Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen Verbreitung und Vermarktung der in Bayreuth erstellten MOOCs. Ziel der Beschaffung ist es, der Universität Bayreuth Zugang zu einer solchen Plattform zu schaffen und ihr das Recht einzuräumen, auf dieser Plattform MOOCs anzubieten. Internationale Studieninteressierte sollen weltweit auf dieser Plattform über MOOCs für das englischsprachige Lehrangebot der Universität Bayreuth begeistert werden. Um mit den potentiellen Studierenden in Dialog zu treten, ist es notwendig, die MOOCs über eine international etablierte Plattform anzubieten, in der vom Niveau her ähnliche Kurse von vergleichbaren Universitäten angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Weltweite Plattform für universitäre Online-Kurse (MOOCs)
2019ZV000029
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen Verbreitung und Vermarktung der in Bayreuth erstellten MOOCs. Ziel der Beschaffung ist es, der Universität Bayreuth Zugang zu einer solchen Plattform zu schaffen und ihr das Recht einzuräumen, auf dieser Plattform MOOCs anzubieten. Internationale Studieninteressierte sollen weltweit auf dieser Plattform über MOOCs für das englischsprachige Lehrangebot der Universität Bayreuth begeistert werden. Um mit den potentiellen Studierenden in Dialog zu treten, ist es notwendig, die MOOCs über eine international etablierte Plattform anzubieten, in der vom Niveau her ähnliche Kurse von vergleichbaren Universitäten angeboten werden.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 350 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenspeicherung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenbereitstellung📦
Ort der Leistung: Bayreuth, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuth
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen Verbreitung und Vermarktung der in Bayreuth erstellten MOOCs. Ziel der Beschaffung ist es, der Universität Bayreuth Zugang zu einer solchen Plattform zu schaffen und ihr das Recht einzuräumen, auf dieser Plattform MOOCs anzubieten. Internationale Studieninteressierte sollen weltweit auf dieser Plattform über MOOCs für das englischsprachige Lehrangebot der Universität Bayreuth begeistert werden. Um mit den potentiellen Studierenden in Dialog zu treten, ist es notwendig, die MOOCs über eine international etablierte Plattform anzubieten, in der vom Niveau her ähnliche Kurse von vergleichbaren Universitäten angeboten werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 92
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 8
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 350 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Mindestdauer des Marktauftritts von 5 Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Mindestzahl registrierter Nutzer: 5 Mio.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-11-04
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2019-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2019/S 193-469060 (2019-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): USD 340 000 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 193-469060
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 21366/19SH
Titel: Weltweite Plattform für universitäre Online-Kurse (MOOCs)
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: edX Inc.
Postanschrift: 141 Portland Street, 9th fl.
Postort: Cambridge
Postleitzahl: MA 02139
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
Region: 00 🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 350 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: USD 340 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
§...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
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Quelle: OJS 2020/S 043-102163 (2020-02-27)