Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Es handelt sich um einen Nichtoffenen Wettbewerb gem. RPW 2013. Die geplante Teilnehmerzahl am Wettbewerb beträgt 15.
Im Vorfeld wurden bereits 5 der insgesamt 15 Teilnehmer ausgewählt und für den Wettbewerb gesetzt:
— Banz + Riecks Dipl.-Ing. Architekten BDA [Nachunternehmer: wbp Landschaftsarchitekten GmbH],
— DGM Architekten PartGmbB [Nachunternehmer: KRAFT.RAUM. Landschaftsarchitektur und Stadtentwicklung],
— msah: m. schneider a. – hillebrandt architektur [Nachunternehmer: Bruun & Möllers GMBH & CO. KG Garten- und Landschaftsarchitektur]
— nkbak Nicole Kerstin Berganski Andreas Krawczyk,
— Partner und Partner Architekten (Günter und Finkbeiner Gesellschaft von Architekten mbH).
Die Entscheidung über die Auswahl der weiteren 10 Bewerber, die aufgefordert werden, am Wettbewerb weiter teilzunehmen, erfolgt dreistufig.
1) Es wird geprüft, ob die in der Bekanntmachung unter Ziff. III.1) geforderten Eignungsnachweise vollständig vorliegen. Das Fehlen eines geforderten Nachweises kann zum Ausschluss führen.
2) Im Rahmen der zweiten Stufe wird die grundsätzliche Eignung des Bewerbers anhand der geforderten Nachweise inhaltlich überprüft.
3) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Eignungsanforderungen, so kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, um die im begrenzten Wettbewerb mit 15 benannte Teilnehmerzahl (inkl. 5 gesetzter Teilnehmer) nicht zu überschreiten. Die Auslosung findet unter notarieller Aufsicht statt. Es wird zusätzlich eine entsprechende Anzahl Nachrücker gelost.
Die Teilnehmer an den Verhandlungsgesprächen ergeben sich aus dem Ergebnis des Wettbewerbs.
Im Wettbewerb werden die eingereichten Arbeiten durch das Preisgericht nach den folgenden Kriterien bewertet:
— Idee/Gesamtkonzept: Gestaltung, Gebäude- und Freiraumkonzept [Raumqualitäten, innere und äußere Erschließung],
— Umsetzung der Aufgabe [Planungsvorgaben, funktionale Anforderungen etc.],
— Einhaltung planungs- und baurechtlicher Bestimmungen,
— Einfügung in die städtebaulichen Rahmenbedingungen und die Grundstückssituation,
— Nachhaltigkeit [Rückbaubarkeit, Flexibilität, Flächen- und Energieeffizienz, etc.],
— Wirtschaftlichkeit.
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:
Es stehen Preisgelder in Höhe von 107 000,00 EUR (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Staffelung der Preise ist wie folgt vorgesehen:
1. Preis 53 500,00 EUR (brutto)
2. Preis 32 100,00 EUR (brutto)
3. Preis 21 400,00 EUR (brutto)
Die Wettbewerbssumme wird nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise bzw. Preise und Anerkennungen sowie die Bildung von Preisgruppen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei entsprechendem Beschluss des Preisgerichts möglich.
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber nicht bindend.