Unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Ver-triebsaktivitäten, abhängig vom regionalen Wettbewerbsgeschehen und den Marktanforderungen vor Ort. Auch wenn die Leistungen zu 96 % in der GKV gesetzlich geregelt sind, so gibt es doch auch Unterschiede im Leistungsangebot - nicht nur zwischen den Kassenarten, sondern auch zwischen den AOKs. Das Corporate Design der AOK hat einen wichtigen Beitrag zur Markenbekanntheit geleistet. Die bisherigen Marken-Assets sind stark und etabliert. Das Logo existiert in seiner jetzigen Form bereits seit 1988 und wird als ikonisch gesehen. Auch in Zukunft wird das Erscheinungsbild als wichtiger Bestandteil der Marke AOK verstanden.
Die letzte Überarbeitung des Corporate Designs (CD) liegt schon mehr als 10 Jahre zurück und soll nun überprüft und angepasst werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-06-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-23) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen und für sich selbst das Vergabeverfahren durch”
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Region: Berlin🏙️
URL: www.aok.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weiterentwicklung Corporate Design
2019-05-23-SYS-SPE
Produkte/Dienstleistungen: Werbe- und Marketingdienstleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Ver-triebsaktivitäten, abhängig vom...”
Kurze Beschreibung
Unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Ver-triebsaktivitäten, abhängig vom regionalen Wettbewerbsgeschehen und den Marktanforderungen vor Ort. Auch wenn die Leistungen zu 96 % in der GKV gesetzlich geregelt sind, so gibt es doch auch Unterschiede im Leistungsangebot - nicht nur zwischen den Kassenarten, sondern auch zwischen den AOKs. Das Corporate Design der AOK hat einen wichtigen Beitrag zur Markenbekanntheit geleistet. Die bisherigen Marken-Assets sind stark und etabliert. Das Logo existiert in seiner jetzigen Form bereits seit 1988 und wird als ikonisch gesehen. Auch in Zukunft wird das Erscheinungsbild als wichtiger Bestandteil der Marke AOK verstanden.
Die letzte Überarbeitung des Corporate Designs (CD) liegt schon mehr als 10 Jahre zurück und soll nun überprüft und angepasst werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Grafik-Design📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Neben der Modernisierung gibt es weitere Anlässe, die für eine Weiterentwicklung des CDs sprechen:
— Die AOK hat ein neues Markenleitbild der...”
Beschreibung der Beschaffung
Neben der Modernisierung gibt es weitere Anlässe, die für eine Weiterentwicklung des CDs sprechen:
— Die AOK hat ein neues Markenleitbild der AOK-Gemeinschaft entwickelt das sie stark und gemeinschaftlich in die Zukunft führen soll. Das Markenleitbild soll Einfluss auf die Außendarstellung der Markenidentität nehmen und in die Weiterentwicklung des CDs integriert werden,
— das gegenwärtige CD wird den veränderten medial-technischen Umfeldern und den neuen Anforderungen der digitalen Kommunikation und seiner Kanäle nicht mehr gerecht,
— Mittlerweile haben sich eine Vielzahl von verschiedenen Logovarianten in der AOK allgemein, beim AOK-Bundesverband aber auch in den elf regionalen AOKs und in Bezug auf Produkt-/ Aktionslogos usw. entwickelt. Es fehlt eine klare Guideline.
Das CD soll auf Bestehendes aufbauen und auf die neuen Anforderungen zeitgemäß angepasst werden. Die Weiterentwicklung soll eher evolutionären Charakter haben und ist daher an gewisse Rahmenbedingungen gebunden:
— der Name AOK, der Zusatz „Die Gesundheitskasse“ und der Lebensbaum sind gesetzt. Die-se Elemente können jedoch visuell, in ihrer Form und Anwendungsweise angepasst, jedoch nicht inhaltlich verändert werden,
— die Primärfarbe „Grün“ ist gesetzt. Der genaue Farbton kann in moderatem Rahmen angepasst werden,
— bei der Ableitung von Empfehlungen zur Bildwelt ist zu beachteten, dass die AOK bereits mit einem neuen vorhandenen Bilderpool arbeitet, der Grundlage für die Empfehlungen zur Bildwelt ist,
— das CD muss in allen Größen, Medien und Umfeldern anwendbar sein: Analog, digital, mobil, im Bereich Social Media, in Geschäftsstellen und in der Geschäftsausstattung,
— die Handhabung des CD muss im Verständnis und der Anwendung logisch und einfach sein, sowohl übergeordnet, im AOK-BV als auch in den elf regionalen AOKs.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“1) Mitarbeiteranzahl
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren:
Der Auftragnehmer muss in den Jahren 2017, 2018, 2019 (jeweils...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1) Mitarbeiteranzahl
Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren:
Der Auftragnehmer muss in den Jahren 2017, 2018, 2019 (jeweils Stichtag 01.01. des Jahres) mindestens 20 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt haben.
