Namen, Zeiten, Datum, Linie) und die Dokumentation 10 Jahre aufbewahren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich werkvertraglich, alle vom Auftraggeber benannten Vor-/Schüler an allen von Auftraggeber benannten Beförderungstagen mit Kleinbussen (9-Sitzer), Minibussen (15-Sitzer), PKWs (5-Sitzer)oder Behindertentransportwagen (BTW nach DIN 75078 1 + 2) mit Hebebühne oder Auffahrrampen für Rollstuhl-und Elektrorollstuhlbeförderung, zu den nach Maßgabe der nachfolgend genannten Kriterien zu befördern und dabei in jedem Fahrzeug ggf. auch eine Begleitperson stellen zu können sowie die Fahrzeuge ausschließlich zum Zwecke der Vor-/Schülerbeförderung für die Initiative Johanni e. V. einzusetzen. Sollte der Auftragnehmers einen Leistungsverpflichtungen nach schriftlichem Hinweis nicht nachkommen oder seine Leistungspflicht willentlich nicht ausüben, so ist der Auftraggeber berechtigt einen Dritten mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Die daraus resultierenden Kosten trägt der Auftragnehmer. Die Einzelheiten sind in der beigefügten Leistungsbeschreibung enthalten. Der Auftrag ist nur als Gesamtauftrag zu vergeben, Teilangebote können nicht abgegeben werden. Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind ausgeschlossen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 96110 Scheßlitz

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-14 📅
Name: Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.
Postanschrift: Gutenbergstraße 2a
Postort: Bamberg
Postleitzahl: 96050
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 951208533-17 📞
E-Mail: darius.goetsch@johanniter.de 📧
Land: Bamberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: www.johanniter.de/oberfranken 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Initiative Johanni e.V.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2019/S 159-393253 (2019-08-16)