Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahlentsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I) Durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten 3 Jahre – Gewichtung 8 %
— < 230 000 EUR: 1 Punk,
— > 230 000-460 000 EUR: 2 Punkt,
— > 4600 000-700 000 EUR: 3 Punkt,
— > 700 000 EUR: 4 Punkte.
II) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen – Gewichtung 3 x 23 %
II.1) Aufgabenstellung:
— Honorarzone II und höher: 3 Punkte,
— Anwendung EnEV od. vergleichbar: 1 Punkt.
II.2) Leistungsphasen:
— Leistungsphase 2: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 3: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 4: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 5: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 6: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 7: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 8: 0,5 Punkte,
— Leistungsphase 9: 0,5 Punkte.
3 Die Vergleichbarkeit der Geschossfläche (GF)
— weniger als 5 000 m: 1 Punkt,
— > 5 000 m-10 000 m: 2 Punkte,
— > 10 000 m-15 000 m: 3 Punkte,
— mehr als 15 000 m: 4 Punkte.
III) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal – Gewichtung 23 %:
III.1) Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre
— 1 Mitarbeiter: 3 Punkt,
— 4-5 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 6-8 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— mehr als 9 Mitarbeiter: 4 Punkte.
III.2) Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre für die Leistung gemäß §§ 53ff HOAI Anlagengruppen 1-3 (Dipl.-Ing., Techniker, Meister oder vergleichbare Ausbildung):
— 1 Mitarbeiter: 1 Punkt,
— 2-3 Mitarbeiter: 2 Punkte,
— 4-5 Mitarbeiter: 3 Punkte,
— Mehr als 3 Mitarbeiter: 5 Punkte.
III.3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
— Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte,
— Einschlägige zusätzliche Zertifizierung des Büros: 2 Punkte.