2) Qualifikation des betreuenden Teams
Der Auftragnehmer benennt ein Kernteam mit 5 Spezialisten aus dem Bereich Corporate Design/ Branding, bestehend aus dem leitenden Berater, dem leitenden Kreativen/Designer und dem leitenden Strategen sowie 2 weiteren, betreuenden Mitarbeitern. Eine Person aus dem Kernteam ist als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festzulegen. Diese Person muss nachweislich als Projektmanager bereits Erfahrungen mit mindestens 3 größeren Projekten aus dem Bereich Weiterentwicklung und Relaunch des Corporate Designs mit Unternehmen gesammelt haben. Der Projektmanager soll darüber hinaus in mindestens einem der aufgeführten Referenzprojekte als verantwortlicher Projektmanager agiert haben.
3) Referenzprojekte
Bitte reichen Sie Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren ein. Es besteht die Möglichkeit, dass mit einem Projekt Ihres betreuten Kunden mehrere Referenzen abgedeckt werden können, sofern die unter den Referenzen genannten Anforderungen erfüllt sind. Bitte formulieren Sie die Referenzen kurz, aber verständlich und nachvollziehbar. Mehr als 5 bis 10 PPT-Charts oder 5 DIN A4-Seiten sollte jede Referenz nicht umfassen.
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Kriterien sowie die jeweiligen zu erzielenden Punkte sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Erklärung zur Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregisterauszugs.
Soweit vorhanden und/oder zur Eintragung verpflichtet: Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bewerbers/des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen
2) Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB
Hinweis:
(a) Im Fall der Bildung einer Bewerbergemeinschaft sind die zuvor genannten Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen;
(b) Im Fall der Eignungsleihe ist die nachfolgend genannten Erklärung für jedes Unter-nehmen beizubringen, auf dessen Kapazitäten sich der Bewerber beruft:
— Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Wir verfügen über eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung, mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Wir verfügen über eine aktuell bestehende, angemessene, gültige Betriebshaftpflichtversicherung, mit der mindestens folgende Deckungssummen je Versicherungsfall abgedeckt sind:
— 1 000 000,00 EUR gegen Personenschäden,
— 500 000 EUR gegen Sachschäden sowie
— 500 000 EUR gegen Vermögensschäden, inklusive Schäden, die auf der Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften beruhen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Auftragnehmer muss in den Jahren 2017-2019 (Stichtag 01.01.) mindestens 20...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren: Der Auftragnehmer muss in den Jahren 2017-2019 (Stichtag 01.01.) mindestens 20 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt haben;
2) Der Auftragnehmer benennt ein Kernteam mit 5 Spezialisten aus dem Bereich Corporate Design/Branding, bestehend aus dem leitenden Berater, dem leitenden Kreativen/ Designer und dem leitenden Strategen sowie 2 weiteren, betreuenden Mitarbeitern. Eine Person aus dem Kernteam ist als Hauptansprechpartner und verantwortlicher Projektmanager festzulegen. Diese Person muss nachweislich als Projektmanager bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten aus dem Bereich Weiterentwicklung und Relaunch des Corporate Designs mit Unternehmen gesammelt haben. Der Projektmanager soll darüber hinaus in mindestens einem der aufgeführten Referenzprojekte als verantwortlicher Projektmanager agiert haben. Für die Personen des Kernteams sind darüber hinaus folgende Anforderungen nachzuweisen:
Leitender Berater:mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in CD- bzw. Werbeagenturen nachzuweisen/Leitender Stratege: mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in CD- bzw. Werbeagenturen nachzuweisen per Lebenslauf/Leitender Kreativer/Designer: mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in CD- bzw. Werbeagenturen nachzuweisen per Lebenslauf/2 weitere, frei zu wählende Personen aus dem Kernteam: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer CD- bzw. Werbeagentur (für einen Strategen auch in einer Strategie-Agentur) nachzuweisen per Lebenslauf/Für die leitenden Personen: Bei den drei Mitgliedern des Kernteams müssen der leitende Berater und der leitende Kreative/Designer an mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte in leitender Funktion beteiligt gewesen sein./Für die weiteren Personen: Die weiteren Mitglieder des Kernteams müssen an mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte in maßgeblicher Funktion beteiligt gewesen sein.
