Weltweite Plattform für universitäre Online-Kurse (MOOCs)

Universität Bayreuth

Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen Verbreitung und Vermarktung der in Bayreuth erstellten MOOCs. Ziel der Beschaffung ist es, der Universität Bayreuth Zugang zu einer solchen Plattform zu schaffen und ihr das Recht einzuräumen, auf dieser Plattform MOOCs anzubieten. Internationale Studieninteressierte sollen weltweit auf dieser Plattform über MOOCs für das englischsprachige Lehrangebot der Universität Bayreuth begeistert werden. Um mit den potentiellen Studierenden in Dialog zu treten, ist es notwendig, die MOOCs über eine international etablierte Plattform anzubieten, in der vom Niveau her ähnliche Kurse von vergleichbaren Universitäten angeboten werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2019-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2019-10-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2019-10-04 Auftragsbekanntmachung
2020-02-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2019-10-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis
Referenznummer: 2019ZV000029
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Erstellung und Verbreitung von Massive Open Online Courses (MOOCs) sucht die Universität Bayreuth eine Plattform zur internationalen Verbreitung und Vermarktung der in Bayreuth erstellten MOOCs. Ziel der Beschaffung ist es, der Universität Bayreuth Zugang zu einer solchen Plattform zu schaffen und ihr das Recht einzuräumen, auf dieser Plattform MOOCs anzubieten. Internationale Studieninteressierte sollen weltweit auf dieser Plattform über MOOCs für das englischsprachige Lehrangebot der Universität Bayreuth begeistert werden. Um mit den potentiellen Studierenden in Dialog zu treten, ist es notwendig, die MOOCs über eine international etablierte Plattform anzubieten, in der vom Niveau her ähnliche Kurse von vergleichbaren Universitäten angeboten werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistung in Verbindung mit Speicherung und Nachweis 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Datenspeicherung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bayreuth, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universität Bayreuth
Postanschrift: Universitätsstr. 30
Postleitzahl: 95447
Postort: Bayreuth
Kontakt
Internetadresse: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@uni-bayreuth.de 📧
Telefon: +49 921550 📞
URL der Dokumente: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OFqNrjRUB4Y%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-10-04 📅
Einreichungsfrist: 2019-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-10-07 📅
Datum des Beginns: 2020-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 193-469060
ABl. S-Ausgabe: 193

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 350 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 350 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayreuth

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindestdauer des Marktauftritts von 5 Jahren
Technische und berufliche Fähigkeiten: Mindestzahl registrierter Nutzer: 5 Mio.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2019-11-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2019-12-31 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 92
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 8

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: De Zanet, Stefan
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=OFqNrjRUB4Y%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§134, 135, 160 GWB.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2019/S 193-469060 (2019-10-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-02-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 340 000 USD 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-02-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-03-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 043-102163
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 193-469060
ABl. S-Ausgabe: 43

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-02-27 📅
Name: edX Inc.
Postanschrift: 141 Portland Street, 9th fl.
Postort: Cambridge
Postleitzahl: MA 02139
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
00 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 340 000 USD 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Form und Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen ergeben sich aus §§ 134, 135, 160 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 043-102163 (2020-02-27)