Herstellung, Betrieb und Rückbau von temporären Wasserreinigungsanlagen im Zusammenhang mit dem Neubau einer ca. 1,9 km langen unterirdischen U-Bahn-Strecke in offener Bauweise auf die Horner Geest. Weiterhin Erstellen der Ausführungsplanung für Druckwasserleitungen, Wasserhaltung und Wasseraufbereitungsanlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wasseraufbereitung für die Verlängerung der U-Bahn-Linie U4 auf die Horner Geest
235262”
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Abwasserbehandlungsanlagen📦
Kurze Beschreibung:
“Herstellung, Betrieb und Rückbau von temporären Wasserreinigungsanlagen im Zusammenhang mit dem Neubau einer ca. 1,9 km langen unterirdischen U-Bahn-Strecke...”
Kurze Beschreibung
Herstellung, Betrieb und Rückbau von temporären Wasserreinigungsanlagen im Zusammenhang mit dem Neubau einer ca. 1,9 km langen unterirdischen U-Bahn-Strecke in offener Bauweise auf die Horner Geest. Weiterhin Erstellen der Ausführungsplanung für Druckwasserleitungen, Wasserhaltung und Wasseraufbereitungsanlagen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abwasserbehandlung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Rohrleitungsbrücken📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburger Hochbahn AG
Steinstraße 20
20095 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hamburger U-Bahn-Linie U4 soll verlängert werden. Hierfür ist geplant, ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn eine unterirdische Strecke mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hamburger U-Bahn-Linie U4 soll verlängert werden. Hierfür ist geplant, ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn eine unterirdische Strecke mit einer Länge von rd. 1 900 m auf die Horner Geest in offener Bauweise neu zu errichten. In diesem Zusammenhang sollen die Haltestelle Horner Rennbahn umgebaut und erweitert sowie die beiden Haltestellen Stoltenstraße und Horner Geest neu gebaut werden. Weiterhin sind eine Abstellanlage, ein Verzweigungsbauwerk und ein Umfahrungsbauwerk mit einer Länge von rd. 700 m zu errichten.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe der Wasserreinigung des während der Bauzeit anfallenden Wassers. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Leistungen:
— Herstellung, Betrieb und Rückbau einer zentralen Wasserreinigungsanlage, Spitzenvolumenstrom 150 m/h,
— Herstellung, Betrieb und Rückbau einer Wasserreinigungsanlage zur Konstantwasserhaltung, Spitzenvolumenstrom 5 m/h, mit Sammeldrainageanlage und Versickerungsrigolen-Anlage,
— Herstellung, Betrieb und Rückbau von ca. 4 400 m Druckrohrleitung, zum Teil aufgeständert, einschließlich Herstellung der Fundamente,
— Herstellung und Rückbau von ca. 7 Rohrbrücken,
— Ausführungsplanung für die vorgenannten Anlagen,
— Gesamtleistung ca. 2,5 Mio m.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 72
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium). Vorlage der vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister (zwingendes Ausschlusskriterium). Vorlage der vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist.
2) Vorlage eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister. Unternehmen können ausgeschlossen werden, sofern eine Eintragung vorhanden ist, die deren Eignung oder Zuverlässigkeit in Frage stellt (fakultatives Ausschlusskriterium).
3) Das Unternehmen muss die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben (zwingendes Ausschlusskriterium). Vorlage der Vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist.
4) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB (zwingende Ausschlussgründe). Vorlage der Vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist. Zwingender Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt.
5) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe). Vorlage der Vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist, und ggfs. Angabe der Ausschlussgründe. Fakultativer Ausschluss des Unternehmens, wenn ein Ausschlussgrund gemäß
§124 GWB vorliegt und hierfür keine ausreichende Selbstreinigung im Sinn des §125 GWB nachgewiesen wird.
Bei Ausschlussgründen gemäß §124 GWB wird Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“6) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Konditionen und einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR pro Schadensfall (zwingendes Ausschlusskriterium) durch Vorlage einer Kopie der Versicherungspolice oder schriftlichen Bestätigung der Versicherung.
