Wartungs-Inspektionen der Gefahrenmeldeanlagen beim AG (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Notfallwarn- und RWA-Systeme, sowie Fluchttürsteuerungen und Feststellanlagen. Der AG beabsichtigt einen Wartungsvertrag über den Zeitraum von 4 Jahren abzuschließen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-23.
Auftragsbekanntmachung (2019-09-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Klinikum Chemnitz gGmbH; c/o. Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH/Zentrales Beschaffungsmanagement”
Postanschrift: Flemmingstraße 2
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09116
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrales Beschaffungsmanagement, Frau Haase
Telefon: +49 37133332730📞
E-Mail: a.haase@skc.de📧
Fax: +49 37133333268 📠
Region: Chemnitz🏙️
URL: www.klinikumchemnitz.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2143990/zustellweg-auswaehlen🌏
Teilnahme-URL: https://www.evergabe.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsarbeiten an Gefahrenmeldeanlagen
0919/XIII/01
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Wartungs-Inspektionen der Gefahrenmeldeanlagen beim AG (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Notfallwarn- und RWA-Systeme, sowie Fluchttürsteuerungen und...”
Kurze Beschreibung
Wartungs-Inspektionen der Gefahrenmeldeanlagen beim AG (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Notfallwarn- und RWA-Systeme, sowie Fluchttürsteuerungen und Feststellanlagen. Der AG beabsichtigt einen Wartungsvertrag über den Zeitraum von 4 Jahren abzuschließen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“A) Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
A) Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters (nicht älter als 3 Monate vor Angebotsabgabe);
B) Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit den vorgegebenen Deckungssummen gemäß D3/Muster-Wartungsvertrag;
C) ausgefüllte und unterschreibene Eigenkerklärung zur Eignung (Formblatt des AG) bzw. EEE;
1) Nachweis Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 90001/Qualitätsmanagement für Planung, Errichtung und Wartung von Anlagen der Gefahrenmeldetechnik, Sicherheitstechnik und allgemeinen Elektroinstallation sowie Betreiben einer Notruf- und Servicestelle;
2) Nachweis als Errichter für Zertifizierung „Fachfirma für Brandmeldeanlagen“ nach DIN 14675;
3) Nachweis vom Verband der Schadenversicherer (VdS) als Errichter für Gefahrenmeldeanlagen;
4) Nachweis Zertifizierung „Errichterfirma für Einbruchmeldeanlagen“ nach VdS 2130, für S188707 (Fabrikat Novar/Typ Einbruchmeldesystem Klasse A), S180510 (Fabrikat Novar/Typ Einbruchmeldesystem Klasse B), S17200 (Fabrikat Novar/Typ Einbruchmeldesystem Klasse C);
5) Nachweis Umgangsgenehmigung für Ionisationsrauchmelder/ Strahlenschutz-Fachkunde;
6) Sachkundenachweis RWA-Steuerungen;
7) Sachkundenachweis Fluchttür-Steuerungen;
8) Schulungsnachweis Managementsystem WINMAG der Firma Novar;
9) Nachweis zur Systemschulung ELA/SAA-Anlagen Firma Uniton/Typ DMAX; 10) Nachweis Zertifikat Notruf- und Servicestelle; sowie
11) Referenzennachweise für die Errichtung/Betreuung von Brandmeldeanlagen des Fabrikates Novar (Esser)/Typ 8000 in der Größenordnung von wenigstens 1000 Meldern sowie von Einbruchmeldeanlagen des Fabrikats Novar (Honneywell)/Typ Einbruchmeldesystem Klasse A mit Kundennamen, vollständiger Anschrift und eine namentlich benannten Ansprechpartner und
12) Angaben des Bieters zu technischen Leistungsfähigkeit (gemäß Anlage D1/Leistungsverzeichnis)
(Näheres entnehmen Sie bitte der Vergabeunterlagen-Anlage KCLW-V01EG/Aufforderungsschreiben bzw. der Anlage D1/Leistungsverzeichnis).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: s. Pkt. III.1.1.
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: s. Pkt. III.1.1.
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: s. Pkt. III.1.1.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-24
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-25
08:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): s. Pkt. I
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 2023
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF 10 13 64
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341-977-3800📞
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Fax: +49 341-977-1049 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rückge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rückge nicht abhelfen zu wollen, vergangen ist. Eine Rüge ist an die im Pkt. I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 184-448453 (2019-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-01-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Klinikum Chemnitz gGmbH; c/o. Klinikum Chemnitz Logistik- und Wirtschaftsgesellschaft mbH / Zentrales Beschaffungsmanagement”
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Wartungs-Inspektionen der Gefahrenmeldeanlagen beim AG (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Notfallwarn- und RWA-Systeme, sowie Fluchttürsteuerungen und...”
Kurze Beschreibung
Wartungs-Inspektionen der Gefahrenmeldeanlagen beim AG (Brandmelde-, Einbruchmelde-, Notfallwarn- und RWA-Systeme, sowie Fluchttürsteuerungen und Feststellanlagen. Der AG beabsichtigt einen Wartungsvertrag über den Zeitraum von 4 Jahren abzuschließen. Näheres war den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Chemnitz
Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“S. Pkt. II.1. 4) (Näheres ist den Vergabeunterlagen, insbesondere de, Leistungsverzeichnis/D1 zu entnehmen.).”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 184-448453
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 0919/XIII/01
Titel: Wartungsarbeiten an Gefahrenmeldeanlagen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Die Aufschreibung wurde am 9.12.2019 aufgehoben, da die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbrachte. In Folge wird kurzfristig ein neues...”
Die Aufschreibung wurde am 9.12.2019 aufgehoben, da die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbrachte. In Folge wird kurzfristig ein neues Verhandlungsverfahren eingeleitet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@ldl-sachsen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Eine Rüge ist an die im Punkt I.1.) genannte Vergabestelle rechtzeitig und schriftlich zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Eine Rüge ist an die im Punkt I.1.) genannte Vergabestelle rechtzeitig und schriftlich zu richten. Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 004-005413 (2020-01-06)