Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öfftl. Rechts, versichert rund 4,5 Mio. Menschen und betreut mehr als 220 000 Firmen. Sie bewirtschaftet mit über 10 000 Mitarbeitern ein Haushaltsvolumen von ca. 18 Mrd. EUR. Insgesamt 39 Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen sorgen für hochqualifizierten und ortsnahen Service. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Betreuung der Versicherten, Arbeitgeber und Gesundheitspartner sowie die Marktbearbeitung unter Beachtung von regionalen Besonderheiten. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, befindet sich die AOK Bayern in einem Prozess der Weiterentwicklung der Ablauf- und Aufbauorganisation einschl. Aufbau der Digitalisierung, der strategischen Weiterentwicklung der Ressourcenplanung einschl. der Begleitung des Veränderungsprozesses. Der Auftrag beinhaltet die strategische Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Zielbildes und einer nachhaltigen Zukunftsaufstellung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Referenznummer: 19-090
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öfftl. Rechts, versichert rund 4,5 Mio. Menschen und betreut mehr als 220 000 Firmen. Sie bewirtschaftet mit über 10 000 Mitarbeitern ein Haushaltsvolumen von ca. 18 Mrd. EUR. Insgesamt 39 Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen sorgen für hochqualifizierten und ortsnahen Service. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Betreuung der Versicherten, Arbeitgeber und Gesundheitspartner sowie die Marktbearbeitung unter Beachtung von regionalen Besonderheiten. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, befindet sich die AOK Bayern in einem Prozess der Weiterentwicklung der Ablauf- und Aufbauorganisation einschl. Aufbau der Digitalisierung, der strategischen Weiterentwicklung der Ressourcenplanung einschl. der Begleitung des Veränderungsprozesses. Der Auftrag beinhaltet die strategische Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Zielbildes und einer nachhaltigen Zukunftsaufstellung.
Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öfftl. Rechts, versichert rund 4,5 Mio. Menschen und betreut mehr als 220 000 Firmen. Sie bewirtschaftet mit über 10 000 Mitarbeitern ein Haushaltsvolumen von ca. 18 Mrd. EUR. Insgesamt 39 Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen sorgen für hochqualifizierten und ortsnahen Service. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Betreuung der Versicherten, Arbeitgeber und Gesundheitspartner sowie die Marktbearbeitung unter Beachtung von regionalen Besonderheiten. Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, befindet sich die AOK Bayern in einem Prozess der Weiterentwicklung der Ablauf- und Aufbauorganisation einschl. Aufbau der Digitalisierung, der strategischen Weiterentwicklung der Ressourcenplanung einschl. der Begleitung des Veränderungsprozesses. Der Auftrag beinhaltet die strategische Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Zielbildes und einer nachhaltigen Zukunftsaufstellung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayern
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Bieterfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung einzureichen (Projektraum unter www.dtvp.de) Es gelten die Bedingungen in den unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladenden Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge, die Angebote sowie alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Nachweisen und Erklärungen beizulegen.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2, herunterzuladen unter der oben genannten Quellenangabe) eine von allen ihren Mitgliedern in Textform gemäß § 126b BGB abgegebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2).
Will der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragnehmer an Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Drittunternehmerverzeichnis“ (Anlage 3, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen) in Textform gemäß § 126b BGB mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen in Textform gemäß § 126b BGB vorlegt (Anlage 4, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen – vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYW99
Bieterfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung einzureichen (Projektraum unter www.dtvp.de) Es gelten die Bedingungen in den unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladenden Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge, die Angebote sowie alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Nachweisen und Erklärungen beizulegen.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2, herunterzuladen unter der oben genannten Quellenangabe) eine von allen ihren Mitgliedern in Textform gemäß § 126b BGB abgegebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2).
Will der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragnehmer an Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Drittunternehmerverzeichnis“ (Anlage 3, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen) in Textform gemäß § 126b BGB mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen in Textform gemäß § 126b BGB vorlegt (Anlage 4, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen – vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYW99
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, versichert rund 4,5 Mio. Menschen in Bayern und betreut mehr als 220 000 Firmen. Sie bewirtschaftet mit über 10 000 Mitarbeitern ein Haushaltsvolumen von ca. 18 Mrd. EUR. Insgesamt 39 Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen in Bayern sorgen für hochqualifizierten und ortsnahen Service. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Betreuung der Versicherten, Arbeitgeber und Gesundheitspartner sowie die Marktbearbeitung unter Beachtung von regionalen Besonderheiten.
