Die Stadt Gütersloh beabsichtigt den Bau einer weiteren Filtrationsstufe mit GAK-Filtern zur Elimination von Mikroschadstoffen auf dem Gelände der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der für das beschriebene Vorhaben erforderlichen Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung technische Ausrüstung. Eine Machbarkeitsstudie sowie eine Genehmigungsplanung liegen bereits vor und stehen mit den Vergabeunterlagen (siehe Link in Abschnitt I.3) zum Herunterladen bereit. Die Tragwerksplanung wurde ebenso bereits vergeben wie die weiteren Leistungsphasen ab der Ausführungsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-05-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-04-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vor- und Entwurfsplanung für eine GAK-Filtration in der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh
SGT19-66-3-1”
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Kurze Beschreibung:
“Die Stadt Gütersloh beabsichtigt den Bau einer weiteren Filtrationsstufe mit GAK-Filtern zur Elimination von Mikroschadstoffen auf dem Gelände der...”
Kurze Beschreibung
Die Stadt Gütersloh beabsichtigt den Bau einer weiteren Filtrationsstufe mit GAK-Filtern zur Elimination von Mikroschadstoffen auf dem Gelände der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh. Eine nähere Beschreibung findet sich in Abschnitt II.2.4). Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe der für das beschriebene Vorhaben erforderlichen Vor- und Entwurfsplanung (LPhen 2 und 3) für die Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke sowie Fachplanung technische Ausrüstung. Eine Machbarkeitsstudie sowie eine Genehmigungsplanung liegen bereits vor und stehen mit den Vergabeunterlagen (siehe Link in Abschnitt I.3) zum Herunterladen bereit. Die Tragwerksplanung wurde ebenso bereits vergeben wie die weiteren Leistungsphasen ab der Ausführungsplanung.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen im Tief- und Hochbau📦
Ort der Leistung: Gütersloh🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Die GAK-Filtration soll aus 12 Druckkesseln in einer Stahlleichtbauhalle bestehen, die von unten durchströmt werden. In der vorhandenen Flockungsfiltration...”
Beschreibung der Beschaffung
Die GAK-Filtration soll aus 12 Druckkesseln in einer Stahlleichtbauhalle bestehen, die von unten durchströmt werden. In der vorhandenen Flockungsfiltration sollen Pumpen aufgestellt werden, die das Wasser aus dem Klarwasserspeicher der Flockungsfiltration über eine oberirdische Rohrleitung in die Druckkessel fördert. Vor der Halle sollen 2 Speicherbecken für Spülwasser und Spülabwasser errichtet werden. Vorgesehen ist eine zu behandelnde Abwassermenge von 250 l/s; die Einzelheiten sind im Rahmen der weiteren Planung im Bedarfsfall nochmals zu überprüfen. Das Vorhaben wird mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Förderprogramm ResA gefördert. Ein entsprechender Förderbescheid liegt vor. Der Auftragnehmer hat die sich aus der Förderung ergebenden Rahmenbedingungen zu beachten und im Rahmen seiner Planungsleistungen insbesondere die Einhaltung aller Vorgaben aus den entsprechenden Zuwendungsbescheiden (einschließlich ihrer Nebenbestimmungen) sicherzustellen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2019-10-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis der Berufsqualifikation als Ingenieur, siehe Abschnitt III.2.1.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind:
1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) durchschnittlicher Umsatz mit Planungsleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) des Büros im Bereich Planungsleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) des Büros im Bereich Planungsleistungen für Kläranlagen mindestens in den Leistungsphasen 2 und 3 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke (mind. Honorarzone III) und Fachplanung technische Ausrüstung (mind. Honorarzone II) zu den Anlagengruppen EMSR und Verfahrenstechnik bei Kläranlagen oder wesentlichen Teilen hiervon mit Baukosten (ohne Ingenieurhonorare) von mind. 250 000 EUR ohne MwSt;
2) Referenzen (nicht älter als 5 Jahre) des Büros für Planungsleistungen mindestens in den Leistungsphasen 2 und 3 der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke (mind. Honorarzone III) und Fachplanung technische Ausrüstung (mind. Honorarzone II) zu den Anlagengruppen EMSR und Verfahrenstechnik bei Anlagen zur Aktivkohle-Filtration von Wasser oder Abwasser mit Baukosten (ohne Ingenieurhonorare) von mind. 250 000 EUR ohne MwSt;
3) Angabe der aktuellen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter (m/w) in den Bereichen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Fachplanung technische Ausrüstung Verfahrenstechnik und Fachplanung technische Ausrüstung Elektrotechnik. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Bieter müssen zu Ziffer 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bieter müssen zu Ziffer 1 und 2 jeweils mindestens eine Referenz des Büros, die sämtliche genannten Anforderungen erfüllt, vorweisen, sonst gelten sie als nicht hinreichend geeignet. Erfüllt eine Referenz die Anforderungen sowohl der Ziffer 1 als auch der Ziffer 2, genügt dies zur Erfüllung der vorgenannten Mindestanforderungen. Die Möglichkeit zur Eignungsleihe gem. § 47 Abs. 1 VgV bleibt hiervon unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-05-07
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-05-07
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“Rückfragen werden für alle Bieter über das Vergabeportal Deutsche eVergabe (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort...”
Rückfragen werden für alle Bieter über das Vergabeportal Deutsche eVergabe (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
– der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 069-162569 (2019-04-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle der Stadt Gütersloh
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 168951.42 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagenaufgeführt.”
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 069-162569
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Vor- und Entwurfsplanung für eine GAK-Filtration in der Kläranlage Putzhagen in Gütersloh.”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-07-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Atemis GmbH
Postanschrift: Dennewartstr. 25-27
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52068
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 241963-1890📞
E-Mail: info@atemis.net📧
Region: Städteregion Aachen🏙️
URL: www.atemis.net🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Hydro-Ingenieure Planungsgesellschaft für Siedlungswasserwirtschaft mbH
Postanschrift: Stockkampstraße 10
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40477
Telefon: +49 21144991-0📞
E-Mail: klaus.alt@hydro-ingenieure.de📧
URL: www.hydro-ingenieure.de🌏 Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168951.42 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 168951.42 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden oder
— Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilungeinen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2019/S 137-338223 (2019-07-16)