1) Zum Nachweis der Eignung (Nr. III 1)) ist ausschließlich der Bieterbogen zu verwenden, bzw. die, in diesem geforderten Nachweise, dem Angebot beizufügen. Unaufgefordert beigefügte Referenzlisten und der gleichen, werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt;
2) Mit dem Angebot hat der Bieter eine Erklärung in Form einer Unternehmensdarstellung mit den Angaben: Name, Anschrift, Kontaktdaten (Telefonnummer und Email-Adresse), Rechtsform,Unternehmensinhaber bzw.bei juristischen Personen bevollmächtigter Vertreter, Gründungsdatum, Leistungsspektrum, Niederlassungen abzugeben. Für diese Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular „Bieterbogen" zuverwenden. (Bieterbogen Nr. 1) 3. Die Bieter haben zu beachten, dass das Angebot rechtswirksam unterzeichnet ist und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend.
Angebote, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bieter hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise bis zu einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern.
4) Ausländische Bewerber haben die entsprechenden Registerauszüge, Nachweise, Bescheinigungen und Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, in die deutsche Sprache übersetzt vorzulegen und deren Gleichwertigkeit nachzuweisen;
5) Sämtliche Nachweise, Auszüge und Bescheinigungen müssen aktuell und gültig sein;
6) Die Angebote sind in deutscher Sprache, eigenhändig unterschrieben und ausschließlich elektronisch in Textform über die Vergabeplattform subreport-ELVIS unter
https://www.subreport.de/E66833134 einzureichen;
7) Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform subreport-ELVIS und so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.