Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS). Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden. Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden 3 Teilbereiche: – Teil A – Weiterentwicklungspakete, – Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS, – Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-05-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2019-05-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Referenznummer: 2019/BAG-34-VgSt/013
Kurze Beschreibung:
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden 3 Teilbereiche:
– Teil A – Weiterentwicklungspakete,
– Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
– Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden 3 Teilbereiche:
– Teil A – Weiterentwicklungspakete,
– Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
– Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Wartung und -Reparatur📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), dieses vertreten durch das Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postanschrift: Werderstr. 34
Postleitzahl: 50672
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: https://www.bag.bund.de🌏
E-Mail: vergabestelle@bag.bund.de📧
Fax: +49 221-57763490 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=259709🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=259709🌏
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden 3 Teilbereiche:
– Teil A – Weiterentwicklungspakete,
– Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
– Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Der Auftragnehmer erbringt einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 4 900 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C der Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet:
Der Auftragnehmer erbringt einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 4 900 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C der Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet:
– Teil A – Weiterentwicklungspakete
Es ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer ausgehend von den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen konkrete Weiterentwicklungsvorhaben konzipiert bzw. bereits konzipierte Weiterentwicklungsvorhaben im ZIS umsetzt. Die Weiterentwicklungspakete beinhalten daher einerseits die Erstellung von Grob und Feinkonzepten sowie die Realisierung der in einem bereits vorliegenden Feinkonzept beschriebenen Anpassungen im ZIS.
Es ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer ausgehend von den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Anforderungen konkrete Weiterentwicklungsvorhaben konzipiert bzw. bereits konzipierte Weiterentwicklungsvorhaben im ZIS umsetzt. Die Weiterentwicklungspakete beinhalten daher einerseits die Erstellung von Grob und Feinkonzepten sowie die Realisierung der in einem bereits vorliegenden Feinkonzept beschriebenen Anpassungen im ZIS.
– Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS
Der Auftragnehmer wird auf Anforderung das ZIS in dem vom BAG vorgegebenen Umfang weiterentwickeln und dafür Leistungen im Bereich der Grob-, Feinkonzeption sowie der Realisierung der Anpassungen am ZIS erbringen.
– Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des Service und Supports für das ZIS um den laufenden Betrieb des ZIS in der weiteren Zukunft zu gewährleisten. Ferner erbringt der Auftragnehmer Unterstützungsleistungen für das BAG, die beispiel weise in den Bereichen Anforderungsmanagement, Umsetzungskonzeption, Test- und Inbetriebnahmeunterstützung abgerufen werden können.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des Service und Supports für das ZIS um den laufenden Betrieb des ZIS in der weiteren Zukunft zu gewährleisten. Ferner erbringt der Auftragnehmer Unterstützungsleistungen für das BAG, die beispiel weise in den Bereichen Anforderungsmanagement, Umsetzungskonzeption, Test- und Inbetriebnahmeunterstützung abgerufen werden können.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1) Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
Nachweis durch Kopie eines Auszuges aus einem entsprechenden Register oder anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Hinweis: Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Unternehmensprofil:
Inhalt: Vorstellung des Unternehmens insgesamt (inkl. Gründungsjahr, Standorte in Deutschland, Beschreibung Expertise, Kundenstamm) und der für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche, es soll insbesondere auf das Vorhandensein von Know-how in folgenden Bereichen eingegangen werden:
Inhalt: Vorstellung des Unternehmens insgesamt (inkl. Gründungsjahr, Standorte in Deutschland, Beschreibung Expertise, Kundenstamm) und der für das Projekt relevanten Tätigkeitsbereiche, es soll insbesondere auf das Vorhandensein von Know-how in folgenden Bereichen eingegangen werden:
— Durchführung von Softwareentwicklungsprojekten sowie der Wartung, Pflege von IT-Systemen zur Massendatenverarbeitung,
— Projektmanagement von IT Projekten im Öffentlichen Sektor.
Der Vordruck „Unternehmensfragebogen" ist zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist jeweils der jährliche Gesamtumsatz sowie der jährliche Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags zu erklären;
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung. Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden. Dort ist anzugeben, ob eine Haftpflichtversicherung besteht oder eine Deckungszusage des Haftpflichtversicherers vorliegt. Zudem sind dort Angaben zu den Deckungssummen zu machen
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ergänzend gilt: Das Bestehen der Haftpflichtversicherung ist bereits mit der Angebotsabgabe durch die Vorlage eines Versicherungsnachweises (bspw. Versicherungsbestätigung des Haftpflichtversicherers) oder durch eine verbindliche Deckungszusage des Haftpflichtversicherers nachzuweisen.
