Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerung im Schienennetz der Erfurter Verkehrsbetriebe AG

Erfurter Verkehrsbetriebe AG

Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-03-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-03-12 Auftragsbekanntmachung
2019-05-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigungsdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Erfurter Verkehrsbetriebe AG
Postanschrift: Am Urbicher Kreuz 20
Postleitzahl: 99099
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.evag-erfurt.de 🌏
E-Mail: marcus.erdt@stadtwerke-erfurt.de 📧
Telefon: +49 361 / 564-4841 📞
Fax: +49 361 / 564-4842 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E85433785 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E85433785 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2019-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-03-15 📅
Datum des Beginns: 2019-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 053-123294
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
Es werden nur elektronisch eingereichte Angebote zur Öffnung und Wertung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt die Weichenreinigung sowie die Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen zu beauftragen. Dies ist eine wichtige Aufgabe, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten. Die Anzahl und die Häufigkeit der zu reinigenden Anlagen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Stadtbahnverkehrs und des Individualverkehrs durchzuführen. Der Leistungsumfang umfasst 1 782 Weichenreinigungen, davon 118 Weichenreinigungen mit Reinigung der Antriebserdkästen und 433 Reinigungen der Schienen- und Gleisentwässerung im Durchschnitt pro Monat. Hierbei sind Sonder- und Havarieeinsätze noch nicht enthalten.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht für den AG die Option, dass er die Vertragsdauer durch schriftliche Erklärung gegenüber dem AN verlängert. Diese Erklärung muss dem AN spätestens 6 Monate vor Vertragsende zugehen. Ein Anspruch des AN auf Nutzung der Option besteht nicht. Der AN verpflichtet sich den optional verlängerten Vertrag unter den Bedingungen dieses Vertrages zu erfüllen.
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Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA12

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Formblatt 7 Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
— Angaben zur Handelsregisternummer und Nennung des Amtsgericht, bei welchen die Nummer eingetragen ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Formblatt 6 Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit
Mindeststandards:
Zur Bejahung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss in den letzten abgeschlossen 3 Jahren der Umsatz in Summe mindestens 1 Mio. EUR (netto) betragen; bei Bewerbergemeinschaften werden die Angaben der einzelnen Unternehmen kumuliert betrachtet.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Formblatt 3 Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ Formblatt 4 Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 ThürVgG),
Formblatt 2 Ergänzende Vertragsbedingungen.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Zur Angebotsabgabe werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Rechnungen zahlbar innerhalb von 30 Tagen, innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.evag-erfurt.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E85433785 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Postfach 2249
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99403
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 361573321059 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 053-123294 (2019-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-05-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Weichenreinigung sowie Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen für die Erfurter Verkehrsbetriebe AG
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-05-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 087-209757
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 053-123294
ABl. S-Ausgabe: 87

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Erfurter Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft beabsichtigt die Weichenreinigung sowie die Reinigung der Schienen- und Gleisentwässerungen zu beauftragen. Dies ist eine wichtige Aufgabe, um einen sicheren Stadtbahnbetrieb zu gewährleisten. Die Anzahl und die Häufigkeit der zu reinigenden Anlagen sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. Die Arbeiten sind unter Aufrechterhaltung des Stadtbahnverkehrs und des Individualverkehrs durchzuführen. Der Leistungsumfang umfasst 1.782 Weichenreinigungen, davon 118 Weichenreinigungen mit Reinigung der Antriebserdkästen und 433 Reinigungen der Schienen- und Gleisentwässerung im Durchschnitt pro Monat. Hierbei sind Sonder- und Havarieeinsätze noch nicht enthalten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 087-209757 (2019-05-02)