7) Mindestumsatz von 2,0 Mio EUR/a im Durchschnitt der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen vergleichbar sind (zwingendes
Ausschlusskriterium), Vorlage der vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“8) Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen auch hinsichtlich der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
8) Nachweis des Bewerbers von Erfahrungen mit der Ausführung von Leistungen, die mit den unter Ziffer II.2.4 beschriebenen Leistungen auch hinsichtlich der Größenordnung vergleichbar sind und die der Bewerber in den letzten 5 Jahren (Stichtag 1.1.2014) ausgeführt hat anhand einer Referenzliste, jeweils mit Angabe der Auftragssumme, des Auftraggebers, des Ausführungszeitraums und des Eigenanteils (fakultatives Ausschlusskriterium).
9) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Vorlage der vollständig ausgefüllten Erklärung zur Eignung, die den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügt ist.
10) Einsatz von Deutsch sprechendem Schlüsselpersonal (Projektleiter, Bauleiter, Poliere) im Auftragsfalle. Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung. Zwingender Ausschluss des Bewerbers, wenn er diese Anforderung nicht erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien:
“Siehe Teil A.0 „Bauvertrag" und Teil E „Zusätzliche Vertragsbedingungen" der beigefügten Vergabeunterlagen.”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Siehe Teil A.0 „Bauvertrag" und Teil E „Zusätzliche Vertragsbedingungen" der beigefügten Vergabeunterlagen.” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1) bis...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Alle geforderten Angaben und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig vorzulegen. Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sind nach o. g. Reihenfolge kurz und prägnant zusammenzufassen. Nur diese Informationen werden bei der Bieterauswahl berücksichtigt.
Die Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sind auch für alle Beteiligten einer Bewerber-/Bietergemeinschaft fachlich bezogen auf den jeweils zu erbringenden Leistungsteil einzureichen.
Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, dürfen anstatt der geforderten Angaben und Formalitäten vergleichbare, geeignete Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen.
Sämtliche Angaben und Nachweise entsprechend den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) sind in deutscher Sprache, bzw. mit Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-07
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-01-31 📅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DRDA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042731-0499 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4042840-3230📞
Fax: +49 4042731-0499 📠
Quelle: OJS 2019/S 172-420776 (2019-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-27) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Hamburger U-Bahn-Linie U4 soll verlängert werden. Hierfür ist geplant, ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn eine unterirdische Strecke mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Hamburger U-Bahn-Linie U4 soll verlängert werden. Hierfür ist geplant, ab der bestehenden Haltestelle Horner Rennbahn eine unterirdische Strecke mit einer Länge von rd. 1 900 m auf die Horner Geest in offener Bauweise neu zu errichten. In diesem Zusammenhang sollen die Haltestelle Horner Rennbahn umgebaut und Erweitert sowie die beiden Haltestellen Stoltenstraße und Horner Geest neu gebaut werden. Weiterhin sind eine Abstellanlage, ein Verzweigungsbauwerk und ein Umfahrungsbauwerk mit einer Länge von rd. 700 m zu errichten.
Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Vergabe der Wasserreinigung des während der Bauzeit anfallenden Wassers. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um folgende Leistungen:
— Herstellung, Betrieb und Rückbau einer zentralen Wasserreinigungsanlage, Spitzenvolumenstrom 150 m/h;
— Herstellung, Betrieb und Rückbau einer Wasserreinigungsanlage zur Konstantwasserhaltung, Spitzenvolumenstrom 5 m/h, mit Sammeldrainageanlage und Versickerungsrigolen-Anlage;
— Herstellung, Betrieb und Rückbau von ca. 4 400 m Druckrohrleitung, zum Teil aufgeständert, einschließlich Herstellung der Fundamente;
— Herstellung und Rückbau von ca. 7 Rohrbrücken;
— Ausführungsplanung für die vorgenannten Anlagen;
— Gesamtleistung ca. 2,5 Mio m.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 172-420776
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 903/45610768
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EGGERS Umwelttechnik GmbH
Postanschrift: Hovestraße 74-76
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20539
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YE3DAHB
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 104-252172 (2020-05-27)