Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Hygienepapieren (Papierhandtücher, Toilettenpapier), Seifen, Servietten, und passenden Spendern vom 1.7.2019-30.6.2020 für Dienststellen, Eigenbetriebe und andere Einrichtungen der Freien Hansestadt Bremen, mit der Option auf 1 Jahr Verlängerung.
Bei den in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Abnahmemengen handelt es sich um geschätzte Mengen, die anhand der Abnahmemengen des Vergleichszeitraumes ermittelt wurden. Der tatsächliche Gesamtwert der Leistung ist vom Auftraggeber nicht vorhersehbar.
Der in der EU-Bekanntmachung angegebene Hinweis zur Gesamtmenge ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Erfüllung. Die tatsächliche Gesamtmenge kann wesentlich höher oder niedriger sein.
Mengenangabe:
Ca. 22 000 Kartons Papierhandtücher
Ca. 14 000 Pakete Toilettenpapier (Kleinrollen und Jumborollen)
Ca. 3 000 Kartons Seifen (Flüssig- und Schaumseife)
Ca. 250 Kartons Servietten
Ca. 25 Stück div. Papierabfallbehälter
Sowie diverse Falthandtuchpapier-, Papierrollen-, Toilettenpapier- und Seifenspender
Ökologische Anforderungen:
1) Qualitätsmerkmal Hygienepapiere:
Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Positionen haben die folgenden, der Vergabegrundlage der Umweltzeichen „Blauer Engel", „Eu-Ecolabel" (Euro-Blume) oder „Nordic-Ecolabel" (Nordic-Swan) entnommenen Kriterien zu erfüllen. Soweit der Bieter für die angebotenen Produkte ein entsprechendes Zertifikat vorlegt, gelten die Anforderungen als erfüllt.
Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert.
Die Anforderungen betreffen: Ausschluss bzw. Grenzwerte von gefährlichen Inhaltsstoffen, Anforderungen an die Produktion und an das Produkt.
2) Qualitätsmerkmal Frischfaserpapier:
Die für die Zelluloseherstellung entsprechend angebotenen Papiersorten (auf der Basis von Frischfasern) verwendeten frischen Holzfasern (Primärfaserstoff) müssen aus nachhaltig bewirtschafteten Waldbeständen stammen. Die in der Leistungsbeschreibung entsprechend angegebenen Positionen haben die nachfolgenden, den Regeln und Standards des Forest Stewardship Council (FSC), abrufbar unter
www.fsc.org) entnommenen Anforderungen an die Waldbewirtschaftung nachweislich zu erfüllen.
Sofern der Bieter für die angebotenen Papiersorten auf der Basis von Frischfasern ein „FSC" – Zertifikat vorlegt, gelten die Anforderungen an die Herkunft der Frischfasern aus einer nachhaltigen Forstwirtschaft als erfüllt. Gleichwertige Nachweise werden akzeptiert.
Das Papier muss mindestens ohne elementares Chlor gebleicht sein (ECF).
Total chlorfrei gebleichtes Papier (TCF) wird ebenfalls akzeptiert.
Auflistung der geforderten Nachweise/Zertifikate:
— Unbedenklichkeitserklärung für die Lebensmittelechtheit,
— Produktbeschreibungen für die angebotenen Hygienepapiere,
— Zertifikat für die angebotenen Hygienepapiere aus Recyclingpapier,
— Zertifikat für die angebotenen Hygienepapiere aus Frischfaserpapier,
— Zertifikat EN ISO 9001 vom Hersteller,
— Zertifikat EN ISO 14001 vom Hersteller.
Für die aufgeführten Zertifikate werden auch gleichwertige Nachweise akzeptiert.