Mindeststandards:
Zu1)Es ist ein jährlicher Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von mindestens 3 000 000,00 EUR (netto) nachzuweisen.
Es ist ein jährlicher Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags – Softwareentwicklung, -weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support – im Durchschnitt der letzten 3 Jahre von mindestens 1 500 000,00 EUR (netto) nachzuweisen.
Zu 2) Folgende Schäden müssen mit den nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall abgesichert sein:
Personenschäden: Mind. 1 000 000,00 EUR
Sachschäden: Mind. 1 000 000,00 EUR
Vermögensschäden: Mind. 1 000 000,00 EUR
Daten-/Cyberschäden: Mind. 100 000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
1) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden;
1) Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Der Vordruck Referenzen ist zu verwenden;
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden;
3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Vordruck Unternehmensfragebogen ist zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu 1) Es ist mindestens 1 Referenz nachzuweisen, die die nachfolgenden Erfahrungsbereiche insgesamt abdeckt.
Hinweis: Die einzelnen Erfahrungsbereiche können auch durch mehrere Referenzen nachgewiesen werden und müssen lediglich insgesamt nachgewiesen werden.
Mit der/den Referenz/en müssen insgesamt die folgenden Erfahrungsbereiche nachgewiesen werden:
— Entwicklung oder Weiterentwicklung sowie Wartungs-, Pflege- oder Supportaktivitäten nach Abnahme einer auf Cognos basierenden BI-Anwendung mit einer grafischen Anwenderoberfläche (GUI) und einem Anwenderkreis von mind. 15 Nutzern. Die Referenzleistung muss eine oder mehrere ORACLE-Datenbanken nutzen. Die Referenzleistung muss über mind. eine Schnittstelle zu einem externen, nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers entwickelten oder vom Auftragnehmer bereitgestellten System verfügen, über die Massendaten (durchschnittlich mindestens 500 000 Datensätze pro Tag) übertragen werden.
— Entwicklung oder Weiterentwicklung sowie Wartungs-, Pflege- oder Supportaktivitäten nach Abnahme einer auf Cognos basierenden BI-Anwendung mit einer grafischen Anwenderoberfläche (GUI) und einem Anwenderkreis von mind. 15 Nutzern. Die Referenzleistung muss eine oder mehrere ORACLE-Datenbanken nutzen. Die Referenzleistung muss über mind. eine Schnittstelle zu einem externen, nicht in der Verantwortung des Auftragnehmers entwickelten oder vom Auftragnehmer bereitgestellten System verfügen, über die Massendaten (durchschnittlich mindestens 500 000 Datensätze pro Tag) übertragen werden.
Erläuterungen: „BI-Anwendung": Unter einer „BI-Anwendung" wird:
(i) eine für einen Kunden angefertigte Anwendungssoftware, oder
(ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine BI-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse von, für den Geschäftsbetrieb des Kunden relevanten Informationen bietet, was die Sammlung, Aggregation, Auswertung und Darstellung von Daten in elektronischer Form beinhaltet.
(ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine BI-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse von, für den Geschäftsbetrieb des Kunden relevanten Informationen bietet, was die Sammlung, Aggregation, Auswertung und Darstellung von Daten in elektronischer Form beinhaltet.
Unter einer „auf Cognos basierenden BI-Anwendung" wird eine „BI-Anwendung" verstanden, in der ein oder mehrere Produkte aus der Cognos Business Intelligence Suite des Herstellers IBM zum Einsatz kommen.
— Entwicklung oder Weiterentwicklung sowie Wartungs-, Pflege- oder Supportaktivitäten nach Abnahme einer auf ESRI ArcGIS basierenden GIS-Anwendung.
Erläuterungen: „GIS" meint ein Geoinformationssystem. Unter einer „GIS-Anwendung" wird:
(ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine GIS-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozesse zur systematischen Auswertung, Verarbeitung und Darstellung/Visualisierung von Geodaten, d. h. Daten, denen eine räumliche Lage zugewiesen wurde, beinhaltet.
(ii) eine für eine große Menge an Kunden als Standardsoftware entwickelte Anwendungssoftware, die aber für den einzelnen Kunden individuell angepasst wurde, verstanden. Eine GIS-Anwendung zeichnet sich dadurch aus, dass sie Verfahren und Prozesse zur systematischen Auswertung, Verarbeitung und Darstellung/Visualisierung von Geodaten, d. h. Daten, denen eine räumliche Lage zugewiesen wurde, beinhaltet.
Unter einer „auf ESRI ArcGIS basierenden GIS-Anwendung" wird eine „GIS-Anwendung" verstanden, in der ein oder mehrere Produkte aus der ArcGIS Produktpalette des Herstellers ESRI zum Einsatz kommen.
— Entwicklung oder Weiterentwicklung sowie Wartungs-, Pflege- oder Supportaktivitäten nach Abnahme einer Anwendung in der das Produkt „PowerCenter" des Herstellers „Informatica" eingesetzt wird.
Die Referenzleistung/en mindestens eines Erfahrungsbereichs muss für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Referenzleistungen müssen ein Referenzauftragsvolumen von mindestens 500 000,00 EUR netto je Referenzauftrag nachweisen.
Zu 2) Über die vergangenen 3 Geschäftsjahre müssen mindestens 20 Beschäftigte im relevanten Einsatzbereich: Softwareentwicklung, -weiterentwicklung, Wartung, Pflege und Support von IT-Systemen, durchschnittlich beschäftigt worden sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Anlage 01 Bewerbungsbedingungen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2019-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: BonnBonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ins einen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2019/S 101-244574 (2019-05-22)
Ergänzende Angaben (2019-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5.000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden drei Teilbereiche:
— Teil A – Weiterentwicklungspaketen,
— Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
— Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5.000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden drei Teilbereiche:
— Teil A – Weiterentwicklungspaketen,
— Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
— Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5.000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5.000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden drei Teilbereiche:
— Teil A – Weiterentwicklungspaketen,
— Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
— Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden drei Teilbereiche:
— Teil A - Weiterentwicklungspakete,
— Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
— Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Im Bundesamt für Güterverkehr besteht der Bedarf an Leistungen betreffend die Weiterentwicklung, die Übernahme des Service und Supports an dem Zentralen Informationssystem (ZIS).
Hierzu soll ein Auftragnehmer gefunden werden, der für das ZIS einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung erbringt. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertrauslaufzeit einen Aufwand von bis zu 5 000 Personentagen (Obergrenze) verursachen werden.
Die Aufgaben des Auftragnehmers unterteilen sich in die folgenden drei Teilbereiche:
— Teil A - Weiterentwicklungspakete,
— Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS,
— Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf.
Gesamtwert des Auftrags: 5 233 550 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Auftragnehmer erbringt einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 4 900 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C der Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet.
Der Auftragnehmer erbringt einerseits feste Leistungsumfänge im Bereich der Weiterentwicklung für das BAG und andererseits Weiterentwicklungsleistungen sowie Leistungen für Service und Support des ZIS im Bedarfsfall nach gesonderter Beauftragung. Der Auftraggeber geht davon aus, dass letztere über die Vertragslaufzeit einen Aufwand von ca. 4 900 Personentagen verursachen werden. Eine Pflicht zur Erteilung von Einzelaufträgen nach Teil B und Teil C der Leistungsbeschreibung wird hierdurch nicht begründet.
— Teil A - Weiterentwicklungspakete
— Teil B – Kontinuierliche Weiterentwicklung des ZIS
— Teil C – Service, Support- und Unterstützungsleistungen nach Abruf
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des Service und Supports für das ZIS um den laufenden Betrieb des ZIS in der weiteren Zukunft zu gewährleisten. Ferner erbringt der Auftragnehmer Unterstützungsleistungen für das BAG, die beispielweise in den Bereichen Anforderungsmanagement, Umsetzungskonzeption, Test- und Inbetriebnahmeunterstützung abgerufen werden können.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich des Service und Supports für das ZIS um den laufenden Betrieb des ZIS in der weiteren Zukunft zu gewährleisten. Ferner erbringt der Auftragnehmer Unterstützungsleistungen für das BAG, die beispielweise in den Bereichen Anforderungsmanagement, Umsetzungskonzeption, Test- und Inbetriebnahmeunterstützung abgerufen werden können.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-14 📅
Name: Atos Information Technology GmbH
Postanschrift: Franz-Geuer-Str. 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50823
Land: Deutschland 🇩🇪 Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 5 233 550 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Unternehmen haben gegenüber dem Auftraggeber einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.