Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Justizbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über das Waschen und reinigen von Textilien für die Dienststellen und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg, gemäß § 26 LHO.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Waschen und reinigen von Textilien
2019000649
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Justizbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über das Waschen und reinigen von...”
Kurze Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Justizbehörde – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über das Waschen und reinigen von Textilien für die Dienststellen und Ämter der Freien und Hansestadt Hamburg, gemäß § 26 LHO.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 300 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Vorhänge und Stores
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle Hamburger Behörden
Beschreibung der Beschaffung: Los 1: Vorhänge waschen oder chemisch reinigen und glätten.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2019-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterkunftswäsche, Tischdecken und Bekleidung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterkunftswäsche und Bekleidung ist zu waschen oder reinigen, sorgfältig zusammenzulegen und schrankfertig wieder abzuliefern.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rathausservice
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Rathaus und Gästehaus
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Tischwäsche muss einwandfrei gemangelt oder von Hand gebügelt werden. Details entnehmen Sie der Leistungsbeschreibung.” Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 100 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß VgV
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Informationen zur elektronischen Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt
Beschreibung
Informationen zur elektronischen Auktion: Es werden nur elektronische Angebote gewertet.
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-01
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-11-01
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Justizbehörde – Z12
Suhrenkamp 100
22335 Hamburg
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr.4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2019/S 177-431177 (2019-09-11)