Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerung im Schienennetz der Erfurter Verkehrsbetriebe AG”
Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reinigungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: MA12
📦
Ort der Leistung: Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt die Weichenreinigung sowie die Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen zu beauftragen....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt die Weichenreinigung sowie die Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen zu beauftragen. Dies ist eine wichtige Aufgabe, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten. Die Anzahl und die Häufigkeit der zu reinigenden Anlagen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Stadtbahnverkehrs und des Individualverkehrs durchzuführen. Der Leistungsumfang umfasst 1 782 Weichenreinigungen, davon 118 Weichenreinigungen mit Reinigung der Antriebserdkästen und 433 Reinigungen der Schienen- und Gleisentwässerung im Durchschnitt pro Monat. Hierbei sind Sonder- und Havarieeinsätze noch nicht enthalten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Es besteht für den AG die Option, dass er die Vertragsdauer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN verlängert. Diese Erklärung muss dem AN spätestens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Es besteht für den AG die Option, dass er die Vertragsdauer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN verlängert. Diese Erklärung muss dem AN spätestens 6 Monate vor Vertragsende zugehen. Ein Anspruch des AN auf Nutzung der Option besteht nicht. Der AN verpflichtet sich den optional verlängerten Vertrag unter den Bedingungen dieses Vertrages zu erfüllen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Formblatt 7 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
— Angaben zur Handelsregisternummer und Nennung des Amtsgericht, bei welchen die Nummer...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Formblatt 7 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
— Angaben zur Handelsregisternummer und Nennung des Amtsgericht, bei welchen die Nummer eingetragen ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: — Formblatt 6 Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Bedingungen für die Teilnahme
“Zur Bejahung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss in den letzten abgeschlossen 3 Jahren der Umsatz in Summe mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen;...”
Zur Bejahung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss in den letzten abgeschlossen 3 Jahren der Umsatz in Summe mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen; bei Bewerbergemeinschaften werden die Angaben der einzelnen Unternehmen kumuliert betrachtet.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Formblatt 3 Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ Formblatt 4 Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Formblatt 3 Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ Formblatt 4 Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG),
Formblatt 2 Ergänzende Vertragsbedingungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zur Angebotsabgabe werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zur Angebotsabgabe werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen, innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto.”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-04-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-04-16
10:00 📅
“Es werden nur elektronisch eingereichte Angebote zur Öffnung und Wertung zugelassen.” Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 053-123294 (2019-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt die Weichenreinigung sowie die Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen zu beauftragen....”
Beschreibung der Beschaffung
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt die Weichenreinigung sowie die Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen zu beauftragen. Dies ist eine wichtige Aufgabe, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten. Die Anzahl und die Häufigkeit der zu reinigenden Anlagen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Stadtbahnverkehrs und des Individualverkehrs durchzuführen. Der Leistungsumfang umfasst 1.782 Weichenreinigungen, davon 118 Weichenreinigungen mit Reinigung der Antriebserdkästen und 433 Reinigungen der Schienen- und Gleisentwässerung im Durchschnitt pro Monat. Hierbei sind Sonder- und Havarieeinsätze noch nicht enthalten.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 053-123294
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 087-209757 (2019-05-02)