Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ in den Städten Köln und Leverkusen sowie dem Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis durch den Betrieb von Anlaufstellen als regionale Ansprechpartner. Hierzu soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit. Der Ausbau des Präventionsprogramms ist erklärtes Ziel der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-03-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen von Organisationen und Vereinen
Referenznummer: ZVSt-2019-034/A6-0
Kurze Beschreibung:
Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ in den Städten Köln und Leverkusen sowie dem Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis durch den Betrieb von Anlaufstellen als regionale Ansprechpartner. Hierzu soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit. Der Ausbau des Präventionsprogramms ist erklärtes Ziel der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag.
Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus“ in den Städten Köln und Leverkusen sowie dem Rhein-Erft-Kreis und im Rheinisch-Bergischen und dem Oberbergischen Kreis durch den Betrieb von Anlaufstellen als regionale Ansprechpartner. Hierzu soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit. Der Ausbau des Präventionsprogramms ist erklärtes Ziel der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 540 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Stadt Köln/Stadt Leverkusen/Rhein-Erft-Kreis
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
„Wegweiser“ ist ein Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und deren soziales Umfeld setzt das Programm früh an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz. Basis des Programms ist daher eine effektive Vernetzung der einzurichtenden Wegweiser-Anlaufstellen mit den lokalen Akteuren. Netzwerkpartner sind Institutionen insbesondere aus den Bereichen Jugend, Integration, Schule und sonstige Bildungseinrichtungen, Polizei, Moscheegemeinden, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter oder therapeutische Einrichtungen. Bedingt durch den Ausbau werden sowohl laufende Trägerschaften nach Auslaufen der alten Verträge für den Wettbewerb geöffnet und neu ausgeschrieben, um durch die Verlängerung der Laufzeit und ggf. weitere territoriale Ausweitung eine weitere Verstetigung sicherzustellen als auch neue Wegweiser-Anlaufstellen eröffnet. Leistungsgegenstand: In den einzurichtenden Beratungsstellen soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen (Offline-Beratung). Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit.
„Wegweiser“ ist ein Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und deren soziales Umfeld setzt das Programm früh an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz. Basis des Programms ist daher eine effektive Vernetzung der einzurichtenden Wegweiser-Anlaufstellen mit den lokalen Akteuren. Netzwerkpartner sind Institutionen insbesondere aus den Bereichen Jugend, Integration, Schule und sonstige Bildungseinrichtungen, Polizei, Moscheegemeinden, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter oder therapeutische Einrichtungen. Bedingt durch den Ausbau werden sowohl laufende Trägerschaften nach Auslaufen der alten Verträge für den Wettbewerb geöffnet und neu ausgeschrieben, um durch die Verlängerung der Laufzeit und ggf. weitere territoriale Ausweitung eine weitere Verstetigung sicherzustellen als auch neue Wegweiser-Anlaufstellen eröffnet. Leistungsgegenstand: In den einzurichtenden Beratungsstellen soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen (Offline-Beratung). Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit.
Ein weiteres Angebot des Wegweiser-Programms sollen perspektivisch geeignete online-basierte Präventionsmaßnahmen sein, die ebenfalls das Ziel verfolgen, zu verhindern, dass Jugendliche in den salafistischen Extremismus abrutschen. Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Ausschreibung unter dem Begriff „Wegweiser Online“ zusammengefasst. Hier sollen entsprechend qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine wissensbasierte, aufsuchende Präventionsarbeit im Internet leisten. Die speziell ausgebildeten „Onlinestreetworker“ werden in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke der jeweiligen Wegweiser-Anlaufstellen eingebunden und dann flächendeckend in NRW eingesetzt. Eine Qualifizierungsplattform für entsprechendes Fachpersonal wird derzeit durch den Auftraggeber aufgebaut. Ein Abruf des „Wegweiser Online“ erfolgt, sofern und sobald die Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker“ funktionsfähig aufgebaut wurde und die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Ein Anspruch auf einen Abruf der Leistung „Wegweiser Online“ besteht nicht.
