Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von Nachweisen/Eigenerklärungen mit dem Angebot:
— Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe i. S. v. §§ 123, 124 GWB vorliegen Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, sind zugelassen. Die
Präqualifizierungsnummer ist dann zwingend anzugeben. Die Eignung kann auch durch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nachgewiesen werden. Das Formular der EEE ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Weiterhin kann die Eignung auch durch die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 48 VgV nachgewiesen werden. Diese ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Soweit sich am Vergabeverfahren mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft beteiligen oder der Bieter für seine Eignung die Kapazitäten eines anderen oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. § 47 VgV) müssen für jedes der beteiligten Unternehmen bzw. jedes im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommene Unternehmen durch Präqualifizierungsverfahren erworbenen Eignungsnachweise oder eine separate EEE oder eine separate Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB i. V. m. § 48 VgV vorgelegt werden.
—— Formblatt 236 VHB Bund – Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen,
—— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme:
— für Personenschäden 5 Millionen EUR,
— für Sachschäden 5 Millionen EUR,
— für Vermögensschäden 5 Millionen EUR.
—— Nachweis einer Umwelt-Haftpflicht- Versicherung.
Mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme:
— für Personenschäden 5 Millionen EUR,
— für Sachschäden 5 Millionen EUR,
— für Vermögensschäden 5 Millionen EUR.
Als Nachweis dient ausschließlich die Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass Deckungsschutz zu den o. g. Deckungssummen besteht.