Die AOK Bayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, versichert rund 4,5 Mio. Menschen in Bayern und betreut mehr als 220 000 Firmen. Sie bewirtschaftet mit über 10 000 Mitarbeitern ein Haushaltsvolumen von ca. 18 Mrd. EUR. Insgesamt 39 Direktionen mit etwa 250 Geschäftsstellen in Bayern sorgen für hochqualifizierten und ortsnahen Service. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung und Betreuung der Versicherten, Arbeitgeber und Gesundheitspartner sowie die Marktbearbeitung unter Beachtung von regionalen Besonderheiten.
Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, befindet sich die AOK Bayern in einem Prozess der Weiterentwicklung der Ablauf- und Aufbauorganisation einschließlich Aufbau der Digitalisierung, der strategischen Weiterentwicklung der Ressourcenplanung einschließlich der Begleitung des Veränderungsprozesses.
Um den Herausforderungen der Zukunft gerecht zu werden, befindet sich die AOK Bayern in einem Prozess der Weiterentwicklung der Ablauf- und Aufbauorganisation einschließlich Aufbau der Digitalisierung, der strategischen Weiterentwicklung der Ressourcenplanung einschließlich der Begleitung des Veränderungsprozesses.
Der Auftrag beinhaltet die strategische Beratung und Unterstützung des Gesamt-Vorstandes und Verwaltungsrats bei der Entwicklung und Umsetzung eines ganzheitlichen Zielbildes und einer nachhaltigen Zukunftsaufstellung für die AOK Bayern.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber hat einseitig das Recht, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
AOK Bayern – Die Gesundheitskasse
Carl-Wery-Str. 28
81739 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Die Bieter haben eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://eee.evergabe-online.de/) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
— Die Bieter haben eine ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Europäischen Kommission vom 05.01.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Für die einheitliche europäische Eigenerklärung können die Bieter entweder ein von Hand ausgefülltes Dokument oder ein online ausgefülltes Formular (z. B. unter https://eee.evergabe-online.de/) einreichen. Der Abschnitt D in Teil II muss nicht ausgefüllt werden. In Teil IV ist es ausreichend, nur Abschnitt alpha auszufüllen. Teil V muss nicht ausgefüllt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Leitfaden zum Ausfüllen der EEE veröffentlicht, der unter https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/J-L/leitfaden-einheitlichen-europaeischen-eigenerklaerung,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf abgerufen werden kann.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Bei Bietergemeinschaften muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Einheitliche Europäische Eigenerklärung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
— Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30 000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern, wird darauf hingewiesen, dass der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter auf Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung) einreichen muss, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
— Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von 30 000 EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern, wird darauf hingewiesen, dass der zur Zuschlagserteilung vorgesehene Bieter auf Aufforderung der Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung) einreichen muss, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Versicherung von Vermögensschäden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Als angemessen gilt eine Deckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Versicherung von Vermögensschäden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Als angemessen gilt eine Deckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Mindeststandards:
Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Versicherung von Vermögensschäden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Als angemessen gilt eine Deckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Nachweis (Kopie) oder Eigenerklärung über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden angemessenen und gültigen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich der Versicherung von Vermögensschäden. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung in Textform gemäß § 126b BGB, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen. Als angemessen gilt eine Deckungssumme von 500 000 EUR für Vermögensschäden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner. Bei Bietergemeinschaften muss die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied eingereicht werden.
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner. Bei Bietergemeinschaften muss die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied eingereicht werden.
b) Nennung von mindestens 3 und maximal 7 geeigneten Referenzaufträgen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte vergleichbare Leistungen. Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn die Auftraggeber jeweils unterschiedliche deutsche gesetzliche Krankenversicherungsträger (regionale Ortskrankenkassen sowie bundesweite Krankenkassen müssen vertreten sein) mit mindestens 1 Million Versicherten waren, wenn entweder ein Referenzauftrag oder mehrere Referenzaufträge zusammengenommen mindestens 4 der genannten Bereiche beinhalteten.
b) Nennung von mindestens 3 und maximal 7 geeigneten Referenzaufträgen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte vergleichbare Leistungen. Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn die Auftraggeber jeweils unterschiedliche deutsche gesetzliche Krankenversicherungsträger (regionale Ortskrankenkassen sowie bundesweite Krankenkassen müssen vertreten sein) mit mindestens 1 Million Versicherten waren, wenn entweder ein Referenzauftrag oder mehrere Referenzaufträge zusammengenommen mindestens 4 der genannten Bereiche beinhalteten.
