Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle
Für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen „Netzwerkagentur GenerationenWohnen“ für den Zeitraum 2020-2021.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-01-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-12-10.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterbetrieb der Beratungsstelle Netzwerkagentur
IVA_0001_VgV_TV
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle
Für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen „Netzwerkagentur GenerationenWohnen“ für...”
Kurze Beschreibung
Weiterbetrieb der seit 2008 tätigen Beratungsstelle
Für generationenübergreifendes Wohnen in Berlin unter dem Namen „Netzwerkagentur GenerationenWohnen“ für den Zeitraum 2020-2021.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben....”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben. Aufgaben der Beratungsstelle sind: 1. Beratung von Einzelinteressenten, Wohngruppen, Baugemeinschaften, Vermietern, Investoren sowie 2. Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Fachverbänden und vorhandenen Beratungsstellen und -anbietern in Angelegenheiten des generationenübergreifenden Wohnens zur Miete und im Eigentum sowohl in Einzelhaushalten als auch in gemeinschaftlichen Wohnformen. Inhaltliche Beratungsschwerpunkte sind gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen, Wohnen im Familienverbund, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen. Das Aufgabenspektrum umfasst ggf. auch Standortanalysen, Standortentwicklungen und Mitwirkung bei Grundstücksvergaben. Die Beratung umfasst planerische, baufachlich, finanzierungstechnische, rechtliche und sozial-organisatorische Fragen des Bauens und Wohnens in der Gemeinschaft und im Generationenverbund. Sie ist unentgeltlich u. i. d. R. auf Vermittlung von Erst -und Grundlageninformationen begrenzt. Es dürfen keine Baubetreuungs-, HOAI-, Rechts-, Mieter-, Finanzierungs- u. andere objektkonkrete Einzelberatungen erbracht werden. Die Beratungsstelle ist zur Wettbewerbsneutralität verpflichtet. Einzelheiten zur Tätigkeit sind den Newslettern der Beratungsstelle zu entnehmen – siehe unter www.netzwerk-generationen.de. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel des Landes Berlin in Kapitel 1240 Titel 54010.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungskompetenz und Qualifikation der Beratungsstelle
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umfang der angebotenen Dienstleistung (in Personalstunden)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Preis (Gewichtung): 25
Dauer
Datum des Beginns: 2020-02-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 1
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Gesamtumsatz 2017-2018: 5 %;
2) Umsatz von vergleichbaren Leistungen 2017-2018: 5 %;
3) Personelle Ausstattung: 5 %;
4) Qualitätsmanagement: 5 %;
5)...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Mehr anzeigen Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE). Siehe I.3)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE). Siehe I.3)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE). Siehe I.3)
Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachweis mit Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE). Siehe I.3)
Der Auftragnehmer muss fachlich, personell und organisatorisch die seit 2008 tätige Beratungsstelle für generationenübergreifendes Wohnen weiterbetreiben.
Aufgaben der Beratungsstelle sind:
1) Beratung von Einzelinteressenten, Wohngruppen, Baugemeinschaften, Vermietern, Investoren sowie
2) Zusammenarbeit mit Auftraggeber, Fachverbänden und vorhandenen Beratungsstellen und -anbietern in Angelegenheiten des generationenübergreifenden Wohnens zur Miete und im Eigentum sowohl in Einzelhaushalten als auch in gemeinschaftlichen Wohnformen. Inhaltliche Beratungsschwerpunkte sind gemeinschaftliche Wohnformen, Baugruppen, Wohnen im Familienverbund, Wohnen im Alter und genossenschaftliches Wohnen. Das Aufgabenspektrum umfasst ggf. auch Standortanalysen, Standortentwicklungen und Mitwirkung bei Grundstücksvergaben. Die Beratung umfasst planerische, baufachlich, finanzierungstechnische, rechtliche und sozial-organisatorische Fragen des Bauens und Wohnens in der Gemeinschaft und im Generationenverbund.
Siehe auch III.2.1).
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“Die für die Beratungsleistungen tätigen Mitarbeiter/innen müssen weisungsgebundene Beschäftigte, leitende Angestellte oder haftende Gesellschafter des...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Die für die Beratungsleistungen tätigen Mitarbeiter/innen müssen weisungsgebundene Beschäftigte, leitende Angestellte oder haftende Gesellschafter des Auftragnehmers sein. Die Weitergabe von Beratungsleistungen an Unterauftragnehmer, auf Werkvertragsbasis oder in vergleichbaren Rechtsformen wird ausgeschlossen. Angaben zur fachlichen Eignung der Geschäftsführung, Projektleitung und Beratungsstellenmitarbeiter/innen sind obligatorisch, sofern diese bereits bekannt sind und die besonderen Bedingungen erfüllen.
1) Die Projektleitung muss mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen;
2) Mindestens eine am Projekt mitwirkende Person muss bauvorlagenberechtigt gemäß § 65 BauO Bln sein;
3) Erläuterung und Belege sind die maßgebliche und ausschließliche Grundlage für die auftraggeberseitige Bewertung baufachlicher, finanzierungstechnischer, rechtlicher und sozialorganisatorischer Kompetenz des Bieters.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gültige Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen – sonstige Schäden.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-01-10 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-13 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-03-24 📅
“Bewerber die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, erhalten vom Auftraggeber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bewerber, die bis zum...”
Bewerber die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, erhalten vom Auftraggeber die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Bewerber, die bis zum 17.1.2020 keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots erhalten haben, müssen davon ausgehen, dass sie nicht zum Kreis der ausgewählten Bewerber zählen. Die zum Verhandlungsfahren zugelassenen Bewerber werden aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Wochen der Auftraggeberin ihr Konzept für die Beratungsstelle vorzulegen. Dieses umfasst Angaben zu Qualifikation von Projektleitung und Projektteam, Beratungsbüro und Veranstaltungsräumen, Schwerpunktsetzung der Beratertätigkeit, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Datenschutz, Reportingsystem und Zusammenarbeit mit der Auftraggeberin (Zuschlagskriterium 1). Die Bewerber müssen weiterhin darstellen, welchen Umfang an Personalstunden sie den jeweiligen Teilleistungen ihres Konzepts zuordnen (Zuschlagskriterium 2). Dabei ist es nicht hinreichend, lediglich die für das Projekt aufzuwendende Gesamtstundenzahl zu benennen. Beider Kalkulation der Gesamtkosten (Zuschlagskriterium 3) ist zu beachten, dass der Bewerber neben den Personalkosten für den Betrieb der Beratungsstelle und etwaige Kosten für die Vervielfältigung und Verteilung des Informationsmaterials zu tragen hat. Die Auftraggeberin wird die zum verhandlungsverfahren zugelassenen Bewerber zu einer Präsentation sowie anschließender Erörterung ihres Konzepts einladen. Danach nimmt die Auftraggeberin die Bewertung der Angebote vor und tritt nach Maßgabe des Bewertungsergebnisses in die abschließende Verhandlung mit dem besten Bieter ein. Sollte die Bewertung keine eindeutige Rangfolge der besten Angebote ergeben, behält sich die Auftraggeberin Verhandlungen mit den gleichrangig an der Spitze der Bewertung liegenden Bietern vor. Sollte das beste Angebot den Finanzrahmen überschreiten, behält sich die Auftraggeberin Anpassungsverhandlungen mit diesem Bieter vor.
Kosten für die Erstellung und Präsentation der Angebote werden nicht übernommen. Der Vertragsabschluss steht unter dem Vorbehalt der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020/2021 des Landes Berlin.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammerschriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronischem Weg) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 1 GWB).