Ein weiteres Angebot des Wegweiser-Programms sollen perspektivisch geeignete online-basierte Präventionsmaßnahmen sein, die ebenfalls das Ziel verfolgen, zu verhindern, dass Jugendliche in den salafistischen Extremismus abrutschen. Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Ausschreibung unter dem Begriff „Wegweiser Online“ zusammengefasst. Hier sollen entsprechend qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine wissensbasierte, aufsuchende Präventionsarbeit im Internet leisten. Die speziell ausgebildeten „Onlinestreetworker“ werden in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke der jeweiligen Wegweiser-Anlaufstellen eingebunden und dann flächendeckend in NRW eingesetzt. Eine Qualifizierungsplattform für entsprechendes Fachpersonal wird derzeit durch den Auftraggeber aufgebaut. Ein Abruf des „Wegweiser Online“ erfolgt, sofern und sobald die Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker“ funktionsfähig aufgebaut wurde und die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Ein Anspruch auf einen Abruf der Leistung „Wegweiser Online“ besteht nicht.
Weitere detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 040 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dem Auftraggeber wird die Option eingeräumt, das Vertragsverhältnis zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (Vertragsdauer von insgesamt höchstens sechs Jahren, inklusive Verlängerungsoption).
Beschreibung der Optionen:
Die Leistung „Wegweiser Online“ wird vom Auftraggeber abgerufen, sobald und sofern die o. g. Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker“ funktionsfähig aufgebaut wurde. Darüber hinaus steht der Abruf unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Die Leistung „Wegweiser Online“ wird vom Auftraggeber abgerufen, sobald und sofern die o. g. Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker“ funktionsfähig aufgebaut wurde. Darüber hinaus steht der Abruf unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Bezeichnung des Loses: Rheinisch-Bergischer Kreis/Oberbergischer Kreis
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 500 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Köln 50667 Köln, Stadt Leverkusen
51371 Leverkusen
Rhein-Erft-Kreis
50126 Bergheim
Rheinisch-Bergischer Kreis
51469 Bergisch Gladbach, Oberbergischer Kreis
51643 Gummersbach
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis über die Erlaubnis zur Berufsausübung (mit dem Angebot vorzulegen): Bescheinigung über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister bzw. sonstige Erlaubnis zur Berufsausübung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis personelle Mittel (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben zur personellen Ausstattung in Bezug auf die zu erbringende Leistung, s. 12.3.1,
— Nachweis der jeweiligen Vor-Ort-Präsenz (mit dem Angebot vorzulegen): Aufstellung mit mindestens einer Aktivität des Unternehmens für Los 1 in der Stadt Aachen und der Städte Region Aachen, für Los 2 in den Kreisen Düren und Heinsberg innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe von Leistungsgegenstand, Volumen sowie Ansprechpartner beim Unternehmen bzw. – sofern zutreffend – beim Auftraggeber nebst Kontaktdaten, s. 12.3.2.1,
— Nachweis der jeweiligen Vor-Ort-Präsenz (mit dem Angebot vorzulegen): Aufstellung mit mindestens einer Aktivität des Unternehmens für Los 1 in der Stadt Aachen und der Städte Region Aachen, für Los 2 in den Kreisen Düren und Heinsberg innerhalb der letzten 3 Jahre unter Angabe von Leistungsgegenstand, Volumen sowie Ansprechpartner beim Unternehmen bzw. – sofern zutreffend – beim Auftraggeber nebst Kontaktdaten, s. 12.3.2.1,
