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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Schneeräumung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Glatteisbeseitigung📦
Ort der Leistung: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Kehren und die Durchführung des Winterdienstes auf dem Gelände des Beutenberg Campus und im Bereich „In den Fichtlerswiesen“ dient der Erhaltung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Kehren und die Durchführung des Winterdienstes auf dem Gelände des Beutenberg Campus und im Bereich „In den Fichtlerswiesen“ dient der Erhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Flächenangaben zu den jeweiligen Bereichen sind den Anlagen zu entnehmen. Zur Orientierung sind Übersichtspläne beigefügt.
Es soll ein Auftragnehmer (AN) gebunden werden, der in der Lage ist, die geforderten Leistungen auf hohem Niveau und fachgerecht zu realisieren. Winterdienst und Kehrleistung
Schließen einander aus.
Die einzelnen Dienstleistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und Verfahren) zu erbringen.
Anm.: Die genauen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, ob sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls das Unternehmen eingetragen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat eine Eigenerklärung abzugeben, ob sein Unternehmen in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Falls das Unternehmen eingetragen ist, ist zudem die entsprechende Berufs- bzw. Handelsregisternummer mit anzugeben. Hierfür ist das Formblatt Erklärung zur Berufs- und Handelsregistereintragung (in der Anlage 7 der Vergabeunterlagen) zu verwenden.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2019-09-09
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2019-10-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2019-09-09
14:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Thüringer Verwaltungsamt
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 152-375104 (2019-08-06)
Ergänzende Angaben (2019-10-08)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2019/S 152-375104
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2019-10-11 📅
Neuer Wert
Datum: 2019-10-25 📅
Quelle: OJS 2019/S 196-476895 (2019-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2019-11-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 306596.40 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Kehren und die Durchführung des Winterdienstes auf dem Gelände des Beutenberg Campus und im Bereich „In den Fichtlerswiesen“ dient der Erhaltung der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Kehren und die Durchführung des Winterdienstes auf dem Gelände des Beutenberg Campus und im Bereich „In den Fichtlerswiesen“ dient der Erhaltung der Verkehrssicherheit.
Die Flächenangaben zu den jeweiligen Bereichen sind den Anlagen zu entnehmen. Zur Orientierung sind Übersichtspläne beigefügt.
Es soll ein Auftragnehmer (AN) gebunden werden, der in der Lage ist, die geforderten Leistungen auf hohem Niveau und fachgerecht zu realisieren. Winterdienst und Kehrleistung schließen einander aus.
Die einzelnen Dienstleistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Mindestvorgabe, Turnus und Verfahren) zu erbringen.
Anm.: Die genauen Anforderungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 152-375104
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: EU-OV/2019-76
Titel: Winterdienst Beuthenberg-Campus
Datum des Vertragsabschlusses: 2019-10-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PPT Thüringen GmbH
Postanschrift: Brückenstraße 16
Postort: Jena
Postleitzahl: 07743
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Jena, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 240 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 306659.64 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB bestimmt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2019/S 222-545192 (2019-11-14)