Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mitarbeiteranzahl
Die Anzahl der Mitarbeiter*innen, die in den letzten 3 abgelaufenen Geschäftsjahren beschäftigt waren, ist anzugeben. Hierbei soll in das Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter*innen unterschieden werden (bspw. Ingenieure, Meister, Techniker, Facharbeiter, Fachmonteure, kaufm. Mitarbeiter*innen, Azubis usw.).
— namentlicher Nachweis von mind. 3 Mitarbeiter*innen, die die Brandmeldezentrale betreuen können
— namentlicher Nachweis von mind. 2 Mitarbeiter*innen, die die WinMag betreuen können.
Angaben zu Referenzen
Der Bewerber verfügt über die erforderliche Fachkunde und Erfahrung und kann diese über mindestens 3 mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Referenzen nachweisen (? 2 000 Rauchmelder). Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein. Mindestens ein Referenzprojekt muss aus dem Bereich öffentlich-rechtlicher Rundfunk oder vergleichbar sein und mindestens ein Referenzprojekt muss die Besonderheiten eines kombinierten Verwaltungs- und Produktionsgebäudes berücksichtigen.
Die Darstellung der Referenzen soll alle relevanten Informationen wie Auftraggeber, Ansprechpartner, Kontaktdaten, Vertragslaufzeit, Jahresvolumen (netto) und Kenndaten
Stand 09/2019 Seite 2 von 2
Der Referenz enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den genannten Firmen und deren Mitarbeiter Kontakt aufzunehmen und die Ausführung der Leistungen zu hinterfragen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes.
Schriftliches Konzept über die Begehung
Es ist in einem schriftlichen Konzept – u. a. auf Basis der Erkenntnisse der verpflichtenden Vor-Ort-Besichtigung – die Umsetzung der Begehung nach VDE 0833-1 des Überwachungsbereichs darzustellen.
Haftung, Versicherung und Beseitigung von Schäden
Der AN haftet für Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Eine ausreichende Versicherung ist dem AG nachzuweisen. Der AN haftet insbesondere auch beim Verlust von ihm oder seinen Arbeitskräften anvertrauten Schlüsseln. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Schlüsselverlust der entsprechende Schließkreis durch den Auftraggeber auf Kosten des Auftragnehmers ausgewechselt werden kann.
Der AN weist mit Angebotsabgabe eine Mindestversicherungssumme bei:
a) Personen- und Sachschäden 3 000 000,00 EUR;
b) Allgemeine Vermögensschäden 3 000 000,00 EUR;
c) Tätigkeitsschäden 100 000,00 EUR;
d) Schlüsselverlust 250 000,00 EUR.
Jeweils 2-fach jahresmaximiert nach.
Der AG ist berechtigt, bei Entstehen von Forderungen aus den vorstehenden Sachverhalten durch einfache Erklärungen nach § 387 ff BGB gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
Unfälle sind unverzüglich bei den jeweiligen Objektkoordinatoren zu melden.
Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeit erleiden. Ebenso haftet der Auftraggeber nicht für Gesundheitsschäden (Unfall, Krankheit, Infektionen, usw.), die sich der Auftragnehmer oder seine Gehilfen bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich von Regressansprüchen jeglicher Art freizuhalten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Haftungsausschuss gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber von etwaigen Ansprüchen dritter Personen, die bei Ausführung der Arbeiten einen Schaden erleiden, freizuhalten. Dies gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers.