Auftragsbekanntmachung (2019-07-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Technische Universität Dresden, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung”
Postanschrift: Strehlener Straße 22/24
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 351463-34208📞
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Fax: +49 351463-37102 📠
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.tu-dresden.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: www.evergabe.de/unterlagen🌏
Teilnahme-URL: www.evergabe.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung/ Instandhaltung des ISDN-TK-Systems
025011/19.
Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung: Wartung/ Instandhaltung des ISDN-TK-Systems.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 356 180 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Technische Universität Dresden
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen
(ZIH)
Abteilung Netze und Kommunikationsdienste (NK)
Zellescher Weg...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Technische Universität Dresden
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen
(ZIH)
Abteilung Netze und Kommunikationsdienste (NK)
Zellescher Weg 12-14
01069 Dresden
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Beschreibung der Beschaffung:
“Die TU Dresden befindet sich in der Migrationsphase des Sprachdienstes von ISDN auf VoIP. Der Migrationsprozess wird auf Grund der Komplexität noch weitere...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TU Dresden befindet sich in der Migrationsphase des Sprachdienstes von ISDN auf VoIP. Der Migrationsprozess wird auf Grund der Komplexität noch weitere Jahre andauern. Die TU Dresden geht derzeit von etwa 3 bis 4 Jahren weiterer Migrationszeit aus.
In dieser Zeit muss das Bestandssystem auf Basis Hicom300/HiPath4000 ohne Neuinvestitionen durch die TU Dresden (Neukauf, Softwarehochrüstung) aufrechterhalten werden. Die zuverlässige Funktion des Sprachdienstes soll durch den Instandhaltungsvertrag sichergestellt werden.
Laufzeit des Instandhaltungsvertrag:
— 1. Jahr - 01/2020 bis 12/2020,
— 2. Jahr - 01/2021 bis 12/2021,
— 3. Jahr - 01/2022 bis 12/2022.
Option:
— Verlängerung der Wartung/ Instandhaltung (4. Jahr) 01/2023 bis 12/2023,
— sonstige Instandhaltungsarbeiten gegen Aufwand (Personenstunde),
— sonstige Instandhaltungsarbeiten gegen Aufwand (Personentag).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 356 180 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option: Verlängerung der Wartung/Instandhaltung für weitere 12 Monate (4. Jahr, 01/2023 bis 12/2023)” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Option:
— Verlängerung der Wartung/Instandhaltung (4. Jahr) 01/2023 bis 12/2023,
— sonstige Instandhaltungsarbeitengegen Aufwand (Personenstunde),
—...”
Beschreibung der Optionen
Option:
— Verlängerung der Wartung/Instandhaltung (4. Jahr) 01/2023 bis 12/2023,
— sonstige Instandhaltungsarbeitengegen Aufwand (Personenstunde),
— sonstige Instandhaltungsarbeiten gegen Aufwand (Personentag).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgte nach der vereinfachten Leistungs-/ Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.” Bedingungen für die Teilnahme
“Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung...”
Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Referenzliste der wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen;
2) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten;
3) Erklärung(en) zur Bietergemeinschaft;
4) Erklärung(en) zur Eignungsleihe;
5) Erklärung(en) zu Unteraufträgen;
6) Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Mindestanforderung: Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot.
Zu 2) Mindestanforderung: Gefordert werden mindestens 3 vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen, d. h. Abnahme erfolgt) Leistungen mit Angabe des Auftragsswertes, der Leistungszeit, einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Zu 3) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
Zu 4) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
Zu 5) Mindestanforderung: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Unteraufträge erteilt werden.
Zu 6) Mindestanforderung: Vorlage mit dem Angebot, am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Hierfür stellt der EEE-Dienst der Europäischen Kommission ein Online-Formular unter https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de zur Verfügung.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Vergabeunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-08-23
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-08-23
14:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-1040📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341977-1049 📠
URL: http://www.ldl.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800📞
E-Mail: post@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Quelle: OJS 2019/S 137-337573 (2019-07-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung/Instandhaltung des ISDN-TK-Systems
025011/19.
Kurze Beschreibung: Wartung/Instandhaltung des ISDN-TK-Systems.
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 87 749 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die TU Dresden befindet sich in der Migrationsphase des Sprachdienstes von ISDN auf VoIP. Der Migrationsprozess wird auf Grund der Komplexität noch weitere...”
Beschreibung der Beschaffung
Die TU Dresden befindet sich in der Migrationsphase des Sprachdienstes von ISDN auf VoIP. Der Migrationsprozess wird auf Grund der Komplexität noch weitere Jahre andauern. Die TU Dresden geht derzeit von etwa 3 bis 4 Jahren weiterer Migrationszeit aus.
In dieser Zeit muss das Bestandssystem auf Basis Hicom300/HiPath4000 ohne Neuinvestitionen durch die TU Dresden (Neukauf, Softwarehochrüstung) aufrechterhalten werden. Die zuverlässige Funktion des Sprachdienstes soll durch den Instandhaltungsvertrag sichergestellt werden.
Laufzeit des Instandhaltungsvertrag:
1. Jahr – 01/2020 bis 12/2020;
2. Jahr – 01/2021 bis 12/2021;
3. Jahr – 01/2022 bis 12/2022.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Option:
— Verlängerung der Wartung/Instandhaltung (4. Jahr) 01/2023 bis 12/2023 (Pos 4);
— sonstige Instandhaltungsarbeiten gegen Aufwand (Personenstunde)...”
Beschreibung der Optionen
Option:
— Verlängerung der Wartung/Instandhaltung (4. Jahr) 01/2023 bis 12/2023 (Pos 4);
— sonstige Instandhaltungsarbeiten gegen Aufwand (Personenstunde) (Pos 5);
— sonstige Instandhaltungsarbeiten gegen Aufwand (Personentag) (Pos 6).
Mehr anzeigen Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Wertung erfolgte nach der vereinfachten Leistungs-/Preismethode nach UfAB VI (abrufbar unter http://www.cio.bund.de).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 137-337573
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Wartung/Instandhaltung des ISDN-TK-Systems
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-09-30 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Netcom Connected Services GmbH
Postanschrift: Köpenicker Str. 73
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40897440📞
E-Mail: michael.huebner@netcom-cs.de📧
Fax: +49 30-202155-133 📠
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 356 180 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 87 749 💰
“Hinweis: Der „Gesamt des Auftrags" unter V.2.4) in Höhe von 87 749,00 EUR (netto) enthält bereits die Einzelpreise der Optionen aus den Positionen 4 bis 6...”
Hinweis: Der „Gesamt des Auftrags" unter V.2.4) in Höhe von 87 749,00 EUR (netto) enthält bereits die Einzelpreise der Optionen aus den Positionen 4 bis 6 des Leistungsverzeichnisses unter Berücksichtigung von 2 % Skonto.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 054-128891 (2020-03-13)