Die Bieter haben für jeden Referenzauftrag das unter der oben genannten Quellenangabe als Anlage 5 herunterladbare Referenzblatt vollständig auszufüllen.
c) Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie des Kernteams, welche nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Vom Projektleiter/in sowie dem übrigen Kernteam ist ein Lebenslauf mit Darstellung der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, von Referenzen und der beruflichen Qualifikation (z.B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung) einzureichen.
c) Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie des Kernteams, welche nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Vom Projektleiter/in sowie dem übrigen Kernteam ist ein Lebenslauf mit Darstellung der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, von Referenzen und der beruflichen Qualifikation (z.B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung) einzureichen.
Der/die Projektleiter/in muss über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen sowie Erfahrungen mit Projekten bei der Weiterentwicklung von Ablauf- und Aufbauorganisation sowie dem Projektmanagement und der Begleitung von Veränderungsprozessen haben.
Der/die Projektleiter/in muss über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen sowie Erfahrungen mit Projekten bei der Weiterentwicklung von Ablauf- und Aufbauorganisation sowie dem Projektmanagement und der Begleitung von Veränderungsprozessen haben.
Alle Mitglieder des Kernteams (mit Ausnahme des/der Mitarbeiter, die ausschließlich für die Weiterentwicklung der Immobiliensituation vorgesehen sind) müssen über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen. Ein oder mehrere Mitglieder des Kernteams insgesamt muss über berufliche Erfahrungen in 4 der genannten Bereiche verfügen.
Alle Mitglieder des Kernteams (mit Ausnahme des/der Mitarbeiter, die ausschließlich für die Weiterentwicklung der Immobiliensituation vorgesehen sind) müssen über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen. Ein oder mehrere Mitglieder des Kernteams insgesamt muss über berufliche Erfahrungen in 4 der genannten Bereiche verfügen.
Die Bieter haben für jeden vorgesehenen Mitarbeiter (einschließlich Projektleiter) das unter der oben genannten Quellenangabe als Anlage 8 herunterladbare Formblatt „Mitarbeiterqualifikation“ vollständig auszufüllen.
Mindeststandards:
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner. Bei Bietergemeinschaften muss die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied eingereicht werden.
a) Unternehmensdarstellung, Eckdaten zum Unternehmen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Konzernverbindungen, Liste verbundener Unternehmen und strategischer Partner. Bei Bietergemeinschaften muss die Unternehmensdarstellung für jedes Mitglied eingereicht werden.
b) Nennung von mindestens 3 und maximal 7 geeigneten Referenzaufträgen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte vergleichbare Leistungen. Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn die Auftraggeber jeweils unterschiedliche deutsche gesetzliche Krankenversicherungsträger (regionale Ortskrankenkassen sowie bundesweite Krankenkassen müssen vertreten sein) mit mindestens 1 Million Versicherten waren, wenn entweder ein Referenzauftrag oder mehrere Referenzaufträge zusammengenommen mindestens 4 der genannten Bereiche beinhalteten.
b) Nennung von mindestens 3 und maximal 7 geeigneten Referenzaufträgen über in den letzten 5 Jahren ausgeführte vergleichbare Leistungen. Referenzaufträge sind vergleichbar, wenn die Auftraggeber jeweils unterschiedliche deutsche gesetzliche Krankenversicherungsträger (regionale Ortskrankenkassen sowie bundesweite Krankenkassen müssen vertreten sein) mit mindestens 1 Million Versicherten waren, wenn entweder ein Referenzauftrag oder mehrere Referenzaufträge zusammengenommen mindestens 4 der genannten Bereiche beinhalteten.
Die Bieter haben für jeden Referenzauftrag das unter der oben genannten Quellenangabe als Anlage 5 herunterladbare Referenzblatt vollständig auszufüllen.
c) Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie des Kernteams, welche nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Vom Projektleiter/in sowie dem übrigen Kernteam ist ein Lebenslauf mit Darstellung der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, von Referenzen und der beruflichen Qualifikation (z. B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung) einzureichen.
c) Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehenen Projektleiters sowie des Kernteams, welche nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden dürfen. Vom Projektleiter/in sowie dem übrigen Kernteam ist ein Lebenslauf mit Darstellung der beruflichen Kenntnisse und Erfahrungen, von Referenzen und der beruflichen Qualifikation (z. B. Studium, Ausbildung, Weiterbildung) einzureichen.
Der/die Projektleiter/in muss über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen sowie Erfahrungen mit Projekten bei der Weiterentwicklung von Ablauf- und Aufbauorganisation sowie dem Projektmanagement und der Begleitung von Veränderungsprozessen haben.
