Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Ab dem 1.1.2020 wird der Auftragnehmer spätestens bis zum 31.3.2020 eine Kesselanlage und ein BHKW zur Wärme- und Stromversorgung sowie eine Frischwasserstation errichten. Die Kesselanlage nebst Frischwasserstation wird der Auftragnehmer betreiben und Wärme an die EBE liefern. Das BHKW wird die EBE vom Auftragnehmer pachten und zur Eigenversorgungbetreiben. Der Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instand halten und warten. Die Wärme für die Versorgung des Standortes wird voraussichtlich vorrangig im BHKW erzeugt. Die EBE geht davon aus, aus dem Erdgaskessel nur den Restwärmebedarf zu beziehen. Die Verträge zwischen dem Auftragnehmer und der EBE haben eine Laufzeit von 12 Jahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-30.
Auftragsbekanntmachung (2019-09-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Kurze Beschreibung:
Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Ab dem 1.1.2020 wird der Auftragnehmer spätestens bis zum 31.3.2020 eine Kesselanlage und ein BHKW zur Wärme- und Stromversorgung sowie eine Frischwasserstation errichten. Die Kesselanlage nebst Frischwasserstation wird der Auftragnehmer betreiben und Wärme an die EBE liefern. Das BHKW wird die EBE vom Auftragnehmer pachten und zur Eigenversorgungbetreiben. Der Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instand halten und warten. Die Wärme für die Versorgung des Standortes wird voraussichtlich vorrangig im BHKW erzeugt. Die EBE geht davon aus, aus dem Erdgaskessel nur den Restwärmebedarf zu beziehen. Die Verträge zwischen dem Auftragnehmer und der EBE haben eine Laufzeit von 12 Jahren.
Die Entsorgungsbetriebe Essen GmbH (EBE) beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Ab dem 1.1.2020 wird der Auftragnehmer spätestens bis zum 31.3.2020 eine Kesselanlage und ein BHKW zur Wärme- und Stromversorgung sowie eine Frischwasserstation errichten. Die Kesselanlage nebst Frischwasserstation wird der Auftragnehmer betreiben und Wärme an die EBE liefern. Das BHKW wird die EBE vom Auftragnehmer pachten und zur Eigenversorgungbetreiben. Der Auftragnehmer wird die technische Betriebsführung für das BHKW übernehmen sowie das BHKW instand halten und warten. Die Wärme für die Versorgung des Standortes wird voraussichtlich vorrangig im BHKW erzeugt. Die EBE geht davon aus, aus dem Erdgaskessel nur den Restwärmebedarf zu beziehen. Die Verträge zwischen dem Auftragnehmer und der EBE haben eine Laufzeit von 12 Jahren.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Essen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2019-09-30 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-01 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2031-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 189-459214
ABl. S-Ausgabe: 189
Zusätzliche Informationen
Bieter sind von der Öffnung der Angebote ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EBE beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Der Auftragnehmer wird einen Erdgaskessel mit ca. 1 600 kW thermischer Leistung und ein BHKW mit ca.50 kW elektrischer Leistung und ca. 92 kW thermischer Leistung zur Versorgung des Standortes der EBE mit Wärme und Strom errichten. Zudem wird der Auftragnehmer eine Frischwasserstation mit Durchlaufprinzip und u. a. hydraulischer Anbindung an den Erdgaskessel und einer Schüttleistung von ca. 1 350 kW bzw. 645 l/min bei 40
Die EBE beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Der Auftragnehmer wird einen Erdgaskessel mit ca. 1 600 kW thermischer Leistung und ein BHKW mit ca.50 kW elektrischer Leistung und ca. 92 kW thermischer Leistung zur Versorgung des Standortes der EBE mit Wärme und Strom errichten. Zudem wird der Auftragnehmer eine Frischwasserstation mit Durchlaufprinzip und u. a. hydraulischer Anbindung an den Erdgaskessel und einer Schüttleistung von ca. 1 350 kW bzw. 645 l/min bei 40
Die EBE wird mit dem Auftragnehmer einen Wärmelieferungsvertrag über die Errichtung des Erdgaskessels nebst Frischwasserstation und die Wärmelieferung schließen. Die EBE wird mit dem Auftragnehmer einen Pachtvertrag über das BHKW sowie einen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag über das BHKW schließen.
