Wasserwerk Mörscher Wald: Los 15 Straßen- und Wegebau

Stadtwerke Karlsruhe GmbH

Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Leistungen zu den Außenanlagen zur Erstellung von befestigten und unbefestigten Flächen für das Werksgelände der Aufbereitungsanlage und der Schlammbehandlung sowie die Erneuerung Zufahrtsstraße.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-09-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-09-16 Auftragsbekanntmachung
2020-04-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Kurze Beschreibung:
Die hier ausgeschriebene Maßnahme umfasst im Wesentlichen die Leistungen zu den Außenanlagen zur Erstellung von befestigten und unbefestigten Flächen für das Werksgelände der Aufbereitungsanlage und der Schlammbehandlung sowie die Erneuerung Zufahrtsstraße.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Straßenbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Karlsruhe, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Postanschrift: Daxlander Straße 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: https://www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: knut.harz@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 721599-1914 📞
Fax: +49 721599-1919 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E52482966 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E52482966 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2019-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-09-19 📅
Datum des Beginns: 2020-05-18 📅
Datum des Endes: 2021-01-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 181-441732
ABl. S-Ausgabe: 181
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E52482966 abgerufen werden; 2) Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E52482966 abzugeben; 3) Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich; 4) Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt; 5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen; 6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen; 7) Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden; 8) Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, Die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann; 9) Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Karlsruhe beabsichtigen im Hinblick auf die zukünftige Kapazitätsanpassung neben dem bestehenden Wasserwerk Mörscher Wald ein komplett neues, leistungsfähigeres Wasserwerk entsprechend dem Stand der Technik zu errichten. Das bestehende Wasserwerk wird nach Inbetriebnahme des neuen Wasserwerkes zurückgebaut. Die gegenständliche Ausschreibung umfasst folgende Leistungen (ca. Angaben, nicht abschließend):
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— Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen (ca. 620 m
— Rückbau der vorhandenen Zufahrtstraße (Asphalttragschichten z.T. kohleteerhaltig) und Erneuerung in Asphaltbauweise (ca. 1 550 m
— Geländeprofilierung und Überschütten des Reinwasserbehälters (15 000 m
— Straßenflächen in Asphaltbauweise für BK 1.8 (3 700 m
— Gehwegflächen in Pflasterbauweise, (330 m
— Schotterrasenflächen für temporäre Befahrung, (1 800 m
— Regenwasserentwässerung über D-Raincleanmodule oder vergleichbar,
— Erstellung von 2 Umschlagplätzen in Betonbauweise (2 x 5 x 5 m) auf den dazu vom AG bereitgestellten Flächen,
— Oberbodenarbeiten und Raseneinsaat. (9 200 m
Beschreibung der Verlängerungen:
Soweit im Rahmen des Bauablaufs erforderlich, kann sich die Ausführungszeit verändern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rheinstetten bei Karlsruhe