Der/die Projektleiter/in muss über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen sowie Erfahrungen mit Projekten bei der Weiterentwicklung von Ablauf- und Aufbauorganisation sowie dem Projektmanagement und der Begleitung von Veränderungsprozessen haben.
Alle Mitglieder des Kernteams (mit Ausnahme des/der Mitarbeiter, die ausschließlich für die Weiterentwicklung der Immobiliensituation vorgesehen sind) müssen über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen. Ein oder mehrere Mitglieder des Kernteams insgesamt muss über berufliche Erfahrungen in 4 der genannten Bereiche verfügen.
Alle Mitglieder des Kernteams (mit Ausnahme des/der Mitarbeiter, die ausschließlich für die Weiterentwicklung der Immobiliensituation vorgesehen sind) müssen über berufliche Erfahrungen im Bereich der GKV verfügen. Ein oder mehrere Mitglieder des Kernteams insgesamt muss über berufliche Erfahrungen in 4 der genannten Bereiche verfügen.
Die Bieter haben für jeden vorgesehenen Mitarbeiter (einschließlich Projektleiter) das unter der oben genannten Quellenangabe als Anlage 8 herunterladbare Formblatt „Mitarbeiterqualifikation“ vollständig auszufüllen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zur Auswahl der 3-5 Bieter, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, werden folgende abschließend wiedergegebene Kriterien angewandt:
— benannte Referenzaufträge mit den wertungsrelevanten Aspekten: Umfang und Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (maximal 60 Punkte),
— Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen des Projektleiters/der Projektleiterin sowie des als Kernteam benannten Personals in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung (maximal 40 Punkte).
Es können bei den Auswahlkriterien insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Ausgewählt werden die 3-5 Bieter, die die höchste Punktzahl bei der Bewertung nach den aufgeführten Kriterien erreichen. Bei Punktgleichstand erfolgt die Auswahl durch Los.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es können bei den Auswahlkriterien insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Ausgewählt werden die 3-5 Bieter, die die höchste Punktzahl bei der Bewertung nach den aufgeführten Kriterien erreichen. Bei Punktgleichstand erfolgt die Auswahl durch Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-10-31 📅
Bieterfragen sind ausschließlich über den Kommunikationsbereich der E-Vergabelösung einzureichen (Projektraum unter www.dtvp.de) Es gelten die Bedingungen in den unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladenden Vergabeunterlagen.
Die Teilnahmeanträge, die Angebote sowie alle dazugehörigen Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung von Nachweisen und Erklärungen beizulegen.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2, herunterzuladen unter der oben genannten Quellenangabe) eine von allen ihren Mitgliedern in Textform gemäß § 126b BGB abgegebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2).
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes „Erklärung der Bietergemeinschaft“ (Anlage 2, herunterzuladen unter der oben genannten Quellenangabe) eine von allen ihren Mitgliedern in Textform gemäß § 126b BGB abgegebene Erklärung einzureichen, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2).
Will der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragnehmer an Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Drittunternehmerverzeichnis“ (Anlage 3, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen) in Textform gemäß § 126b BGB mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen in Textform gemäß § 126b BGB vorlegt (Anlage 4, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen – vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Will der Bieter Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragnehmer an Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung „Drittunternehmerverzeichnis“ (Anlage 3, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen) in Textform gemäß § 126b BGB mitteilen. Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfügung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden sowie mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen in Textform gemäß § 126b BGB vorlegt (Anlage 4, unter der oben genannten Quellenangabe herunterzuladen – vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4) können bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabestelle der AOK Bayern), eingereicht werden. Das Drittunternehmerverzeichnis (Anlage 3) muss jedoch bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YYW99
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin (unter Abschnitt B Pkt. I. der Vergabeunterlagen genannte Vergabestelle – Kontaktstelle) innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Auftraggeberin (unter Abschnitt B Pkt. I. der Vergabeunterlagen genannte Vergabestelle – Kontaktstelle) innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist oben benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4. GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Unternehmers mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Die für die Auftraggeberin zuständige Vergabekammer ist oben benannt. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4. GWB).
Quelle: OJS 2019/S 105-256327 (2019-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 19-211
Kurze Beschreibung: Sie Auftragsbekanntmachung.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Bayern – die Gesundheitskasse
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-08-30 📅
Name: McKinsey & Company, Inc.
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪 Bayern
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2019/S 243-598140 (2019-12-13)