3) Referenzen: Bitte reichen Sie untenstehende Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren ein. Es besteht die Möglichkeit, dass mit einem Projekt Ihres betreuten Kunden mehrere Referenzen abgedeckt werden können, sofern die unter den Referenzen genannten Anforderungen erfüllt sind. Bitte formulieren Sie die Referenzen kurz, aber verständlich und nachvollziehbar. Mehr als 5 bis 10 PPT-Charts oder 5 DIN A4-Seiten sollte jede Referenz nicht umfassen
a) Referenzprojekt zum Corporate Design-Relaunch (25 %): Bitte reichen Sie eine Referenz für einen von Ihnen betreuten Kunden ein, bei dem Sie ein bestehendes Corporate Design modernisiert haben und welches mit dem Ausschreibungsgegenstand hinsichtlich der Art und dem Umfang vergleichbar ist. An dieser Referenz muss der leitende Kreative/ Designer maßgeblich und möglichst in leitender Funktion beteiligt sein;
b) Bitte reichen Sie eine Referenz zur Entwicklung einer visuellen Umsetzung einer Markenarchitektur bei einem von Ihnen betreuten Unternehmen ein.Diese Markenarchitektur soll sich auf ein Unternehmen beziehen, das mit mehreren Unternehmensmarken aufgestellt ist und in mindestens drei Ebenen der Markenhierarchie unterwegs ist;
c) Bitte reichen Sie eine Referenz zur Erstellung eines umfassenden Styleguides bzw. einer adäquaten digitalen Lösung ein, die Sie für einen von Ihnen betreuten Kunden entwickelt haben.
d)Bitte reichen Sie mindestens eine Referenz zum Thema „Installation eines Corporate Designs im Raum“ ein, bei der Sie ein modulares Gestaltungssystem für einen von Ihnen betreuten Kunden entwickelt haben;
e) Bitte reichen Sie eine zusätzliche und frei zu wählende Referenz aus dem Bereich Corporate Design ein, die Sie für einen von Ihnen betreuten Kunden entwickelt haben und die die Modernität, Kreativität und Leistungsfähigkeit Ihrer Agentur besonders heraushebt.
Die genaue Ausgestaltung der einzelnen Kriterien sowie die jeweiligen zu erzielenden Punkte sind den Ausschreibungsunterlagen (Anlage 6) zu entnehmen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1) Der Auftragnehmer muss in den Jahren 2017, 2018, 2019 (jeweils Stichtag 01.01. des Jahres) mindestens 20 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1) Der Auftragnehmer muss in den Jahren 2017, 2018, 2019 (jeweils Stichtag 01.01. des Jahres) mindestens 20 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt haben.
