Serviceverlängerungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten NetApp-Produkte. Es ist jeweils der direkte Hersteller Support der Firma NetApp anzubieten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-03-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-02-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsverlängerung für NetApp Systeme
Produkte/Dienstleistungen: Wartung und Reparatur von Informationstechnologieeinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Serviceverlängerungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten NetApp-Produkte. Es ist jeweils der direkte Hersteller Support der Firma NetApp anzubieten.”
Kurze Beschreibung
Serviceverlängerungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten NetApp-Produkte. Es ist jeweils der direkte Hersteller Support der Firma NetApp anzubieten.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin-Charlottenburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Serviceverlängerungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten NetApp-Produkte. Es ist jeweils der direkte Hersteller Support der Firma NetApp...”
Beschreibung der Beschaffung
Serviceverlängerungen für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten NetApp-Produkte. Es ist jeweils der direkte Hersteller Support der Firma NetApp anzubieten.
Für alle Serviceverlängerungen wird der Servicel-Level „NetApp SupportEdge Premium 4hr Onsite“ gefordert. Zusätzlich ist die „Non Returnable Disk Plus“ anzubieten. In allen Wartungsverträgen (-verlängerungen) muss die Wartung der zum Zeitpunkt des Ausschreibungsbeginns vorhandenen Lizenzen und unter dem Controlerpaar hängenden Shelves enthalten sein.
Zudem ist die Dienstleistung eines ISAM (Introductional Support Account Manager) anzubieten.
Die angebotenen Serviceleistungen müssen am 1.4.2019 beginnen und sollen bis zum 30.9.2021 laufen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Angaben zur Anzahl Geschäftsstellen in Deutschland,
— Darstellung der Besitzverhältnisse des Unternehmens,
— Ausgefüllte und unterschriebene...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Angaben zur Anzahl Geschäftsstellen in Deutschland,
— Darstellung der Besitzverhältnisse des Unternehmens,
— Ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen (Vordruck),
— Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 19 MiLoG (Vordruck).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zur Entwicklung des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter,
—...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zur Entwicklung des Gesamtumsatzes des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren,
— Angaben zur Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter,
— Darstellung der bestehenden Unternehmenshaftpflichtversicherung.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (Konzept, Ziel, Organisation, Werkzeuge) und zertifizierten Prozesse im Unternehmen (z. B. nach ISO 9001:2015,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Darstellung der Qualitätssicherungssysteme (Konzept, Ziel, Organisation, Werkzeuge) und zertifizierten Prozesse im Unternehmen (z. B. nach ISO 9001:2015, ISO 27001),
— Angabe von in Art und Umfang vergleichbaren Referenzen bezüglich des Gegenstandes dieser Ausschreibung mit Benennung der auftraggeberseitigen Ansprechpartner,
— Benennung eines deutschsprachigen Ansprechpartners für die Auftragsabwicklung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-03-05
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-04-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-03-05
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bieter sowie deren Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 025-055899 (2019-02-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-03-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 297 700 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 025-055899
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wartungsverlängerung für NetApp Systeme
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-03-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Anders & Rodewyk Das Systemhaus für Computertechnologien GmbH
Postort: Hannover
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hannover🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 297 700 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 053-122754 (2019-03-13)