Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung derKriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werdenzum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungenwerden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektivenAuswahlentsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter denverbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I) Durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %:
— < 60 000 EUR: 1 Punkt,
— 60 000-120 000 EUR: 2 Punkte,
— > 120 000-180 000 EUR: 3 Punkte,
— > 180 000 EUR: 4 Punkte.
II) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %.
II.1) Aufgabenstellung:
— Honorarzone II und höher: 3 Punkte,
— Planung gemäß EnEV 2014 oder vergleichbar: 1 Punkt.
II.2) Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8: 1 Punkt,
— Leistungsphase 9: 0,5 Punkte.
II.3) Die Vergleichbarkeit der Brutto-Grundfläche (BGF):
— weniger als 1 000 m: 1 Punkt,
— > 1 000 m-2 000 m: 2 Punkte,
— > 2 000 m-3 000 m: 3 Punkte,
— mehr als 3 000 m: 4 Punkte.
III) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %:
III.1) Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
— 1-2 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 3 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 4 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— mehr als 4 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2) Durchschnittlich jährlich Beschäftigte in den letzten 3 Jahren für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI Anlagengruppe 4-5 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung):
— 1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 2 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 3 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— Mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte,
— Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.