Zu 2)
— Hauptansprechpartner Kernteam muss nachweislich als Projektmanager bereits Erfahrungen mit mindestens drei größeren Projekten aus dem Bereich Weiterentwicklung und Relaunch des Corporate Designs mit Unternehmen gesammelt haben. Der Projektmanager soll darüber hinaus in mindestens einem der aufgeführten Referenzprojekte als verantwortlicher Projektmanager agiert haben,
— Leitender Berater: mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in CD- bzw. Werbeagenturen,
— Leitender Stratege: mindestens 7 Jahre Berufserfahrung in CD- bzw. Werbeagenturen (für den Strategen auch in einer Strategie-Agentur),
— Leitender Kreativer/Designer: mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in einer CD- bzw. Werbeagentur (für einen Strategen auch in einer Strategie-Agentur) nachzuweisen per Lebenslauf,
— leitenden Personen: Bei den drei Mitgliedern des Kernteams (Leitender Berater, Stratege und Kreativer/Designer) müssen der leitende Berater und der leitende Kreative/Designer an mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte in leitender Funktion beteiligt gewesen sein,
— Weitere Personen: Die weiteren Mitglieder des Kernteams müssen an mindestens einem der eingereichten Referenzprojekte in maßgeblicher Funktion beteiligt gewesen sein.
Zu 3)
— mindestens eine Referenz zum Corporate Design-Relaunch. An dieser Referenz muss der leitende Kreative/Designer in leitender Funktion beteiligt sein,
— mindestens eine Referenz zur visuellen Umsetzung einer komplexen Markenarchitektur,
— mindestens eine Referenz zur Erstellung eines umfassenden Styleguides,
— mindestens eine Referenz zur Installation im Raum,
— mindestens eine frei zu wählende Referenz aus dem Bereich Corporate Design.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Hinweis: Bietergemeinschaften haben im Zuschlagsfall eine Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung anzunehmen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-06-25
07:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag;
4) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der Verhandlungsrunde;
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKYVSR
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat…"
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“.
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Quelle: OJS 2019/S 101-244820 (2019-05-23)
Ergänzende Angaben (2019-06-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Vertriebsaktivitäten, abhängig vom...”
Kurze Beschreibung
Unter der Marke „AOK – Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Vertriebsaktivitäten, abhängig vom regionalen Wettbewerbsgeschehen und den Marktanforderungen vor Ort. Auch wenn die Leistungen zu 96 % in der GKV gesetzlich geregelt sind, so gibt es doch auch Unterschiede im Leistungsangebot – nicht nur zwischen den Kassenarten, sondern auch zwischen den AOKs. Das Corporate Design der AOK hat einen wichtigen Beitrag zur Markenbekanntheit geleistet. Die bisherigen Marken-Assets sind stark und etabliert. Das Logo existiert in seiner jetzigen Form bereits seit 1988 und wird als ikonisch gesehen. Auch in Zukunft wird das Erscheinungsbild als wichtiger Bestandteil der Marke AOK verstanden.
Die letzte Überarbeitung des Corporate Designs (CD) liegt schon mehr als 10 Jahre zurück und soll nun überprüft und angepasst werden.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 101-244820
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.9)
Ort des zu ändernden Textes:
“Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden” Alter Wert
Text: Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Neuer Wert
Text: Geplante Anzahl der Bewerber: 3
Quelle: OJS 2019/S 111-273338 (2019-06-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-13) Öffentliche Auftraggeber (zusätzlich) Name und Adressen
Name: AOK Baden — Württemberg
Name: AOK Bayern — Die Gesundheitskasse
Name: AOK — Die Gesundheitskasse in Hessen
Name: AOK — Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Name: AOK Nordost — Die Gesundheitskasse
Name: AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse
Name: AOK Plus — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thürigen
Name: AOK Rheinland — Pfalz/Saarland — Die Gesundheitskasse
Name: AOK Rheinland/Hamburg — Die Gesundheitskasse
Name: AOK Sachsen-Anhalt — Die Gesundheitskasse
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BüvA_Weiterentwicklung Corporate Design
BüvA_2019-05-23-SYS-SPE
Kurze Beschreibung:
“Unter der Marke „AOK — Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Vertriebsaktivitäten, abhängig vom...”
Kurze Beschreibung
Unter der Marke „AOK — Die Gesundheitskasse“ bewegen sich die AOKs mit ihren regionalen Marktauftritten, Kampagnen und Vertriebsaktivitäten, abhängig vom regionalen Wettbewerbsgeschehen und den Marktanforderungen vor Ort. Auch wenn die Leistungen zu 96 % in der GKV gesetzlich geregelt sind, so gibt es doch auch Unterschiede im Leistungsangebot — nicht nur zwischen den Kassenarten, sondern auch zwischen den AOKs. Das Corporate Design der AOK hat einen wichtigen Beitrag zur Markenbekanntheit geleistet. Die bisherigen Marken-Assets sind stark und etabliert. Das Logo existiert in seiner jetzigen Form bereits seit 1988 und wird als ikonisch gesehen. Auch in Zukunft wird das Erscheinungsbild als wichtiger Bestandteil der Marke AOK verstanden.