— Nachweis der jeweiligen regionalen Vernetzung (mit dem Angebot vorzulegen): Aufstellung mit Angabe von mindestens einem Kontakt bzw. Referenzprojekt des Unternehmens in mindestens einer der genannten Gebietskörperschaften (je Los) im genannten Sinne aus den letzten 3 Jahren unter Angabe von Art und Qualität der Kontakte/Projekte und von entsprechenden Kontaktdaten, s. 12.3.2.2,
— Nachweis der jeweiligen regionalen Vernetzung (mit dem Angebot vorzulegen): Aufstellung mit Angabe von mindestens einem Kontakt bzw. Referenzprojekt des Unternehmens in mindestens einer der genannten Gebietskörperschaften (je Los) im genannten Sinne aus den letzten 3 Jahren unter Angabe von Art und Qualität der Kontakte/Projekte und von entsprechenden Kontaktdaten, s. 12.3.2.2,
— Nachweis Expertise zum Thema muslimische Jugendkultur (mit dem Angebot vorzulegen): Angabe von mindestens einem Referenzprojekt bzw. einer Tätigkeit des Unternehmens unter Angabe von Art und Qualität des Projekts/der Tätigkeit und von entsprechenden Kontaktdaten. Es werden auch einschlägige Projekte und Tätigkeiten berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, s. 12.3.2.3,
— Nachweis Expertise zum Thema muslimische Jugendkultur (mit dem Angebot vorzulegen): Angabe von mindestens einem Referenzprojekt bzw. einer Tätigkeit des Unternehmens unter Angabe von Art und Qualität des Projekts/der Tätigkeit und von entsprechenden Kontaktdaten. Es werden auch einschlägige Projekte und Tätigkeiten berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurückliegen, s. 12.3.2.3,
— Nachweis Erfahrungen mit Kinder- und Jugendhilfe und Sozialer Arbeit (mit dem Angebot vorzulegen): Liste von mindestens 3 Projekten oder Tätigkeiten unter Angabe von Art und Qualität der Projekte/Tätigkeiten und von entsprechenden Kontaktdaten und Nachweisen zu Rechtskenntnissen in den genannten Bereichen, s.12.3.2.4,
— Nachweis Erfahrungen mit Kinder- und Jugendhilfe und Sozialer Arbeit (mit dem Angebot vorzulegen): Liste von mindestens 3 Projekten oder Tätigkeiten unter Angabe von Art und Qualität der Projekte/Tätigkeiten und von entsprechenden Kontaktdaten und Nachweisen zu Rechtskenntnissen in den genannten Bereichen, s.12.3.2.4,
— Qualifikation und Erfahrungen Personal (mit dem Angebot vorzulegen): Liste mit mindestens 3 Referenzprojekten, idealerweise im Bereich Prävention und/oder Integration, an denen die Person (im Angebot zu benennen, Ziff. 3.9), die bei Zuschlagserteilung mit Programmkoordinierung betraut wird, innerhalb der letzten 3 Jahre mitgewirkt hat, unter Angabe von Projektgegenstand und Laufzeit sowie Ansprechpartner beim Unternehmen bzw. – sofern zutreffend – beim Auftraggeber nebst Kontaktdaten. Der Nachweis ist auf maximal einer Seite zu erbringen, s. 12.3.3.
— Qualifikation und Erfahrungen Personal (mit dem Angebot vorzulegen): Liste mit mindestens 3 Referenzprojekten, idealerweise im Bereich Prävention und/oder Integration, an denen die Person (im Angebot zu benennen, Ziff. 3.9), die bei Zuschlagserteilung mit Programmkoordinierung betraut wird, innerhalb der letzten 3 Jahre mitgewirkt hat, unter Angabe von Projektgegenstand und Laufzeit sowie Ansprechpartner beim Unternehmen bzw. – sofern zutreffend – beim Auftraggeber nebst Kontaktdaten. Der Nachweis ist auf maximal einer Seite zu erbringen, s. 12.3.3.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Vorgaben des TVgG NRW sind zu beachten (Formular 513 EU).
Einzureichende Unterlagen:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) (mit dem Angebot vorzulegen),
— Konzept (mit dem Angebot vorzulegen): Beschreibung zum Verständnis und Ausgestaltung der Beratungs- und Sensibilisierungsarbeit (ohne die Bedarfsposition „Onlinestreetwork“), s. 17.2,
— unterschriebene Leistungsbeschreibung (mit dem Angebot vorzulegen).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Düsseldorf
Zusätzliche Informationen: ZVSt
1) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz NRW) unter http://www.evergabe.nrw.de zur Verfügung gestellt.
Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck „Hinweise zur Form der Angebotsabgabe“ (Formular 312/322 EU) entnommen werden;
Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe über den Vergabemarktplatz NRW zugelassen. Nähere Hinweise hierzu können dem als Vergabeunterlage beiliegenden Vordruck „Hinweise zur Form der Angebotsabgabe“ (Formular 312/322 EU) entnommen werden;
2) Für ein vollständiges Angebot sind in den Vergabeunterlagen (Formular 325 EU „Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise“) aufgeführten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen;
2) Für ein vollständiges Angebot sind in den Vergabeunterlagen (Formular 325 EU „Zusammenstellung der vom Unternehmen einzureichenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise“) aufgeführten Unterlagen mit dem Angebot einzureichen. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von der Möglichkeit der Nachforderung von nicht bzw. nicht rechtzeitig eingereichten Unterlagen, Erklärungen und Nachweisen nach § 56 Vergabeverordnung (VgV) unter Wahrung des Gleichbehandlungsgebots keinen Gebrauch zu machen;
3) Fehlende Angaben, Unterlagen oder Nachweise können somit zum Ausschluss des Angebots führen;
4) Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt.
4) Zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen sind nur schriftliche Fragen über den Kommunikationsbereich des VMP zugelassen. Die Antworten sowie ggf. weitere Informationen zum Verfahren bzw. den Vergabeunterlagen werden schriftlich, zeitgleich und anonymisiert im Kommunikationsbereich des VMP eingestellt.
Ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt, ist dieser vor Einreichen eines Nachprüfungsantrages innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Quelle: OJS 2019/S 053-122109 (2019-03-12)
Ergänzende Angaben (2019-03-20) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus" in den Städten Köln und Leverkusen sowie dem Rhein-Erft-Kreis durch den Betrieb von Anlaufstellen als regionale Ansprechpartner. Hierzu soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit. Der Ausbau des Präventionsprogramms ist erklärtes Ziel der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag.
Umsetzung des Präventionsprogramms „Wegweiser – gemeinsam gegen gewaltbereiten Salafismus" in den Städten Köln und Leverkusen sowie dem Rhein-Erft-Kreis durch den Betrieb von Anlaufstellen als regionale Ansprechpartner. Hierzu soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit. Der Ausbau des Präventionsprogramms ist erklärtes Ziel der Landesregierung aus dem Koalitionsvertrag.
Gesamtwert des Auftrags: 2 040 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
„Wegweiser" ist ein Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und deren soziales Umfeld setzt das Programm früh an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz. Basis des Programms ist daher eine effektive Vernetzung der einzurichtenden Wegweiser-Anlaufstellen mit den lokalen Akteuren. Netzwerkpartner sind Institutionen insbesondere aus den Bereichen Jugend, Integration, Schule und sonstige Bildungseinrichtungen, Polizei, Moscheegemeinden, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter oder therapeutische Einrichtungen. Bedingt durch den Ausbau werden sowohl laufende Trägerschaften nach Auslaufen der alten Verträge für den Wettbewerb geöffnet und neu ausgeschrieben, um durch die Verlängerung der Laufzeit und ggf. weitere territoriale Ausweitung eine weitere Verstetigung sicherzustellen als auch neue Wegweiser-Anlaufstellen eröffnet. Leistungsgegenstand: In den einzurichtenden Beratungsstellen soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen (Offline-Beratung). Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit.