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Angaben zum Bewerber/ den Unternehmen der Bewerbergemeinschaft (Name, Rechtsform, Anschrift,Telefon, Telefax, E-Mail Adresse, Ansprechpartner), zu den geschäftsführenden Personen und – im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung sowie zur Handlungsberechtigung des bevollmächtigten Vertreters,
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— Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z. B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft jeweils nicht älter als 3 Monate),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und nach § 123 Abs. 4 und § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung das für das Unternehmen oder dessen geschäftsführende Personen keine Einträge im Gewerbezentralregister vorliegen,
— Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 Abs.1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz nicht vorliegen,
— Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf dieses Verfahren keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat oder treffen wird oder in sonstiger Weise wettbewerbswidrig oder unlauter gehandelt hat oder handeln wird,
— Verpflichtungserklärung nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, die vom Arbeitnehmerentsendegesetz erfasst werden auf dem Muster Vordruck der Regierungspräsidien Baden-Württemberg.
Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o.a. URL zur Verfügung.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bewerber gilt als geeignet, wenn der jährliche, durchschnittliche Umsatz mindestens das doppelte des Auftragswerts beträgt,
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— schriftlicher Nachweis einer für den Beauftragungsfall bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer pro Jahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme je Schadensereignis für Personen- und Sachschäden in Höhe von 5 Mio. EUR sowie in beiden Fällen in Höhe von 1 Mio. EUR je Schadensereignis für Vermögensschäden, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice.Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung beibringen, dass eine entsprechende Erhöhung auf die geforderte Deckungssumme im Zuschlagsfall zugesichert wird,
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— Vorlage einer Bank- oder Bonitätsauskunft, aus der hervor geht, dass der Bieter für die Durchführung des Auftrags im vorgesehenen Zeitraum eine ausreichende Bonität aufweist,
— Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen und ggf. deren Nachunternehmer, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten dieses anderen Unternehmens oder dessen Nachunternehmer beruft. Die anderen Unternehmen oder deren Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Regelungen auch zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erklären.
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Der AG behält sich vor, vor Beauftragung geeignete Nachweise der Eignungskriterien anzufordern, über die eine Eigenerklärung abgegeben wird. Die Erklärungen und Nachweise sind entsprechend von den Bewerbern beizubringen; der AG stellt für die Eigenerklärungen sowie für Erklärungen zur Eignungsleihe Formulare unter der o.a. URL zur Verfügung.
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Mindeststandards: Die Mindeststandards sind in der Aufzählung oben ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der erfolgreichen Durchführung von mindestens 2 Projekten
mit vergleichbaren Leistungen und einem Gesamtauftragswert von mindestens jeweils 250 TEUR in den letzten 5 Jahren,
zur Erstellung von D-Rainclean-Versickerungsanlagen oder vergleichbaren Anlagen mit einem Auftragswert von mindestens 50 TEUR in den letzten 5 Jahren,
zur Erstellung von WHG-Umschlagplätzen mit einem Auftragswert von jeweils 50 TEUR in den letzten 5 Jahren,
— Nachweis der Zulassung als Fachbetrieb nach § 62 AwSV (ehemals § 19 WHG).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den 4 Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — Sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist im Rahmen des kartellrechtlich Zulässigen erlaubt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Mindestzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Mit den 4 Bestbietern sind Vergabeverhandlungen vorgesehen. Der Auftraggeber behält sich vor, mit weiteren Bietern in Verhandlung zu treten, wenn die bewerteten Angebotssummen nicht mehr als 10 % vom besten Angebot abweichen. Der Auftraggeber behält sich weiter vor, den Zuschlag ohne Verhandlung auf das erste Angebot des Bestbieters zu erteilen.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-04-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Einkauf, Z. Hd. Knut Harz
Adresse des Käuferprofils: www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
Dokumente URL: www.subreport.de/E52482966 🌏
URL der Teilnahme: www.subreport.de/E52482966 🌏
URL der Dokumente: www.subreport.de/E52482966 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E52482966 abgerufen werden;
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2) Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E52482966 abzugeben;
3) Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich;
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4) Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 4 zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt;
5) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3 dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 10
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Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen;
6) Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen;
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7) Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden;
8) Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung,
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Die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann;
9) Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-4049 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg
Postanschrift: IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Telefon: +49 7112005-1328 📞
Fax: +49 7112005-601328 📠
Quelle: OJS 2019/S 181-441732 (2019-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-04-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 081-192043
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 181-441732
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E52482966 abgerufen werden. 2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E52482966 abzugeben. 3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/ jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. 4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. 5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3) dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen. 6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen. 7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden. 8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann. 9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Rückbau der Baustelleneinrichtungsflächen (ca. 620 m², Befestigung aus Tragschichtmaterial, Betonschicht, Bitumendichtung und Asphalttragdeckschicht);
— Rückbau der vorhandenen Zufahrtstraße (Asphalttragschichten z. T. kohleteerhaltig) und Erneuerung in Asphaltbauweise (ca. 1 550 m²);
— Geländeprofilierung und Überschütten des Reinwasserbehälters (15 000 m³), integriert Winkelstützwände als StB-Fertigteile (ca. 185 m);
— Straßenflächen in Asphaltbauweise für BK 1.8 (3 700 m²);
— Gehwegflächen in Pflasterbauweise, (330 m²);
— Schotterrasenflächen für temporäre Befahrung, (1 800 m²);
— Regenwasserentwässerung über D-Raincleanmodule oder vergleichbar;
— Erstellung von 2 Umschlagplätzen in Betonbauweise (2 x 5 x 5 m) auf den dazu vom AG bereitgestellten Flächen;
— Oberbodenarbeiten und Raseneinsaat. (9 200 m²).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-09 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadtwerke Karlsruhe, Abteilung Einkauf, Z.Hd. Knut Harz

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung gemäß § 15 SektVO durchgeführt. Die für den Teilnahmewettbewerb vorgesehenen Informationen sind in dieser Bekanntmachung enthalten, soweit ergänzende Unterlagen (Formblätter) zur Verfügung gestellt werden, können diese unter der URL www.subreport.de/E52482966 abgerufen werden.
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2. Teilnahmeanträge sind elektronisch über die URL www.subreport.de/E52482966 abzugeben.
3. Die SWK wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann die SWK nach eigenem Ermessen die betreffenden Bieter auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber/ Bewerbergemeinschaften einheitlichen Frist nachzureichen (fristwahrend auch per Fax oder E-Mail). Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet keine Verantwortung der SWK für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber/ jede Bewerbergemeinschaft bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich.
Mehr anzeigen
4. Die SWK behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von vier zulassungsfähigen Bewerbungen oder Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt.
5. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail oder unter Nutzung der Kommunikationsplattform gemäß I.3) dieser Bekanntmachung unter Angabe des Aktenzeichens an die unter I.1) genannte Stelle zu erfolgen. Fragen, die für die Teilnahme am Verfahren relevant sind, sind spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu stellen.
Mehr anzeigen
6. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber die SWK unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber der SWKN zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB). Unterbleibt ein solcher Hinweis trotz Erkennbarkeit, kann der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft aus diesen Aspekten keine Rechte geltend machen.
Mehr anzeigen
7. Vertraulichkeit: Die Ausschreibungsunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieser Ausschreibung verwendet werden.
8. Die SWK weist darauf hin, dass der Leistungsgegenstand im Laufe des Vergabeverfahrens angepasst werden kann. Die SWK behält sich Änderungen am Leistungssoll, insbesondere als Ergebnis der Verhandlungen, vor. Sämtliche Punkte des Leistungssolls sind Verhandlungsgegenstand; es gibt keine Anforderung, die nicht Gegenstand von Verhandlungen sein kann.
Mehr anzeigen
9. Die SWK behält sich vor den Auftrag ohne weitere Verhandlungen auf Basis des ersten Angebots zu vergeben.
Quelle: OJS 2020/S 081-192043 (2020-04-21)