Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Erklärungen u. Nachweise, die zwingend unter Beachtung der Maßgaben dieser Bekanntmachung mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— vollständig ausgefülltes u. unterzeichnetes Angebotsformular,
— ausgefülltes Leistungsverzeichnis (PDF und/oder GAEB-Datei, Kurz-LV ausreichend),
— Bietergemeinschaftserklärung in Textform (nur für BG),
— Verzeichnis Unternehmerleistungen (nur beim beabsichtigten Einsatz von NU),
— ausgefüllte Fabrikat liste/Fabrikats angaben.
Erklärungen u. Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind u. die ggf. unter Fristsetzung nach gefordert werden können:
— Formblatt „Referenzen",
— Eigenerklärung zur Gesetzestreue u. Zahlungsfähigkeit (Nichtvorliegen Tatbestände §§ 123, 124 GWB, vorbereiteter Vordruck),
— Angaben zur Preisermittlung,
— Nachweise gem. Ziffer III.1.1, Gliederungsnummer II a)-c) dieser Bekanntmachung,
— Nachweis einer aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung,
— Prüfzeugnisse, Zertifikate und Produktdatenblätter zum Eignungsnachweis der Hauptkomponenten des Angebots bzw. zum Nachweis der Gleichwertigkeit.
Es gelten die Teilnahmebedingungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines PQ-Verfahrens erworben wurden, sind – unter Angabe der PQ-Nummer – zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Dies gilt auch für Unternehmen, die aktuell in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind.
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm u. diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (§ 6d EU Abs. 1 VOB/A). Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Eignungsnachweise für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Auf Verlangen der Vergabestelle sind Erklärungen der benannten Dritten vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf alle erforderlichen Mittel zurückgreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft wird die Verwendung des Formblattes „Bietergemeinschaftserklärung" empfohlen.
Vertragsbedingungen werden die im Vergabeportal hochgeladenen Vergabeunterlagen – insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Zusätzlichen bzw. besonderen Vertragsbedingungen u. der Integritätsvertrag, die besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW – sowie die VOB, Teile B und C.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Interessenten wird dennoch dringend die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist die jeweils aktuellste Version zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden registrierte Bewerber mittels Bewerberkommunikation unterrichtet.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Rückfragen sind bevorzugt über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBYUSN