Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden Hausgemeinschaft, einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft und Kita in München Freiham-Nord, 2. BA – WA 18, Fachplanung Tragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-06-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“WE 1511-02-VgV_Fachplanung Tragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6; Freiham-Nord, 2. BA, WA 18; Neubau von ca. 215 WE in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen und Kita
1511-02-VgV”
Titel
WE 1511-02-VgV_Fachplanung Tragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6; Freiham-Nord, 2. BA, WA 18; Neubau von ca. 215 WE in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen und Kita
1511-02-VgV
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Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden...”
Kurze Beschreibung
Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden Hausgemeinschaft, einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft und Kita in München Freiham-Nord, 2. BA – WA 18, Fachplanung Tragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6
1️⃣
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden Hausgemeinschaft, einer ambulant betreuter Wohngemeinschaft und Kita in München Freiham-Nord, 2. BA – WA 18, FachplanungTragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6
Angaben zum Projekt:
Auf dem Grundstück WA 18 sollen ca. 215 Wohneinheiten erstellt werden. Diese setzen sich aus ca. 75 % gefördertem Wohnungsbau (EOF- und MMM-Förderung) sowie aus 25 % freifinanziertem Wohnungsbau zusammen.
Die Geschossfläche für alle Nutzungen gesamt beträgt 20 786 m, das Ausbauverhältnis GF/Wohnfläche mind. 0,75.
Die Wohnungen sind auf 4 Baukörper mit 5 bis 6 Vollgeschossen verteilt. Alle Gebäude im Baugebiet müssen unterhalb der Hochhausgrenze liegen.
Siehe auch Auslobungstext
Planungsbeginn: Frühjahr 2019
Baubeginn Neubau: 15.6.2020
Bezug: 1.11.2021 bzw. 1.9.2022
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 39
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 3
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit –...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Referenzen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit – Büro/Personal
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen und:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen und:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung das Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn Sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der Beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der:
— Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung: Architekt
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“BwB 4.2.1 und 2 – Angaben zum Umsatz: Zeitraum: die letzten 3 Geschäftsjahre, in EUR netto;
BwB 4.2.3 – Finanzkennzahlen: Hier werden keine Angaben...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
BwB 4.2.1 und 2 – Angaben zum Umsatz: Zeitraum: die letzten 3 Geschäftsjahre, in EUR netto;
BwB 4.2.3 – Finanzkennzahlen: Hier werden keine Angaben gefordert;
BwB 4.2.4 – Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3 000 000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1 500 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstatt der EU oder Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
BwB 4.2.5 – Büroperspektive:
Darstellung eines Organigramms, Auflistung und kurze Beschreibung der aktuell im Büro bearbeiteten Projekte, Darlegen der Büroperspektive in den kommenden 8 Jahren.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Forderungen gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.3. und Anlagen – und:
BwB 4.3.1 – Angaben zu Referenzen:
Zeitraum für vergleichbare geeignete Referenzen: die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Forderungen gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.3. und Anlagen – und:
BwB 4.3.1 – Angaben zu Referenzen:
Zeitraum für vergleichbare geeignete Referenzen: die letzten 7 Jahre (1.4.2012-31.3.2019)
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
Gemäß...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- und Verwaltungsvorschrift:
Gemäß Artikel 61 und 62 der Bayerischen Bauordnung sowie gem. Bestimmungen des BauKaG (Baukammergesetzt)
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-07-05
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-07-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-09-30 📅
“Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter...”
Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter:
http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html2teilnahmewettbewerbe.html
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-2176-22411📞
Fax: +49 89-2176-2847 📠
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Haager Str. 5
Postort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-55114-0📞
E-Mail: vergabe@gwg-muenchen.de📧
Fax: +49 89-55114-315 📠
URL: http://www.gwg-muenchen.de🌏
Quelle: OJS 2019/S 107-261372 (2019-06-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-09-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden...”
Kurze Beschreibung
Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden Hausgemeinschaft, einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft und Kita in München Freiham-Nord, 2. BA – WA 18, Fachplanung Tragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6.
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 703134.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 816548.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden...”
Beschreibung der Beschaffung
Neubau von ca. 215 Wohneinheiten in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen im geförderten und freifinanzierten Wohnungsbau, sowie Gewerbe in Form einer sorgenden Hausgemeinschaft, einer ambulant betreuter Wohngemeinschaft und Kita in München Freiham-Nord, 2. BA – WA 18, FachplanungTragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6
Angaben zum Projekt:
Auf dem Grundstück WA 18 sollen ca. 215 Wohneinheiten erstellt werden. Diese setzen sich aus ca. 75 % gefördertem Wohnungsbau (EOF- und MMM-Förderung) sowie aus 25 % freifinanziertem Wohnungsbau zusammen.
Die Geschossfläche für alle Nutzungen gesamt beträgt 20 786 m, das Ausbauverhältnis GF/Wohnfläche mind. 0,75.
Die Wohnungen sind auf 4 Baukörper mit 5 bis 6 Vollgeschossen verteilt. Alle Gebäude im Baugebiet müssen unterhalb der Hochhausgrenze liegen.
Siehe auch Auslobungstext
— Planungsbeginn: Frühjahr 2019,
— Baubeginn Neubau: 15.6.2020,
— Bezug: 1.11.2021 bzw. 1.9.2022.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 107-261372
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“WE 1511-02-VgV_Fachplanung Tragwerk §§ 49ff HOAI Lph. 2-6; Freiham-Nord, 2. BA, WA 18; Neubau von ca. 215 WE in 4 Wohnblöcken mit Tiefgaragen und Kita”
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ibdrm GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 672778.00
Höchstes Angebot: 816548.00
“Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter...”
Bietergemeinschaften sind zulässig. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haben in den Bewerbungen die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (vergabe.bayern.de) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Zur Einreichung des Teilnahmeantrags muss auf der Plattform in einem entsprechenden Fenster der Vor- und Nachname der Person, die die Teilnahmeantragsabgabe erklärt, angegeben werden.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform unter: http:// meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html2teilnahmewettbewerbe.html
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2019/S 171-418237 (2019-09-03)