„Wegweiser" ist ein Präventionsprogramm gegen gewaltbereiten Salafismus. Es soll bereits den Einstieg in den gewaltbereiten Salafismus verhindern und zielt daher schwerpunktmäßig auf junge Menschen, die dabei sind, sich zu radikalisieren. Mit seinem Beratungs- und Betreuungsangebot für Betroffene und deren soziales Umfeld setzt das Programm früh an und verfolgt bei der Lösungssuche einen ganzheitlichen Ansatz. Basis des Programms ist daher eine effektive Vernetzung der einzurichtenden Wegweiser-Anlaufstellen mit den lokalen Akteuren. Netzwerkpartner sind Institutionen insbesondere aus den Bereichen Jugend, Integration, Schule und sonstige Bildungseinrichtungen, Polizei, Moscheegemeinden, Wohlfahrtsverbände, Jobcenter oder therapeutische Einrichtungen. Bedingt durch den Ausbau werden sowohl laufende Trägerschaften nach Auslaufen der alten Verträge für den Wettbewerb geöffnet und neu ausgeschrieben, um durch die Verlängerung der Laufzeit und ggf. weitere territoriale Ausweitung eine weitere Verstetigung sicherzustellen als auch neue Wegweiser-Anlaufstellen eröffnet. Leistungsgegenstand: In den einzurichtenden Beratungsstellen soll der Auftragnehmer konkrete Beratungs- und Unterstützungsangebote für Hilfesuchende und Anfragende im eigenen Zuständigkeitsbereich zum Thema Islamismus, insbesondere zum extremistischen Salafismus und zur Radikalisierung, durchführen (Offline-Beratung). Das Beratungs- und Unterstützungsangebot umfasst dabei in erster Linie die individuelle Beratung von Betroffenen und deren Umfeld sowie eine allgemeine Informationsvermittlung an mittelbar Betroffene und nachgeordnet die allgemeine Sensibilisierungsarbeit.
Ein weiteres Angebot des Wegweiser-Programms sollen perspektivisch geeignete online-basierte Präventionsmaßnahmen sein, die ebenfalls das Ziel verfolgen, zu verhindern, dass Jugendliche in den salafistischen Extremismus abrutschen. Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Ausschreibung unter dem Begriff „Wegweiser Online" zusammengefasst. Hier sollen entsprechend qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine wissensbasierte, aufsuchende Präventionsarbeit im Internet leisten. Die speziell ausgebildeten „Onlinestreetworker" werden in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke der jeweiligen Wegweiser-Anlaufstellen eingebunden und dann flächendeckend in NRW eingesetzt. Eine Qualifizierungsplattform für entsprechendes Fachpersonal wird derzeit durch den Auftraggeber aufgebaut. Ein Abruf des „Wegweiser Online" erfolgt, sofern und sobald die Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker" funktionsfähig aufgebaut wurde und die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Ein Anspruch auf einen Abruf der Leistung „Wegweiser Online" besteht nicht.
Ein weiteres Angebot des Wegweiser-Programms sollen perspektivisch geeignete online-basierte Präventionsmaßnahmen sein, die ebenfalls das Ziel verfolgen, zu verhindern, dass Jugendliche in den salafistischen Extremismus abrutschen. Diese Maßnahmen werden zum Zwecke der Ausschreibung unter dem Begriff „Wegweiser Online" zusammengefasst. Hier sollen entsprechend qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter eine wissensbasierte, aufsuchende Präventionsarbeit im Internet leisten. Die speziell ausgebildeten „Onlinestreetworker" werden in die vorhandenen Strukturen und Netzwerke der jeweiligen Wegweiser-Anlaufstellen eingebunden und dann flächendeckend in NRW eingesetzt. Eine Qualifizierungsplattform für entsprechendes Fachpersonal wird derzeit durch den Auftraggeber aufgebaut. Ein Abruf des „Wegweiser Online" erfolgt, sofern und sobald die Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker" funktionsfähig aufgebaut wurde und die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Ein Anspruch auf einen Abruf der Leistung „Wegweiser Online" besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Leistung „Wegweiser Online" wird vom Auftraggeber abgerufen, sobald und sofern die o. g. Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker" funktionsfähig aufgebaut wurde. Darüber hinaus steht der Abruf unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Die Leistung „Wegweiser Online" wird vom Auftraggeber abgerufen, sobald und sofern die o. g. Qualifizierungsplattform für „Onlinestreetworker" funktionsfähig aufgebaut wurde. Darüber hinaus steht der Abruf unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Leistungsabruf vorliegen. Weitere Informationen s. Leistungsbeschreibung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: