Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wendlingen-UL NBS, FBÜW Oberbau
19FEI40245
Produkte/Dienstleistungen: Beaufsichtigung der Bauarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Fachbauüberwachung für die Neubaustrecke Wendlingen bis Ulm.
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Überwachung an Ingenieurbauten📦
Ort der Leistung: Esslingen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wendlingen bis Ulm
Beschreibung der Beschaffung: Fachbauüberwachung Feste Fahrbahn.
Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2019-11-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Aufgrund von Verlängerung des Ausführungszeitraums kann es zu Vertragsverlängerungen kommen.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Die Leistungen ab 1.1.2021 werden als Optionen ausgeschrieben.
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: TEN-Projekt 17
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die geforderten Nachweise/ Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die geforderten Nachweise/ Erklärungen (Anlagen) sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Dateien entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, usw.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
— als Anlage 1: Nachweis der Berufszulassung und der Berufsausübungsberechtigung durch Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister,
— als Anlage 2: Nachweis über Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Bieterinnen ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine Bescheinigung des für sie zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen,
— als Anlage 3: Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bzw. Zusammenarbeit mit anderen,
— als Anlage 4: Der Teilnehmer hat zu erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), Nr. (4) 1. und 2. oder/ und §124 GWB, (1), Nrn. 1. bis 6. vorliegen,
— als Anlage 5: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wg. Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— als Anlage 6: Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers, dass ihm bekannt ist, dass eventuelle Unrichtigkeiten der Erklärungen/ Nachweise zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Die geforderten Nachweise/ Erklärungen (Anlagen) -Mindestkriterien- sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Die geforderten Nachweise/ Erklärungen (Anlagen) -Mindestkriterien- sind sortiert, exakt in der aufgeführten Reihenfolge, mit beschrifteten Dateibezeichnungen abzugeben. Bei mehreren Unternehmen (Bewerbergemeinschaften) sind die Dateien entsprechend zu bezeichnen (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2, u. s. w.). Die Auftraggeberin behält sich die Anwendung des Paragraphen 51 SektVO auch für Teilnahmeanträge vor.
— als Anlage 7: Erfahrung des eingesetzten Mitarbeiters: Referenz über 3-jährige Erfahrung als Fachbauüberwacher im Bereich Feste Fahrbahn.
Darstellung auf gesondertem Blatt/ Blättern mit Angabe von a) Projektbezeichnung, b) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer, c) ausgeführter Leistungsbereich, d) Auftragssumme (netto),
— als Anlage 8: Nachweis/ Erklärung über die Ausbildung Fachbauüberwacher gemäß RiL 046.2753,
— als Anlage 9: Zertifikat über die Präqualifikation "Bauüberwachung: Fachbauüberwacher Oberbau.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe dazu die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe dazu die Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, das die Gemeinschaft gegenüber dem...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder. Es ist ein Gemeinschaftsmitglied zu bevollmächtigen, das die Gemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber beim Abschluss und bei der Durchführung des Vertrags in vollem Umfang vertritt. Der Auftraggeber ist berechtigt, alle Zahlungen mit befreiender Wirkung gegenüber allen Gemeinschaftsmitgliedern an das bevollmächtigte Mitglied zu leisten.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-10-28
12:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-11-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-10-28
12:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Presselstraße 17
70191 Stuttgart
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2019/S 199-484786 (2019-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-12-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Fachbauüberwachung Feste Fahrbahn
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 199-484786
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wendlingen-UL NBS, FBÜW Oberbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-12-23 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2019/S 248-616936 (2019-12-23)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-11-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Torgauer Straße 12-15
Kontaktperson: Birgit Brauer
Telefon: +49 7112092-4040📞
E-Mail: birgit.brauer@deutschebahn.com📧
Fax: +49 71120923690 📠
Objekt Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 25
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 248-616936