Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages sind die selbständige, qualitätsgerechte und eigenverantwortliche Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen (WKP), vorbeugender Instandhaltung (VBI), sonstigen Inspektionsarbeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungsbeseitigungen und Anlagenanpassungen an verfahrens-, maschinen-, lüftungs- und haustechnischen Einrichtungen in allen Gebäuden der KTE nach Vorgaben des AG.
Im Einzelnen handelt es sich um Leistungen, die im Rahmen eines Werkvertrages vom AN für die KTE erbracht werden.
5.2 Liefer- und Leistungsumfang des AN
Bei Bekanntgabe der Termine und des Umfangs der jeweilig durchzuführenden Prüfungen (WKP), vorbeugender Instandhaltung (VBI), sonstigen Inspektionsarbeiten, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, Störungsbeseitigungen und Anlagenanpassungen werden die genauen Arbeitsabläufe zwischen AG und AN abgestimmt. Während der Tätigkeitserbringung beim AG hat der AN gleichzeitig laufende Arbeiten anderer Unternehmer zu ermöglichen und seine Arbeiten darauf abzustimmen.
Der AN verpflichtet sich:
— die Leistungen entsprechend dem Leistungsverzeichnis zu erbringen
— Stellung der AN Aufsicht (Arbeitsverantwortlicher (AV) und Aufsichtsführender vor Ort (AvO)), siehe hierzu Abschnitt 6.5
— die vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der Gesetze, Regelwerke, Anweisungen des AGs sowie der Herstellervorgaben zu planen, zu koordinieren und auszuführen
— Durchführen der Arbeitsvorbereitung und der Kontrolle für die auszuführenden Arbeiten
— Warten von Betriebseinrichtungen
— Montieren, Verlegen und in Betrieb nehmen von Elektroanlagen wie Energieerzeugung-und Verteilungen, NS-, Batterie-, Kommunikationsanlagen, Telefonanlagen, BMA, Ruf- und Warnanlagen
— Ausführen von Montage-, Demontage- und Änderungsarbeiten an betrieblichen Systemen so-wie den Hilfseinrichtungen und Hilfsmitteln der Stilllegungseinrichtungen
— Ausführen von stilllegungsbegleitenden/-unterstützenden Tätigkeiten gemäß freigegebener Arbeitspläne oder Arbeitsanweisungen des AG
— Durchführen von allgemeinen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an der Infrastruktur der einzelnen Anlagen
— Durchführen von allgemeinen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten an den Einrichtungen in den elektrotechnischen Werkstätten
— Durchführen der Prüfungen nach den zugehörigen Prüfanweisungen zu den vorgegebenen Prüfterminen
— Melden der bei der Prüfung festgestellten Mängel
— Beheben der im Rahmen der Prüfungen festgestellten Mängel soweit dies vom AG angeordnet wird und ohne Hinzuziehung von weiteren Fachfirmen möglich ist
— 5 Arbeitstage vor Arbeitsbeginn muss der AN die erforderlichen Arbeitserlaubnisscheine (AE) einholen bzw. erstellen und auf Richtigkeit prüfen
— nur beauftragte, bauaufsichtlich geprüfte und zugelassene Materialien, Baustoffe, Geräte usw. zu liefern, einzuschleusen und einzusetzen. Der AN legt hierüber gültige Prüfzeugnisse, EG-Konformitätserklärung vor. Muss davon abgewichen werden, wird vor der Bestellung bzw. Anlieferung schriftlich die Zustimmung des AG eingeholt
— nicht mehr einsatzfähige Materialien, Baustoffe, Geräte usw. eindeutig zu kennzeichnen
— Teilnehmen an den Wochenbesprechungen des technischen Services Elektrotechnik (TTE)
— Abfälle, auch Öle, Flüssigkeiten, soweit wirtschaftlich vertret- und zumutbar, zu trennen und in die vom AG bereitgestellten Abfallcontainer, Behälter zu entsorgen
— Bedienen von Hebezeugen, Flurförderfahrzeugen, Hubarbeitsbühnen, Kraftfahrzeugen und Krananlagen
— Führen der Hebezeuge, Flurförderfahrzeuge, Hubarbeitsbühnen und Krananlagen im Rahmen der beauftragten Arbeiten
— Arbeitsorganisation für seine Mitarbeiter
— Dokumentation und Iststandsnachführung der durchgeführten Arbeiten