Die EBE wird mit dem Auftragnehmer einen Wärmelieferungsvertrag über die Errichtung des Erdgaskessels nebst Frischwasserstation und die Wärmelieferung schließen. Die EBE wird mit dem Auftragnehmer einen Pachtvertrag über das BHKW sowie einen Betriebsführungs- und Wartungsvertrag über das BHKW schließen.
Die EBE schätzt die Vertragslaufzeit auf 12 Jahre, wobei der Auftragnehmer und die EBE nach 10 Jahren ein ordentliches Kündigungsrecht haben. Die Verträge werden miteinander stehen und fallen.
Der Auftragnehmer wird den Erdgaskessel nebst Frischwasserstation und das BHKW nach Vertragsende binnen 15 Werktagen (montags bis freitags) zurückbauen.
Für den Übergang vom bisherigen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer beabsichtigt die EBE folgende Zug-um-Zug-Lösung: Voraussichtlich ab dem 1.1.2020 wird die EBE die derzeit vorhandenen Erdgaskessel und den Trinkwasserspeicher („Alt-Anlagen“) vom bisherigen Auftragnehmer übernehmen und unmittelbar dem neuen Auftragnehmer übergeben. Der neue Auftragnehmer wird die Alt-Anlagen so lange (teilweise) weiterbetreiben, bis er mit dem Einbau und der Inbetriebnahme des BHWK, dem sukzessiven Rückbau der Alt-Anlagen sowie dem Einbau und der Inbetriebnahme des neuen Erdgaskessels die Wärmeversorgung des Standortes gewährleistet. Anschließend wird der neue Auftragnehmer die Alt-Anlagen entsorgen. Die EBE wird mit dem Auftragnehmer einen Interims-Vertrag über die Wärmeversorgung und den Rückbau der Alt-Anlagen schließen.
Für den Übergang vom bisherigen Auftragnehmer auf den neuen Auftragnehmer beabsichtigt die EBE folgende Zug-um-Zug-Lösung: Voraussichtlich ab dem 1.1.2020 wird die EBE die derzeit vorhandenen Erdgaskessel und den Trinkwasserspeicher („Alt-Anlagen“) vom bisherigen Auftragnehmer übernehmen und unmittelbar dem neuen Auftragnehmer übergeben. Der neue Auftragnehmer wird die Alt-Anlagen so lange (teilweise) weiterbetreiben, bis er mit dem Einbau und der Inbetriebnahme des BHWK, dem sukzessiven Rückbau der Alt-Anlagen sowie dem Einbau und der Inbetriebnahme des neuen Erdgaskessels die Wärmeversorgung des Standortes gewährleistet. Anschließend wird der neue Auftragnehmer die Alt-Anlagen entsorgen. Die EBE wird mit dem Auftragnehmer einen Interims-Vertrag über die Wärmeversorgung und den Rückbau der Alt-Anlagen schließen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Essen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter müssen folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
Formlose, unterschriebene Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass:
a) keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
b) keine Verfehlung im Sinne von § 5 Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) vorliegt;
c) keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften vorliegen;
d) der Bieter in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes) eingetragen ist.
Zur Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird auf § 50 VgV hingewiesen. Als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erkennt die EBE insbesondere einen Auszug aus einem einschlägigen Register oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Zur Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung wird auf § 50 VgV hingewiesen. Als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 3 GWB erkennt die EBE insbesondere einen Auszug aus einem einschlägigen Register oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts-oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaats des Bieters ausgestellte Bescheinigung an.
Die Bildung von Bietergemeinschaften ist bis zur Abgabe des Angebotes möglich. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter zulässig.
Bietergemeinschaften sollen eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrechtvorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaften geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bietergemeinschaften sollen eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrechtvorliegt (z. B. durch Angabe der Gründe, die zur Bildung der Bietergemeinschaften geführt haben) und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bei Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bieter an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bietergemeinschaft ein Angebot abgeben, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bieter sich gleichzeitig an mehreren Bietergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bieter an mehreren Angeboten beteiligt ist, selbst oder in Bietergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls. Der Auftraggeber wird anhand der vom Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bieter selbst oder in Bietergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die EBE stellt den Bietern mit den Vergabeunterlagen Formulare für die unter Ziff. III.1.1) genannten Erklärungen zur Verfügung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot müssen die Bieter zum Nachweis ihrer Leistungsfähigkeit folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt;
b) Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind;
c) Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadenfall, die insbesondere Bauschäden und sonstige Schäden an Grundstücken deckt.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
Die EBE stellt den Bietern mit den Vergabeunterlagen Formulare für die unter Ziff. III.1.2) genannten Erklärungen zur Verfügung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter müssen zum Nachweis ihrer Fachkunde folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren wie insbesondere die Errichtung und der Betrieb von BHKW und Erdgaskesseln sowie Frischwasserstationen unter Angabe des genauen Gegenstandes, der energetischen und thermischen Leistungen, des Leistungszeitraumes, der Auftragssumme und Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten;
a) Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Geschäftsjahren wie insbesondere die Errichtung und der Betrieb von BHKW und Erdgaskesseln sowie Frischwasserstationen unter Angabe des genauen Gegenstandes, der energetischen und thermischen Leistungen, des Leistungszeitraumes, der Auftragssumme und Ansprechpartnern inklusive Kontaktdaten;
b) Angabe der technischen Fachkräfte, die bei der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen unter Angabe von Qualifikationsnachweisen, persönlicher Referenzen oder sonstige Angaben und Belege der Qualifikation und Berufserfahrung.
Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe nach § 47 VgV wird hingewiesen.
Die EBE stellt den Bietern mit den Vergabeunterlagen Formulare für die unter Ziff. III.1.3) genannten Erklärungen zur Verfügung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-11-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Pferdebanhstraße 32
45141
Zusätzliche Informationen: Bieter sind von der Öffnung der Angebote ausgeschlossen.
2) Bei Bietergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1.1), III. 1.2)und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben;
3) Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch der Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben;
5) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung insbesondere von gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3)geforderten Angaben und Nachweisen vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber;
6) Der Auftraggeber wird den Bietern eine statische Berechnung für die Aufstellung des Erdgaskessels bis zum 7.10.2019 im Vergabeportal zur Verfügung stellen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper mit Sitz in Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473053📞
Fax: +49 2211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper mit Sitz in Düsseldor
Quelle: OJS 2019/S 189-459214 (2019-09-30)
Ergänzende Angaben (2019-10-01) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1) Die Angebote sind über das Vergabeportal https://www.subreport.de einzureichen;
2) Bei Bietergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1.1), III. 1.2)und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben;
3) Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch der Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben;
5) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung insbesondere von gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3)geforderten Angaben und Nachweisen vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber;
6) Der Auftraggeber wird den Bietern eine statische Berechnung für die Aufstellung des Erdgaskessels bis zum 7.10.2019 im Vergabeportal zur Verfügung stellen.
2) Bei Bietergemeinschaften sollen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die unter Ziffer III.1.1), III. 1.2)und III.1.3) genannten Nachweise einreichen. Das Angebot ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtsverbindlich abzugeben;
3) Die Angaben zur Zusammensetzung der Bietergemeinschaft sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch der Mitglieder der Bietergemeinschaft nach Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers;
4) Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund aufzuheben;
5) Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung insbesondere von gemäß Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3)geforderten Angaben und Nachweisen vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung durch den Auftraggeber;
6) Der Auftraggeber wird den Bietern eine statische Berechnung für die Aufstellung des Erdgaskessels bis zum 7.10.2019 im Vergabeportal zur Verfügung stellen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die EBE beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Der Auftragnehmer wird einen Erdgaskessel mit ca. 1 600 kW thermischer Leistung und ein BHKW mit ca. 50 kW elektrischer Leistung und ca. 92 kW thermischer Leistung zur Versorgung des Standortes der EBE mit Wärme und Strom errichten. Zudem wird der Auftragnehmer eine Frischwasserstation mit Durchlaufprinzip und u.a. hydraulischer Anbindung an den Erdgaskessel und einer Schüttleistung von ca. 1 350 kW bzw. 645 l/min bei 40
Die EBE beabsichtigt, die Energieversorgung an ihrem Standort Pferdebahnstraße 32 in Essen zu erneuern. Der Auftragnehmer wird einen Erdgaskessel mit ca. 1 600 kW thermischer Leistung und ein BHKW mit ca. 50 kW elektrischer Leistung und ca. 92 kW thermischer Leistung zur Versorgung des Standortes der EBE mit Wärme und Strom errichten. Zudem wird der Auftragnehmer eine Frischwasserstation mit Durchlaufprinzip und u.a. hydraulischer Anbindung an den Erdgaskessel und einer Schüttleistung von ca. 1 350 kW bzw. 645 l/min bei 40
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Insbesondere weist der Auftraggeber darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichendes Nachprüfungsantrages innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist nach Ziffer IV.2.2. bei dem Auftraggeber zu rügen.