Die letzte Überarbeitung des Corporate Designs (CD) liegt schon mehr als 10 Jahre zurück und soll nun überprüft und angepasst werden.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Neben der Modernisierung gibt es weitere Anlässe, die für eine Weiterentwicklung des CDs sprechen:
— Die AOK hat ein neues Markenleitbild der...”
Beschreibung der Beschaffung
Neben der Modernisierung gibt es weitere Anlässe, die für eine Weiterentwicklung des CDs sprechen:
— Die AOK hat ein neues Markenleitbild der AOK-Gemeinschaft entwickelt das sie stark und gemeinschaftlich in die Zukunft führen soll. Das Markenleitbild soll Einfluss auf die Außendarstellung der Markenidentität nehmen und in die Weiterentwicklung des CDs integriert werden,
— Das gegenwärtige CD wird den veränderten medial-technischen Umfeldern und den neuen Anforderungen der digitalen Kommunikation und seiner Kanäle nicht mehr gerecht,
— Mittlerweile haben sich eine Vielzahl von verschiedenen Logovarianten in der AOK allgemein, beim AOK-Bundesverband aber auch in den 11 regionalen AOKs und in Bezug auf Produkt-/Aktionslogos usw. entwickelt. Es fehlt eine klare Guideline.
Das CD soll auf Bestehendes aufbauen und auf die neuen Anforderungen zeitgemäß angepasst werden. Die Weiterentwicklung soll eher evolutionären Charakter haben und ist daher an gewisse Rahmenbedingungen gebunden:
— Der Name AOK, der Zusatz „Die Gesundheitskasse“ und der Lebensbaum sind gesetzt. Die-se Elemente können jedoch visuell, in ihrer Form und Anwendungsweise angepasst, jedoch nicht inhaltlich verändert werden,
— Die Primärfarbe „Grün“ ist gesetzt. Der genaue Farbton kann in moderatem Rahmen angepasst werden,
— Bei der Ableitung von Empfehlungen zur Bildwelt ist zu beachteten, dass die AOK bereits mit einem neuen vorhandenen Bilderpool arbeitet, der Grundlage für die Empfehlungen zur Bildwelt ist,
— Das CD muss in allen Größen, Medien und Umfeldern anwendbar sein: Analog, digital, mobil, im Bereich Social Media, in Geschäftsstellen und in der Geschäftsausstattung,
— Die Handhabung des CD muss im Verständnis und der Anwendung logisch und einfach sein, sowohl übergeordnet, im AOK-BV als auch in den 11 regionalen AOKs.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 101-244820
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Weiterentwicklung Corporate Design
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-01-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Meta Design GmbH
Postanschrift: Leibnitzstraße 65
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10629
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung...”
1) Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Teils 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV);
2) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwenden die Auftraggeberinnen die E-Vergabelösung www.dtvp.de Die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o. g. Link dort abzurufen;
3) Die Teilnahmeanträge sowie etwaige Angebote können ausschließlich elektronisch über die E-Vergabelösung abgegeben werden. Näheres hierzu ergibt sich aus den Formblättern und Hinweisen für den Teilnahmeantrag;
4) Die unter Ziffer III.1.1. (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung ineinem Berufs- oder Handelsregister) geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind im Falle des Angebots einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die sonstigen unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) geforderten Eignungsnachweise können von den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft gemeinsam erbracht werden. Die unter Ziffer III.1.3 (Technische und berufliche Leistungsfähigkeit) genannten Eignungsnachweise sind dabei jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat;
5) Die angegebene Bindefrist bezieht sich auf die verbindlichen Angebote nach der Verhandlungsrunde;
6) Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKDEQV
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
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Quelle: OJS 2020/S 033-077914 (2020-02-13)